Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 15.07.2024
  • 6 Minuten

Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was lohnt sich mehr?

Firmenwagen oder Gehaltserhöhung auf einen Blick:

    • Ein Firmenwagen bietet Komfort und steuerliche Vorteile, ist jedoch ein geldwerter Vorteil und somit steuerpflichtig.
    • Eine Gehaltserhöhung bringt mehr finanzielle Freiheit, wird jedoch durch höhere Steuern und Sozialabgaben geschmälert.
    • Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Rahmenbedingungen ab.

    Was spricht für einen Firmenwagen?

    Ein Firmenwagen ist mehr als nur ein Transportmittel – er ist ein attraktiver Benefit, der Komfort, Flexibilität und oft auch Prestige bietet. Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Kosten für Anschaffung, Wartung und Versicherung, sodass Arbeitnehmer keine zusätzlichen finanziellen Belastungen haben.

    Die private Nutzung des Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil betrachtet und ist steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer hängt von der Berechnungsmethode ab.

    Was spricht für eine Gehaltserhöhung?

    Eine Gehaltserhöhung bietet auf den ersten Blick mehr finanzielle Freiheit, da der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, wie er das zusätzliche Einkommen verwendet. Ob für den Kauf eines eigenen Fahrzeugs, für private Ausgaben oder für Investitionen – das zusätzliche Geld steht frei zur Verfügung.

    Allerdings ist zu beachten, dass eine Gehaltserhöhung steuerlich und sozialversicherungspflichtig ist. Je nach Höhe des Bruttogehalts kann ein erheblicher Teil des zusätzlichen Einkommens durch Steuern und Abgaben verloren gehen.

    Der Firmenwagen und die Steuer.

    Um die Versteuerung Ihres Firmenwagens vorzunehmen, wird in der Regel die pauschale 1-Prozent-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs genutzt. Der geldwerte Vorteil beträgt dann monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs inklusive etwaiger Sonderausstattungen. Der Bruttolistenpreis wird unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis und eventuell gewährten Rabatten herangezogen und bezeichnet den Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

    Für reine Elektroautos und Hybridfahrzeuge gilt unter Umständen die vergünstigte 0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung. Zusätzlich zu den 1 Prozent vom Bruttolistenpreis muss auch der Fahrtweg zur Arbeitsstätte steuerlich als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden.

    Dazu müssen Sie die genaue Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte kennen und die einfache Wegstrecke mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat versteuern – vorausgesetzt, Sie legen Ihren Arbeitsweg im Schnitt an 15 Arbeitstagen pro Monat zurück. Fahren Sie weniger oft zur Arbeitsstätte und können dies nachweisen, können Sie zur Versteuerung die 0,002 %-Tagespauschale anwenden. Vorteilhaft ist dies zum Beispiel bei der Nutzung des Firmenwagens im Homeoffice.

    Beispiel: Hat Ihr Dienstwagen einen Listenpreis von 40.000 Euro, müssen Sie monatlich 400 Euro versteuern. Fahren Sie von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte täglich 15 Kilometer, kommen 180 Euro hinzu. Der geldwerte Vorteil beträgt somit insgesamt 580 Euro, die zu Ihrem Bruttoeinkommen hinzugerechnet und versteuert werden.

    Beläuft sich die Privatnutzung Ihres Dienstwagens auf ein Minimum oder schlägt das Fahrzeugmodell mit einem eher geringen Listenpreis zu Buche, kann sich als Alternative zur 1-Prozent-Regelung das Führen eines Fahrtenbuchs lohnen. Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie alle geschäftlichen und privaten Fahrten genau. Am Ende eines Jahres können Sie anhand des Fahrtenbuchs genau feststellen, welchen Anteil die Privatnutzung ausmachte, diese zu den Gesamtkosten des Dienstwagens ins Verhältnis setzen und den geldwerten Vorteil berechnen.

    Wann lohnt sich ein Firmenwagen mehr als eine Gehaltserhöhung?

    Die Wahl zwischen Firmenwagen und Gehaltserhöhung hängt von individuellen Faktoren ab:

    1. Berufliche und private Mobilitätsbedürfnisse:

    • Ein Firmenwagen lohnt sich besonders für Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind und einen zuverlässigen und komfortablen Transport benötigen.
    • Für Arbeitnehmer, die ein Fahrzeug auch privat nutzen möchten, kann ein Firmenwagen eine kosteneffiziente Lösung sein.

