- Automobile Angebote
- Angebote
- Leasing, Finanzierung & Miete
- Versicherungen
- Services
- E-Mobilität
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
FAQ.
Wer kann ein Auto Abo abschließen?
Jede volljährige Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland kann ein VW FS | Auto Abo buchen. Voraussetzung ist zudem eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis und eine erfolgreiche Bonitätsprüfung.
Zusätzlich bestehen, in Abhängigkeit der gebuchten Fahrzeugklasse, Anforderungen an ein bestimmtes Mindestalter sowie eine gewisse Fahrerfahrung:
- Klassen Micro und City: Mindestalter des Fahrers 19 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr
- Klassen Compact, Compact Space, Family Space, Minibus und Country: Mindestalter des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr
Wie funktioniert der Bonitätscheck und die Selbstauskunft?
Nach der Auswahl Ihres gewünschten Abo-Pakets werden Sie gebeten, Ihre persönlichen Daten per Selbstauskunft mitzuteilen. Im Anschluss führen wir einen Bonitätscheck durch. Sollten Probleme bei der Bonitätsprüfung aufkommen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Gibt es eine Startgebühr?
Ja, es gibt eine Startgebühr in Höhe von 199,99 €, die zu Beginn der Laufzeit fällig wird und alle einmaligen Kosten deckt, die mit der Vertragserstellung verbunden sind.
Fällt eine Kaution oder ein Zuschlag für Jungfahrer an?
Im Allgemeinen fällt für Sie keine Kaution an. Wir behalten uns jedoch vor, in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung eine Sicherheitsleistung zu erheben. Diese ist abhängig von der gewählten Fahrzeugklasse und ist im Voraus zu entrichten.
Für Sie als junger Fahrer oder Fahranfänger ist bei unserem Angebot kein Zuschlag fällig. Es gibt jedoch je nach Vertragsklassen Altersgrenzen, die erreicht sein müssen.
Wann beginnt die Vertragslaufzeit?
Sowohl die Mindestvertragslaufzeit als auch die Mindesthaltedauer beginnen bei Übergabe des Fahrzeuges.
Wird das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen?
Im Zuge unseres VW FS | Auto Abos gewähren wir Ihnen maximalen Komfort. Da das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen wird, entstehen für Sie keine weiteren Aufwände.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Mit dem Ende des Online-Prozesses haben Sie ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben. Im Anschluss daran prüfen wir diesen Antrag und nehmen ihn separat an. Damit kommt der Vertrag zustande.
Was ist die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist? Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ihr VW FS | Auto Abo schließen Sie mit einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten ab. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch, so dass Sie Ihr Auto Abo weiterhin nutzen können. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie ihren Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass das Auto vor oder spätestens am letzten Tag der Abrechnungsperiode bei uns zurückgegeben wird.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, schicken Sie uns Ihre Kündigung bitte per E-Mail an autoabo@vwfs-rac.de zu.
Wie kann ich einen Vertrag mit Handy ohne Kamerafunktion abschließen?
Vor Vertragabschluss müssen sich sich über unseren Partner ID now identifizieren. Hierfür ist eine integrierte Handykamera erforderlich. Falls eine Identifikation per Kamera nicht möglich ist (z. B. weil Ihre Kamerafunktion defekt ist), dann melden Sie sich bitte bei unserer Kundenhotline unter 04282 789-9430 oder per Mail.
Was kann ich tun, wenn der Identifikationsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte?
Vor Vertragabschluss müssen sich sich über unseren Partner ID now identifizieren. Falls eine Identifikation nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, dann melden Sie sich bitte bei unserer Kundenhotline: 04282 789-9430 oder per Mail.
Welche Fahrzeugklassen gibt es im Abo-Angebot?
Im Abo enthalten sind zunächst die Fahrzeugklassen Micro, City, Compact, Compact Space, Family Space, Minibus und Country.
Welche Marken werden im Auto Abo angeboten?
Die Fahrzeugklassen setzen sich aus Fahrzeugen des VW-Konzerns zusammen.
Sind die Abo-Fahrzeuge Neu- oder Gebrauchtwagen?
Der Großteil der Flotte besteht aus top-gepflegten Gebrauchten mit einem Maximalalter von sechs Jahren (nach Erstzulassung). Für eine kleine Extragebühr können Sie sich jedoch auch einen Neuwagen mit einem Maximalalter von 18 Monaten sichern.
Welche Antriebsarten stehen zur Auswahl?
Die Fahrzeugklassen sind in der Regel als Benziner oder Diesel-Fahrzeuge verfügbar. Perspektivisch werden wir natürlich auch Elektro- und Hybridfahrzeuge mit in unser Angebot aufnehmen.
Kann ich mein Abo-Fahrzeug konfigurieren?
