Ein Auto fährt auf der Straße mit autonomen Fahren.

Autonomes Fahren.

Was bringt uns die Zukunft an Mobilität?

Selbstfahrende Autos?

Selbstfahrende Autos gehörten ebenso wie fliegende Exemplare lange zur Rubrik „Zukunftsmusik“ und „Wunschvorstellung“. Während wir auf schwebende Autos voraussichtlich noch etwas länger warten müssen, nehmen die Pläne zu selbstfahrenden Fahrzeugen mit einer eigenen Intelligenz immer mehr Form an – einige von ihnen sind sogar schon fahrtüchtig. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis wir auf dem Weg zur Arbeit bequem unseren Kaffee schlürfen und unsere morgendliche Zeitung lesen, obwohl wir in unserem Auto auf der Straße unterwegs sind. Doch wie ist es überhaupt möglich, dass ein Fahrzeug alleine fährt? Im Folgenden haben wir wichtige Aspekte zu den Fahrfunktionen, der Sicherheit und der Haftungsfrage für Sie zusammengefasst.

Was ist eigentlich autonomes Fahren?

Dank präziser Sensoren und Kameras sowie technischer Programmierung sind autonome Fahrzeuge in der Lage, sich eigenständig durch den Straßenverkehr zu manövrieren. Der Fahrer wird zum Passagier und kann sich während der Fahrt entspannt zurücklehnen. Der Grundgedanke hinter dem autonomen Fahren ist, dass der Straßenverkehr sicherer und wieder für mehr Leute zugängig wird. Auch ältere Personen oder Menschen mit Einschränkungen, die sich sonst nicht mehr hinters Steuer setzen würden, können dank automatisierter Fahrzeuge wieder bequem von A nach B kommen – ohne dabei sich selbst oder andere zu gefährden.

Autonomes Fahren wird im Alltag häufig auch als automatisiertes oder hochautomatisiertes Fahren bezeichnet. Das ist jedoch nicht korrekt. Vielmehr handelt es sich beim automatisierten Fahren um eine Vorstufe der autonomen Mobilität. Laut ADAC unterscheidet man fünf verschiedene Stufen mit unterschiedlich ausgeprägten Fahrfunktionen.

Die 5 Stufen des Autonomen Fahrens.

1. Assistiertes Fahren

Im Rahmen dieser Stufe trägt der Autofahrer die volle Verantwortung und wird lediglich durch Assistenzsysteme unterstützt.

2. Teilautomatisiertes Fahren

Das Auto kann in vereinzelten Situationen selbstständig bremsen, beschleunigen oder die Spur halten.

3. Hochautomatisiertes Fahren

Der Pkw kann zeitweise eigenständig fahren. Der Fahrer kann sich also kurzzeitig vom Verkehr abwenden, muss aber bei Aufforderung vom Fahrsystem eingreifen. Missachtet er die Aufforderung, haftet er für verursachte Unfälle.

4. Vollautomatisiertes Fahren

Bei dieser Stufe kann der Fahrer bei Bedarf die Kontrolle über das Fahrzeug abgeben. Er kann das Steuer jedoch auch jederzeit wieder selbst übernehmen. Der Pkw fährt selbstständig, erkennt Gefahren und ist in der Lage dazu, in Gefahrensituationen einen risikominimalen Zustand einzunehmen.

5. Autonomes Fahren

Beim autonomen Fahren kümmert sich die verbaute Technik um das Führen des Fahrzeugs und bewältigt alle Verkehrssituationen. Dazu muss nicht zwingend ein Passagier an Bord sein, denn das Fahrzeug muss extern von einem Betreiber überwacht werden, der im Falle einer Störung eingreifen kann.

Wer im Alltag von autonomen Autos spricht, meint in der Regel die Stufen 4 und 5. Auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fasst unter „autonomem Fahren“ beide Stufen zusammen.

Autonomes Fahren in Deutschland.

Während es die Fahrzeugstufen 1 bis 3 mit Fahrerassistenzsystemen inzwischen auch im Straßenverkehr gibt, existieren Autos der Stufe 5 in Deutschland derzeit lediglich in Form von Prototypen. Und auch Fahrzeuge der Stufe 4 findet man noch nicht auf Deutschlands Straßen. Bis sich die fahrerlosen Autos jedoch vollends durchsetzen und vermehrt auf den Straßen zu finden sind, wird es wohl noch etwa bis 2040 dauern – so jedenfalls die Prognosen. Das liegt teils an Aspekten wie den andauernden Entwicklungsprozessen in der Automobilindustrie, teils aber auch an der Skepsis vieler Bürger bezüglich der Sicherheit der autonomen Fahrzeuge.