    2. Steuerliche Aspekte:

    • Bei einem hohen Bruttogehalt kann ein Firmenwagen durch die Gehaltsumwandlung die Steuerlast reduzieren.
    • Elektro- und Hybridfahrzeuge, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, bieten zusätzliche Vorteile durch die reduzierte Bemessungsgrundlage.

    3. Langfristige Perspektive:

    • Ein Firmenwagen kann langfristig günstiger sein, da die Kosten für Wartung, Versicherung und Reparaturen vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Der Dienstwagenrechner. 

    Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche steuerlichen Auswirkungen ein Dienstwagen für Sie haben kann und wie Sie am meisten von Ihrem Dienstwagen profitieren können.

    Zum Dienstwagenrechner

    Beispiel-Rechnung.

    In folgendem Beispiel gehen wir davon aus, dass entweder ein Firmenwagen mit Bruttolistenpreis von 45.000 Euro angeschafft wird oder der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung von 500 Euro auf 4.500 Euro pro Monat erhält.

     

    Mit Firmenwagen

    Ohne Firmenwagen

    Ohne Firmenwagen mit Gehaltserhöhung

    Bruttolistenpreis

    45.000 €

    -

    -

    Bruttolohn / Monat

    4.000 €

    4.000 €

    4.500 €

    Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte

    10 km

    10 km

    10 km

    Sozialabgaben etc. Arbeitgeber

    992,06 €

    842,00 €

    947,25 €

    Sozialabgaben und Steuer Arbeitnehmer

    1.737,04 €

    1.447,59 €

    1.694,36 €

    Nettolohn

    2.262,96 €

    2.552,41

    2.805,64 €

    Durchschnittliche monatliche Kosten eigener Mittelklassewagen

    -

    613 €

    613 €

    Verfügbares Einkommen

    2.262,96 €

    1.939,41 €

    2.192,64 €

    Zahlen auf Basis des Dienstwagenrechners von VW FS, Arbeitstage jährlich 230, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Niedersachsen, gesetzlich versichert, 14,6 % Kassensatz, 1,7 % Zusatzbeitragssatz, Rentenversicherungspflicht (West), keine Kinder.1

    Wie diese Beispiel-Rechnung zeigt, lohnt sich in diesem Fall die Wahl des Firmenwagens gegenüber der Gehaltserhöhung mehr, wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer ohne Firmenwagen monatlich circa 613 Euro für ein eigenes Fahrzeug ausgeben würde.

    Würde der Arbeitsweg in diesem Beispiel jedoch deutlich höher ausfallen, wäre der Dienstwagen aufgrund der Versteuerung des höheren geldwerten Vorteils wiederum weniger attraktiv. Ein einfacher Arbeitsweg von 100 km würde den Nettolohn in diesem Beispiel mit Firmenwagen von 2.262,96 Euro bei 10 km auf 1.667,30 Euro sinken lassen.

    Darüber hinaus sind die Ergebnisse selbstverständlich davon abhängig, welche Gehaltserhöhung der Arbeitgeber Ihnen als Alternative zum Firmenwagen in Aussicht stellt, welcher Steuerklasse Sie angehören, welchen Listenpreis der Firmenwagen hat und mehr.

    Vorteile und Nachteile von Firmenwagen und Gehaltserhöhung im Überblick.

     

    Vorteile

    Nachteile

    Firmenwagen

    • Flexibilität und Komfort
    • Prestige und Statussymbol
    • Keine Anschaffungs- und in der Regel keine Unterhaltskosten
    • Steuerliche Mehrbelastung durch geldwerten Vorteil
    • Privatnutzung an vereinbarte Nutzungsbedingungen geknüpft
    • Oft kein Mitspracherecht bei Fahrzeugmodell

    Gehaltserhöhung

    • Höheres Nettoeinkommen
    • Geld zur freien Verfügung
    • Verbesserte Altersvorsorge durch steigenden Rentenbeitrag
    • Kosten für Mobilität (Anschaffung, Wartung, Wertverlust eines privaten Autos) müssen aus eigenem Nettoeinkommen bestritten werden

    Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was ist besser?

    Ob Sie in der nächsten Gehaltsverhandlung lieber auf eine Gehaltserhöhung pochen oder als Alternative einen eigenen Firmenwagen ins Spiel bringen, ist selbstverständlich Ihnen überlassen.