Bei Abschluss des Abos können Sie sich Ihre Wünsche, beispielsweise die Getriebeart, gegen einen kleinen Aufpreis garantieren lassen.
Wir wollen, dass Sie so schnell wie möglich mobil sind, daher ist die Auswahl eines bestimmten Modelles oder einer bestimmten Farbe nicht möglich.
Warum kann ich mir kein bestimmtes Auto innerhalb der Fahrzeugklassen aussuchen?
Im VW FS | Auto Abo entscheiden Sie sich grundsätzlich für eine bestimmte Fahrzeugklasse. Um Ihnen so schnell und flexibel wie möglich jederzeit ein top-gepflegtes Fahrzeug zur Verfügung stellen zu können, greifen wir auf unterschiedliche Fahrzeuge unserer umfangreichen Flotte zurück. Sie als Kunde haben dadurch die Möglichkeit, unterschiedliche Marken und Modelle kennenzulernen und mehr Abwechslung in Ihren Auto-Alltag zu bringen.
Sind die Fahrzeuge auch mit Automatikgetriebe erhältlich?
Einige der Fahrzeuge sind mit automatischem Getriebe ausgestattet. Gegen eine kleine Extragebühr können Sie sich auch ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe sichern. Dies ist leider nicht für die Fahrzeugklasse Micro möglich, hier können wir Ihnen nur Schaltgetriebe anbieten.
Was kann ich tun, falls eine bestimmte Fahrzeugklasse aktuell nicht verfügbar ist?
Im unwahrscheinlichen Fall, dass eine Fahrzeugklasse doch nicht verfügbar ist, werden wir Sie schnellstmöglich kontaktieren, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Kann ich im Nachhinein noch Extras abschließen oder herausnehmen?
Derzeit können Sie verschiedene Extras bei Vertragsbeginn und Klassenwechseln buchen. Die Möglichkeit, Extras innerhalb einer gebuchten Klasse im Nachhinein ab- oder anzuwählen, besteht zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Kann ich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig abonnieren?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung mehrere Abos auf einen Namen abzuschließen.
Wie lange dauert es, bis mein Fahrzeug nach Vertragsbestätigung verfügbar ist ?
Wir wollen Sie schnell und flexibel auf die Straße bringen - mit einer Vorlaufzeit von maximal 14 Tagen erhalten Sie unsere Auto Abo-Fahrzeuge.
Wie funktioniert die Lieferung/Rückgabe?
Sie können sich Ihr Fahrzeug entweder nach Hause liefern lassen oder es in einer von Ihnen gewählten Station in Ihrer Nähe abholen. Hierbei gelten die folgenden Bestimmungen:
Lieferung: Einer unserer Mitarbeiter wird Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Lieferungszeitpunkt vereinbaren. Danach wird Ihnen Ihr Fahrzeug wie vereinbart zugestellt. Das Fahrzeug wird im Rahmen der Fahrzeugrückgabe von unserem Mitarbeiter abgeholt. Eine Rückgabe an einer Mietstation ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Selbstabholung: Einer unserer Mitarbeiter wird Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Abholzeitpunkt vereinbaren. Danach können Sie ihr Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an der gewählten Station abholen. Die Fahrzeugrückgabe muss ebenfalls an der vereinbarten Station erfolgen. Eine Abholung von Ihrem Wunschstandort ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Sollten Sie bei Lieferung nicht vor Ort sein oder den vereinbarten Abholtermin nicht wahrnehmen können, müssen wir Ihnen leider für die erneute Lieferung/Abholung erneut den Zustellungspreis berechnen.
Um eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten, bitten wir Sie, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand zurückzugeben. Sie können das Fahrzeug mit leerem Tank, jedoch mit mindestens 80 km Reichweite zurückgeben. Etwaigen Restkraftstoff können wir leider nicht zurückerstatten.
Welche Dokumente muss ich bei Lieferung/Abholung mitbringen?
Für die Übergabe des Fahrzeugs bei Ihnen zuhause oder bei der Abholung benötigen wir einen Personalausweis oder Reisepass, mit dem Sie sich ausweisen können. Zudem prüfen wir vor Fahrzeugübergabe Ihren Führerschein.
Wie läuft die Abholung des Abo-Fahrzeugs von meiner angegebenen Adresse?
Bitte beachten Sie, dass die Abholung Ihres Abo Fahrzeugs bei Vertragsende nicht automatisch erfolgt. Sowohl der Rückgabetag als auch der Rückgabeort sind flexibel und können von Ihnen so gewählt werden, dass es gut in Ihre Terminplanung passt. Damit die Rückgabe reibungslos erfolgen kann, teilen Sie uns bitte mindestens fünf Werktage im Voraus mit, wann und wo wir Ihr Fahrzeug abholen dürfen. Bitte lassen Sie uns dazu eine E-Mail zukommen, in der Sie uns den Rückgabetag, die Abholadresse und einen Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer) vor Ort mitteilen. Haben Sie sich bei Abschluss Ihres Abos dazu entschieden, Ihr Fahrzeug in einer unserer Stationen abzuholen, muss die Rückgabe auch in dieser Station erfolgen.
