AdBlue, Öl, Wischwasser: Was müssen Dienstwagenfahrer selbst erledigen?
Dienstwagen-Wartung auf einen Blick:
- Wischwasser und AdBlue können Fahrer in der Regel selbst kontrollieren und nachfüllen. In vielen Fällen gilt das auch für Motoröl.
- Reparaturen und technische Wartungsarbeiten gehören grundsätzlich in professionelle Hände.
- Welche Wartungs- und Pflegeaufgaben Fahrer übernehmen müssen oder dürfen, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Was zählt zu kleinen Wartungsaufgaben beim Dienstwagen?
Nicht alles, was umgangssprachlich als „Wartung“ bezeichnet wird, ist tatsächlich eine technische Wartungsarbeit. Einfache Kontrollen sowie das Nachfüllen von Betriebsstoffen können zu den Aufgaben gehören, die Dienstwagenfahrer selbst übernehmen. Dazu zählen insbesondere:
- Wischwasser kontrollieren und nachfüllen
- AdBlue-Füllstand beachten und AdBlue nachfüllen
- Motorölstand kontrollieren und gegebenenfalls Motoröl nachfüllen
- Reifendruck, Profiltiefe sowie Beleuchtung kontrollieren
Davon zu unterscheiden sind Inspektionen, Reparaturen und Arbeiten an technischen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen. Diese gehören grundsätzlich in die Hände von Fachbetrieben.
Ob Dienstwagenfahrer kleinere Aufgaben selbst erledigen müssen oder dürfen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den konkreten Vorgaben des Arbeitgebers ab. Maßgeblich sind insbesondere der Dienstwagenüberlassungsvertrag und eine gegebenenfalls ergänzende Car Policy. Fahrzeug- und Herstellervorgaben können ebenfalls eine Rolle spielen, wenn sie vertraglich einbezogen wurden, der Arbeitgeber wirksam darauf Bezug nimmt oder sie als Maßstab für die übliche Sorgfalt relevant sind und dem Fahrer zugänglich gemacht wurden.
AdBlue beim Dienstwagen: Selbst nachfüllen?
Grundsätzlich können Dienstwagenfahrer AdBlue selbst nachfüllen, sofern die Regelungen für den Dienstwagen dies zulassen. Bei Dieselfahrzeugen mit SCR-Abgasreinigung gehört AdBlue zu den regelmäßig benötigten Betriebsstoffen. Ein niedriger Füllstand wird im Fahrzeug angezeigt und sollte nicht ignoriert werden: Ist kein AdBlue mehr vorhanden, kann sich das Fahrzeug nach dem Abstellen unter Umständen nicht erneut starten lassen.
Beim Nachfüllen ist darauf zu achten, ausschließlich geeignetes AdBlue in den dafür vorgesehenen Einfüllstutzen zu füllen und die Angaben in der Betriebsanleitung zu beachten.
Öl und Wischwasser: Was können Fahrer selbst erledigen?
Scheibenwaschflüssigkeit lässt sich in der Regel unkompliziert selbst kontrollieren und nachfüllen. Ob und in welchem Umfang Dienstwagenfahrer hierzu verpflichtet sind, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und wirksamen Vorgaben des Arbeitgebers. In der kalten Jahreszeit sollte ein geeignetes Wischwasser mit ausreichendem Frostschutz verwendet werden.
Auch den Motorölstand beim Dienstwagen können Fahrer je nach Fahrzeug über den Ölmessstab oder die digitale Anzeige kontrollieren. Muss Öl nachgefüllt werden, sind die Herstellervorgaben zur richtigen Ölspezifikation sowie die Dienstwagenrichtlinie zu beachten. Wer unsicher ist, sollte nicht auf Verdacht nachfüllen, sondern den Fuhrparkverantwortlichen oder einen Fachbetrieb kontaktieren.
Tipp zur Kostenübernahme: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Betriebsstoffe wie Motoröl, Wischwasser oder AdBlue über die Firmen-Tankkarte abgerechnet werden können oder ob Sie die Belege anschließend bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.
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Zu Wartung & VerschleissWo endet die Verantwortung des Dienstwagenfahrers?
Die Grenze ist grundsätzlich dort erreicht, wo aus einer einfachen Kontrolle oder dem Nachfüllen von Betriebsstoffen eine technische Wartung oder Reparatur wird. Arbeiten an sicherheitsrelevanten oder technischen Bauteilen sollten zu jeder Zeit Fachbetriebe übernehmen. Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeiten an Bremsen, Fahrwerk oder Lenkung
- Öl- und Filterwechsel
- Reparaturen am Motor oder an der Fahrzeugelektronik
- Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- vorgeschriebene Inspektionen und Wartungstermine
Achtung: Den Ölstand zu kontrollieren und geeignetes Motoröl nachzufüllen ist nicht mit einem Ölwechsel gleichzusetzen. Ob Fahrer selbst Öl nachfüllen sollen oder dürfen, richtet sich wiederum nach den Vorgaben für den jeweiligen Dienstwagen.
Eigenmächtige Reparaturen sollten unterbleiben. Sie können Sicherheitsrisiken verursachen und den Vorgaben des Arbeitgebers oder des Fuhrparkmanagements widersprechen.
Warnleuchte im Dienstwagen: Selbst handeln oder zum Service?
Warn- und Kontrollleuchten können auf einen Wartungs- oder Handlungsbedarf hinweisen. Ob Fahrer selbst tätig werden können oder ein Fachbetrieb übernehmen muss, hängt von der jeweiligen Meldung sowie den vertraglichen Vereinbarungen und wirksamen Vorgaben des Arbeitgebers ab. Fahrzeug- und Herstellervorgaben können dabei ebenfalls relevant sein, sofern sie entsprechend einbezogen oder dem Fahrer zugänglich gemacht wurden.
- Gelbe oder orange Kontrollleuchten weisen häufig auf einen Prüf- oder Servicebedarf hin. Je nach Meldung kann auch das Nachfüllen eines Betriebsstoffs ausreichen.
- Rote Warnleuchten signalisieren eine ernsthafte Gefahr oder Störung. Hier gilt: Das Fahrzeug umgehend sicher abstellen, den Motor ausschalten und nicht weiterfahren, um schwere Schäden zu vermeiden.
Im Zweifel gilt: Die Bedeutung der Warnleuchte prüfen und die vertraglichen Vereinbarungen sowie wirksamen Vorgaben des Arbeitgebers beachten. Ist eine professionelle Wartung erforderlich, sollte der vorgesehene Fuhrpark- oder Serviceprozess genutzt werden.
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