Wann die ersten autonomen Fahrzeuge der Automobilhersteller zugelassen werden und wann sich diese Autos der Zukunft letztlich im Straßenverkehr durchsetzen, kann man heute noch nicht genau sagen. Wenn es aber endlich so weit ist, wird es ein Meilenstein der Autogeschichte und der Technik sein. In der Zwischenzeit können Sie bereits die ersten Erfolge des teil- und hochautomatisierten Fahrens auf den Straßen genießen und dank zahlreicher Assistenzsysteme sicher über die Straßen fahren.

Eine Frau sitzt in einem Auto und öffnet die Tür.

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Wie trifft das Auto Entscheidungen?

Damit die Fahrzeugsysteme wissen, ob die Straßen frei sind oder nicht, ist ein ausgeklügeltes System samt umfangreichem Gefahrenkatalog der Autohersteller notwendig. In diesem Katalog werden so viele Verkehrsszenarien wie möglich festgehalten – von Standardsituationen wie roten Ampeln oder Vorfahrtsregelungen bis hin zu unerwarteten Lenkmanövern anderer Verkehrsteilnehmer.

Zusätzlich zu diesen Szenarien werden Handlungsanweisungen für das Fahrzeug abgespeichert, sodass der Bordcomputer exakt die Reaktion einleiten kann, die die Situation erfordert. Damit das Fahrzeug verschiedene Objekte und Menschen wahrnehmen kann, ist es mit speziellen Sensoren und Kameras ausgestattet. Die wahrgenommenen Gegenstände und Personen werden dann kategorisiert, um eine Basis für die Berechnungen möglicher Kollisionen zu schaffen. Der autonome Pkw erkennt dann automatisch, ob gerade eine Person zu Fuß über die Straße spaziert oder auf dem Rad unterwegs ist.

Darüber hinaus wurden in Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftler und Experten 20 Ethikregeln für das autonome Fahren aufgestellt, nach denen sich die Fahrzeughersteller bei der Programmierung und Entwicklung ihrer selbstfahrenden Autos richten sollten. Dieses Regelwerk soll dafür sorgen, dass die Reaktionsmuster des Fahrzeugs ethisch vertretbar sind. Oberste Priorität soll es stets sein, Unfälle zu vermeiden und Menschenleben zu bewahren. Zudem dürfen die Leben von Passanten nicht aufgewogen werden oder anhand von Alter und anderen Merkmalen priorisiert werden.

Wer haftet bei Unfällen?

In Sachen Haftung bei Autounfällen unterscheidet der Gesetzgeber rechtlich zwischen Fahrer und Halter. Laut §7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet bei Unfällen in der Regel der Fahrzeughalter unabhängig davon, ob er Unfallverursacher ist. Es sei denn, das Fahrzeug wurde ihm gegen seinen Willen und ohne sein Zutun entwendet.

Aber wie wird es im Rechtsrahmen geregelt, wenn der Unfallverursacher keine menschliche Person, sondern ein autonomes Fahrzeug ist? Fakt ist: Es gibt noch keine finale gesetzliche Regelung zum Thema Haftung beim autonomen Fahren. Bisher gibt es nämlich kein Gesetz, das das autonome Fahren überhaupt erlaubt. Anzunehmen ist, dass bei Fahrzeugen der Stufe 5 und bei vollautomatisierten Fahrzeugen, bei denen der Fahrer die Führung des Wagens an den autonomen Modus übergeben hat, im Falle eines Unfalls weder Halter noch Fahrer komplett haften. Doch wer kommt dann am Ende für die entstehenden Schäden auf? Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung dürfte angesichts der bisherigen Rechtslage davon auszugehen sein, dass der jeweilige Hersteller oder Halter sowie seine Versicherung für einen entsprechenden Schaden gleichermaßen haften.

Besitzen Sie jedoch ein Fahrzeug der Stufe 3, können Sie als Halter bei einem von Ihnen selbst verursachten Unfall laut Gesetz haftbar gemacht werden, wenn Sie der Übernahme-Aufforderung des Pkw nicht nachgekommen sind und deshalb der Unfall passiert ist. Sie müssen während der Fahrt also jederzeit dafür bereit sein, das Steuer und die Fahrfunktionen wieder zu übernehmen.

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