Mann und Frau begutachten Auto vor Inzahlungnahme

Inzahlungnahme beim Autokauf.

Das müssen Sie wissen.

Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeugs – so funktioniert es.

Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, stellt sich meistens die Frage, was nun mit dem alten Fahrzeug geschieht. Anstatt das Altfahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt zum Kauf anzubieten und zusätzliche Zeit und Anstrengung zu investieren, können Sie über den Händler des neuen Fahrzeugs auch eine Inzahlungnahme durchführen. Erfahren Sie hier, wie die Inzahlungnahme funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.

Was bedeutet Inzahlungnahme?

Bei der Inzahlungnahme geben Sie im Zuge des Neuwagenkaufs Ihren alten Gebrauchtwagen an den Händler ab. Dieser verrechnet in einer Mischkalkulation den Kaufpreis des Neuwagens mit dem Restwert des Altfahrzeugs. Für die Abgabe Ihres Gebrauchtwagens erhalten Sie somit eine Prämie, die den Ankaufspreis des Neuwagens reduziert. Der Vorteil der Inzahlungnahme ist, dass Sie sich nicht um den Autoverkauf Ihres Gebrauchtwagens zum passenden Preis kümmern müssen, sondern die Abgabe des Altfahrzeugs und den Neuwagenkauf beim Autohändler zeitgleich abwickeln können. Dabei profitieren Sie dank der Mischkalkulation direkt vom Abzug des Restwerts Ihres Gebrauchtwagens vom Preis des Neuwagens. 

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Den Wert des Fahrzeugs herausfinden.

Um zu wissen, inwiefern sich eine Inzahlungnahme Ihres Altfahrzeugs lohnt, müssen Sie zunächst den ungefähren Restwert des Fahrzeugs kennen. Eine erste Orientierung über den Wert eines Fahrzeugs bot jahrelang die sogenannte Schwacke-Liste. Erstmals 1957 veröffentlicht gilt sie bis heute als wichtigster Maßstab bei der Wertschätzung gebrauchter Kraftfahrzeuge. Den Wert eines Autos errechnet die zugehörige Software anhand von Merkmalen wie dem Fahrzeugtyp, dem Baujahr, der Ausstattung und dem Kilometerstand – sowohl Autohändler als auch private Verkäufer hatten damit eine gute Verhandlungsbasis. Doch auch wenn die Schwacke-Liste weiterhin relevant bleibt, ist sie seit Anfang 2020 für Privatpersonen nicht mehr einsehbar.

Anstelle der Schwacke-Liste können Sie sich beispielsweise auch mithilfe von Online-Autobörsen einen Überblick verschaffen, zu welchen Preisen Fahrzeugmodelle dort verkauft werden, die mit Ihrem Wagen vergleichbar sind. Auch eine professionelle Schätzung des Restwerts durch einen Sachverständigen, beispielsweise des TÜV oder der DEKRA, kommt infrage. Beachten Sie dabei aber: Wie auch immer Sie den Restwert ermittelt haben, dient er natürlich immer nur der Orientierung. Der konkrete Preis bleibt Verhandlungssache mit dem Autohändler. Wie Sie einen Sachverständigen zur Restwertermittlung finden und den Restwert Ihres Fahrzeugs am besten ermitteln, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Restwert.

Wie funktioniert die Inzahlungnahme?

Grundsätzlich ist eine Inzahlungnahme sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtwagen möglich. Der Händler ist aber weder dazu verpflichtet, Ihr altes Auto in Zahlung zu nehmen, noch muss er einen bestimmten Preis dafür zahlen. Welche Prämie er Ihnen für Ihr altes Fahrzeug anbietet, hängt von seiner Kalkulation und dem Zustand Ihres Wagens ab (Kilometerstand, Verschleiß etc.).

Haben Sie sich mit dem Autohändler auf einen Ankaufspreis für den Gebrauchten sowie den Neuwagen geeinigt, können Sie den Kaufvertrag abschließen. In der Regel genügt bei einer Inzahlungnahme ein einziger Vertrag, in dem die Preise und der nach der Mischkalkulation noch ausstehende Betrag aufgeführt sind. In den meisten Fällen müssen Sie als Käufer des Neuwagens noch einen Restbetrag an den Autohändler zahlen. Es ist jedoch auch möglich, dass beide Zahlungen sich ausgleichen, sodass das Geschäft einem Tausch ähnelt, oder der Restwert des Altfahrzeugs den Wert des neuen Fahrzeugs übersteigt. In letzterem Fall müsste der Autohändler als Käufer des Gebrauchtwagens Ihnen die Differenz von Restwert und Kaufpreis für Ihren neuen Wagen auszahlen. 

Vorteile und Nachteile der Inzahlungnahme.

Eine Inzahlunggabe Ihres alten Wagens ist für Sie als Kunde nicht zwangsläufig lukrativer, aber im besten Fall bequemer als ein privater Weiterverkauf. Denn: Mit dem Verkauf an einen Händler ersparen Sie sich viel Arbeit. So müssen Sie zum Beispiel keine Verkaufsinserate auf verschiedenen Kanälen platzieren, Probefahrten beiwohnen oder Verhandlungsgespräche mit möglicherweise skurrilen Käufern führen. Auch müssen Sie sich nicht selbst um rechtliche Rahmenbedingungen wie einen ordnungsgemäßen KaufvertragGewährleistung und Ummeldung kümmern. Wie viel Sie am Ende für Ihr Altfahrzeug bekommen, hängt jedoch sowohl beim privaten Weiterverkauf als auch bei der Inzahlungnahme ein bisschen von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.

Übrigens: Nicht jeder Händler kauft jedes Fahrzeug. So ist es zum Beispiel möglich, dass Händler sich auf bestimmte Automarken oder andere Kriterien wie einen sehr guten Zustand des Fahrzeuges festlegen und eine Inzahlungnahme nicht immer möglich ist. Ein privater Weiterverkauf empfiehlt sich also, wenn Sie etwas mehr Zeit zur Verfügung haben und eine möglichst hohe Summe für Ihr Fahrzeug bekommen wollen. Sind Sie hingegen vor allem an einem möglichst schnellen und bequemen Verkauf interessiert, empfiehlt sich eher eine Inzahlungnahme beim Händler.

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Unabhängig davon, ob Sie es privat verkaufen oder bei einem Händler in Zahlung geben, sollten Sie Ihr Auto vorher bestmöglich aufbereiten. Dazu gehört zunächst einmal eine gründliche Reinigung und das gilt natürlich sowohl für den Innenraum als auch für außen. Ein sauberes Auto macht beim Verkauf einfach einen wesentlich besseren Eindruck. Auch kleinere Schäden sollten Sie in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

Und zum Schluss noch ein Tipp: Heben Sie – egal an wen Sie am Ende verkaufen – mögliche Sonderausstattungen Ihres Wagens besonders hervor. Auf diese Weise können Sie den Verkaufspreis vielleicht ein bisschen verbessern.

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