    Überlegen Sie sich vorher genau, ob Sie die Gehaltserhöhung benötigen oder ob ein Firmenwagen Ihnen mehr Vorteile bietet.

    Auch steuerliche und finanzielle Aspekte gilt es, zu berücksichtigen: Nutzen Sie einen Rechner, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie hoch der geldwerte Vorteil ausfällt, den Sie mit Dienstwagen versteuern müssen und ob es sich im Vergleich eher lohnt, die monatlichen und jährlichen Kosten für ein eigenes Auto zu tragen.

    Dazu noch ein Tipp: Sie können den geldwerten Vorteil und damit Ihre Belastung durch Steuer und Sozialabgaben senken, indem Sie ein Nutzungsentgelt an Ihren Arbeitgeber zahlen. Hier können Sie für ganz unterschiedliche Posten die Kosten übernehmen – beispielsweise für die Leasingrate, eine Kilometerpauschale oder eine Monatspauschale. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen und vom geldwerten Vorteil abziehen. Es lohnt sich daher, alle Varianten und Möglichkeiten mit einem Dienstwagenrechner durchzuspielen.


    Schadenmanagement für Flottenkunden.

    Mit der Dienstleistung Schadenmanagement unterstützen wir Sie bei einem Unfall mit einer unkomplizierten Schadenabwicklung, leisten aktive Soforthilfe am Unfallort und entlasten Sie bei der Schadenbearbeitung.

    Zum Schadenmanagement

    Fazit: Die richtige Wahl treffen.

    Die Entscheidung zwischen Firmenwagen und Gehaltserhöhung hängt von individuellen Bedürfnissen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. Während ein Firmenwagen Komfort und steuerliche Vorteile bietet, ermöglicht eine Gehaltserhöhung mehr finanzielle Freiheit. Nutzen Sie einen Dienstwagenrechner, um die beste Option für Ihre Situation zu finden.

    Disclaimer:

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 2. HS und S. 3 2. HS Einkommensteuergesetz als Elektrofahrzeuge definierten Kraftfahrzeuge werden vorangehend als Elektrofahrzeuge, vollelektrische Fahrzeuge oder E-Fahrzeuge bezeichnet unter der Voraussetzung, dass diese Kraftfahrzeuge keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer ausstoßen dürfen. Die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 2. HS und S. 3 2. HS Einkommensteuergesetz als extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge definierten Kraftfahrzeuge werden nachfolgend, der Vereinfachung halber, als Hybridelektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride bezeichnet unter der Voraussetzung, dass dies extern aufladbar sein müssen.
    Bei den obigen Ausführungen wird vorausgesetzt, dass es sich um eine steuerlich anerkannte Dienstwagengestellung gem. § 8 Abs. 2 S. 2-5 Einkommensteuergesetz handelt.
    Das Vorliegen einer steuerlichen ersten Tätigkeitsstätte ist vom Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eigenständig zu prüfen. In den obigen Ausführungen wird das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte angenommen. 
    Eine umsatzsteuerliche Beurteilung der Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer wurde nicht vorgenommen und ist folglich kein Gegenstand der Ausführungen.

    Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Zur Prüfung etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.

    Weitere Informationen und Angebote:

    Fuhrpark

    Firmenwagen als Selbstständiger: Lohnt sich das?

    Ein Firmenwagen kann für Selbstständige und Freiberufler ein echter Vorteil sein – etwa für Kundentermine, Materialeinkäufe oder den Arbeitsalltag. Gleichzeitig bringt die Nutzung steuerliche und organisatorische Anforderungen mit sich: Wann zählt ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen? Welche Kosten sind absetzbar? Und wie funktioniert die Versteuerung der privaten Nutzung?

    • 18.03.2026
    • 5 Minuten
    Mann in Anzug und mit Tasche in der Hand steigt in ein Fahrzeug ein.

    Dienstwagen

    Poolfahrzeuge: Definition, Vorteile und organisatorische Regeln.

    Poolfahrzeuge bieten Unternehmen eine flexible und kosteneffiziente Mobilitätslösung. Der Vorteil liegt auf der Hand – statt festen Dienstwagen nutzen Mitarbeitende je nach Bedarf ein gemeinsam verfügbares Fahrzeug. Doch mit dem geteilten Fahrzeug kommen auch neue Anforderungen: klare Dienstanweisungen, rechtssichere Führerscheinkontrollen, dokumentierte Nutzungen – und die richtige Software.

    • 20.02.2026
    • 4 Minuten