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Das Wichtigste in Kürze.
Die Herstellergarantie ist eine Zusicherung des Autoherstellers, dass das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Kilometeranzahl frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Sie deckt die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, die durch solche Mängel entstehen. Die Dauer der Garantie variiert, beträgt aber üblicherweise zwei bis sieben Jahre.
Herstellergarantie: Definition und Wissenswertes.
Treten nach dem Kauf eines Neufahrzeugs Mängel an diesem auf, stellt sich schnell die Frage nach einer gültigen Garantie. Doch was verbirgt sich hinter der Herstellergarantie, wie ist ihr Umfang und wo liegen die Unterschiede zur Gewährleistung?
Was ist eine Herstellergarantie?
Im Rahmen der Herstellergarantie, die häufig auch als Neuwagengarantie bezeichnet wird, ersetzt der Hersteller dem Käufer die Kosten für Reparaturen von Material- und Verarbeitungsmängeln im Garantiezeitraum oder lässt das Fahrzeug auf seine Kosten reparieren.
Herstellergarantie & Gewährleistung – die Unterschiede.
Bei der Herstellergarantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser den Kunden bereitstellt. Er ist hierzu nicht verpflichtet. Der Hersteller haftet im Rahmen der Garantie dafür, dass das Fahrzeug über die Garantiezeit hinweg keine in den Garantiebedingungen festgelegten Schäden oder Defekte aufweist – Verschleißmängel und Unfallschäden ausgenommen. Eine Kaufpreisminderung oder ein Vertragsrücktritt ist im Garantiefall nicht möglich.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Verkäufers. Im Rahmen der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer des Fahrzeugs dafür, dass es bei der Übergabe mängelfrei ist. Treten innerhalb der Gewährleistungsdauer Mängel an Ihrem Fahrzeug auf, wenden Sie sich an Ihren Händler. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Fehler zu beseitigen. Besteht der Mangel anschließend weiterhin, wenden Sie sich an den Händler.
Wichtig ist zudem, dass eine Herstellergarantie den Umfang der Gewährleistung in keiner Weise einschränken oder ersetzen kann.
Der Umfang der Herstellergarantie.
Der genaue Umfang der Garantieleistungen variiert von Hersteller zu Hersteller. Welche Defekte und Schäden während der Garantiezeit abgedeckt sind, können Sie detailliert in den Garantiebedingungen nachlesen. In der Regel werden Verarbeitungsmängel und Defekte an den Fahrzeugbauteilen abgedeckt. Eine Selbstbeteiligung an den Reparaturkosten fällt nicht an.
Häufig gewähren die Hersteller für Neufahrzeuge auch eine Lack- und eine Durchrostungsgarantie. Die Laufzeiten dieser beiden Garantien sind jedoch nicht an die der Herstellergarantie gekoppelt – so ist eine Lackgarantie meist zwischen zwei und fünf Jahren gültig, eine Durchrostungsgarantie sogar teils über zehn Jahre.
Verschleißteile, wie Betriebsstoffe oder Bremsbeläge, fallen hingegen nicht unter die Garantie. Auch Unfallschäden werden in der Herstellergarantie nicht berücksichtigt.
Die Gültigkeit der Herstellergarantie.
Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet, eine Herstellergarantie anzubieten. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung. Aus diesem Grund ist die Herstellergarantie auch nicht an gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstlaufzeiten gebunden. Die Dauer kann von jedem Hersteller selbst bestimmt werden – meistens beträgt sie etwa zwei Jahre. Schauen Sie also am besten in Ihrem Garantiebedingungen nach, welche Gültigkeitsdauer vorgesehen ist.
Neben einer zeitlichen Beschränkung gelten bei einigen Fahrzeugherstellern auch Kilometerbegrenzungen. Übersteigt das Fahrzeug die im Vertrag festgelegte Kilometergrenze, erlischt die Garantie.
Bei einem Verkauf des Fahrzeugs zwischen Privatleuten endet die Garantie in der Regel nicht, denn die Garantie ist ans Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden. Somit kann auch der neue Besitzer des Autos von der restlichen Garantiezeit profitieren.
Die Herstellergarantie und das Scheckheft.
Die Gültigkeit der Herstellergarantie ist in der Regel an Bedingungen geknüpft, die Sie allesamt in den Garantiebedingungen nachlesen können. So muss das Fahrzeug beispielsweise in regelmäßigen Abständen fachgerecht gewartet werden, um potenzielle Schäden frühzeitig zu entdecken und auszubessern. Diese Wartungen müssen vom Prüfbetrieb im Service- oder Scheckheft des Fahrzeugs vermerkt werden, sodass lückenlos nachvollziehbar ist, wie oft und wann Wartungen durchgeführt wurden. Neuere Fahrzeuge greifen inzwischen auf ein digitales Scheckheft im Bordcomputer zurück. Sofern nicht anders in den Garantiebedingungen geregelt, kann zur Wartung jeder Fachbetrieb konsultiert werden, der die Arbeiten nach Herstellervorgaben vornimmt. Es muss also nicht zwingend eine Partnerwerkstatt des Herstellers aufgesucht werden, damit der Garantieanspruch bestehen bleibt.
Liegt solch ein gepflegtes Scheckheft nicht vor, kann der Hersteller die Kostenübernahme im Rahmen der Garantieinanspruchnahme verweigern.
Was tun, wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Herstellergarantie haben Sie die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung abzuschließen. Für den Abschluss dieser Verlängerung muss das Fahrzeug häufig unter zwei Jahre alt sein und weniger als 100.000 Kilometer Laufleistung vorweisen – dies kann sich jedoch je nach Versicherungsgeber unterscheiden.