Die Leasingratenversicherung.
Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit: Sichern Sie Ihre Leasingrate im Fall unerwarteter Ereignisse ab.
Sie möchten ein Auto finanzieren oder leasen? Gleichzeitig möchten Sie kein finanzielles Risiko eingehen? Dann ist eine Restschuldversicherung1 für Sie ideal. Wenn Sie aufgrund finanzieller Engpässe durch beispielsweise Krankheit oder bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Ihre Finanzierungs- oder Leasingraten nicht begleichen können, springt die Restschuldversicherung ein.
Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit: Sichern Sie Ihre Leasingrate im Fall unerwarteter Ereignisse ab.
Mit dem Kreditschutzbrief sichern Sie die Raten Ihrer Autofinanzierung ab. Für den Fall, dass mal etwas nicht so läuft wie geplant.
Leistung | Kreditschutzbrief (Plus) | Leasingratenversicherung (Plus) |
---|---|---|
Übernahme von bis zu 12 Monatsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | ja | ja |
Mehrfachleistungen möglich | ja | ja |
Assistance-Leistungen wie Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen bei Arbeitslosigkeit | ja | ja |
Übernahme der fälligen Monatsraten bei Arbeitsunfähigkeit nach der 6. Woche bis zur Genesung | ja | ja |
Absicherung im Todesfall | ja | ja |
Auto-Finanzierung oder Leasingvertrag abschließen.
Restschuldversicherung beantragen.
Monatliche Ratenzahlung für den Notfall absichern.
Restschuldversicherungen sind eine spezielle Form der Risikoversicherung.
Mit einer Restschuldversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor einer finanziellen Notlage und bleiben weiterhin mobil. Im Falle von Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Restschuldversicherung für eine bestimmte Zeit die Leasing- beziehungsweise Kreditraten. Außerdem sichert die Versicherung Sie für den Todesfall ab. Die Restschuldversicherung bietet Ihren Angehörigen dann eine finanzielle Sicherheit durch die Zahlung der Summe für die noch ausstehenden Raten gemäß Vereinbarung.
Eine Restschuldversicherung für die Raten eines kreditfinanzierten Fahrzeugs oder eines Leasingfahrzeugs ist eine freiwillige zusätzliche Absicherung. Wenn Sie herausfinden möchten, ob sich eine Restschuldversicherung für Sie lohnt, dann betrachten Sie Ihre jetzige berufliche und private Situation. Können Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit beziehungsweise einer Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen oder einer Krankheit die Raten weiter bezahlen, ohne sich finanziell einschränken zu müssen? Wie sehr sind Sie selbst oder Ihre Familie auf Mobilität angewiesen?
Übrigens: Anders als bei einer Risikolebensversicherung ist eine Gesundheitsprüfung bei einer Restschuldversicherung nicht erforderlich.
Bei Abschluss Ihres Finanzierungs- oder Leasingvertrags können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Restschuldversicherung mit abschließen möchten oder nicht.
Der Abschluss ist nur im Zusammenhang eines Finanzierungs- oder Leasingvertrags möglich. Dazu muss die versicherbare Person bei Abschluss 18 Jahre alt sein. Allerdings darf er dabei das Höchsteintrittsalter nicht überschreiten. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen der Vollendung des 75. Lebensjahres und der Dauer des Versicherungsschutzes im Todesfall und bei allen anderen Risiken aus der Differenz zwischen dem 67. Lebensjahr und der Dauer des Versicherungsschutzes.
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung können Sie umfangreiche Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit werden Sie beispielsweise mit einer Haushaltshilfe (bei alleinstehenden Personen) oder Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt eines Erziehungsberechtigten unterstützt. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit (Kreditschutzbrief/Leasingratenversicherung Plus) erhalten Sie eine telefonische Erstberatung oder ein Bewerbertraining. Weitere Assistance-Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung.
Nein, eine Restschuldversicherung wie der Kreditschutzbrief (Plus) oder eine Leasingratenversicherung (Plus) ist eine freiwillige Absicherung. Möchten Sie sich und Ihre Familie bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall vor finanzieller Belastung durch die Finanzierungsraten schützen, kann eine Restschuldversicherung jedoch ratsam sein.
Tilgen Sie den Kredit frühzeitig, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für die Restschuldversicherung zu, weil der Versicherungszweck entfällt.
In diesem Fall sind die monatlichen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses zu bezahlen.
Bei einer Einmalzahlung des Beitrags erhalten Sie den nicht verbrauchten Einmalbeitrag, abzüglich eines Stornoabschlages, zeitanteilig zurück.