Was kostet die Fahrzeuglieferung?
Bei Lieferung Ihres Fahrzeuges zu Ihnen nach Hause berechnen wir 299,99 €, dies beinhaltet auch die Abholung. Sollten Sie es in einer von Ihnen ausgewählten Abholstationen selbst abholen, reduzieren sich die Kosten auf 189,99 €. In diesem Fall ist das Fahrzeug auch wieder an der entsprechenden Abholstation abzugeben.
Warum stimmt der Kilometerstand auf dem Mietvertrag nicht mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs überein?
Der Kilometerstand eines Auto Abo-Fahrzeugs verändert sich immer dann, wenn das Fahrzeug bewegt wird. Wenn Sie sich für ein VW FS | Auto Abo entscheiden, wird bei der Buchung die aktuelle Laufleistung im Mietvertrag vermerkt. Durch die Überführungsfahrt zu Ihnen erhöht sich der Kilometerstand. Die Differenz ergibt sich aus dem Übergabeprotokoll, das Ihnen bei Abholung oder Lieferung übergeben wird. Dadurch fallen bei der Endabrechnung keine Zusatzkosten durch die Lieferung oder Abholung für Sie an.
Muss ich das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben?
Sie müssen das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben. Bitte geben Sie das Fahrzeug mit einer Restreichweite von mindestens 80 km zurück.
Kann ich nicht genutzte Kilometer in den nächsten Monat mitnehmen? Muss ich die Kilometer melden?
Die Kilometerabrechnung findet erst bei Fahrzeugwechseln, Klassenwechseln oder Kündigung statt. Zwischen den Abrechnungszeitpunkten können Sie ihre monatlichen Freikilometer flexibel einsetzen und müssen diese nicht an uns zurückmelden. Fest einplanen können Sie eine flexible Nutzung innerhalb der ersten drei Monate aufgrund der von uns zugesicherten Mindesthaltedauer.
Kann ich Veränderungen am Fahrzeug vornehmen?
Nein, Veränderungen am Fahrzeug sind nicht möglich, da wir auch anderen Nutzern im Anschluss an Ihren Mietvertrag ein tolles Fahrerlebnis bieten möchten.
Kann ich mein Abo-Fahrzeug auch im Ausland nutzen?
Als unserer VW FS | Auto Abo Kunde können Sie das Fahrzeug in Deutschland und den folgenden Ländern nutzen: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat. Die Nutzung der Fahrzeuge im Ausland beläuft sich auf maximal 180 Tage (konsekutive Rechnung). Ohne die schriftliche und nachweisbare Zustimmung ist eine Einreise in weitere Länder grundsätzlich nicht gestattet. Wir sehen uns in der Pflicht, Sie darüber zu informieren, dass bei Verstoß gegen diese Bedingungen sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen Ihre Gültigkeit verlieren (siehe Allgemeine Vermietbedingungen).
Kann ich Haustiere im Fahrzeug transportieren?
Wir wollen Ihnen das höchste Level an Flexibilität bieten, daher dürfen Sie natürlich auch Ihr Haustier im Auto mitnehmen. Sie sind allerdings verpflichtet, das Fahrzeug in einem gereinigten Zustand an uns zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihnen die Kosten für die Spezialreinigung in Rechnung stellen.
Ist Rauchen im Fahrzeug erlaubt?
Nein, Rauchen ist in Auto Abo-Fahrzeugen grundsätzlich nicht erlaubt. Bei der Rückgabe eines Raucherfahrzeuges werden Ihnen die Kosten für die notwendige Spezialreinigung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Muss ich mich um den Reifenwechsel kümmern?
Ihr Fahrzeug wird mit Allwetterreifen ausgestattet, so dass Sie die Reifen nicht saisonbedingt wechseln müssen. Wir weisen Sie darauf hin, im Sinne Ihrer Halterpflichten die Reifen Ihres Fahrzeuges regelmäßig auf Abnutzung zu überprüfen und einen notwendigen Reifenwechsel unverzüglich an uns zu melden.
Wie lange fahre ich ein Auto Abo-Fahrzeug, bevor es ausgetauscht wird?
Der Austausch Ihres Autos kann grundsätzlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten flexibel erfolgen. Zum Start Ihres VW FS | Auto Abos gilt zunächst eine dreimonatige Mindesthaltedauer. Nach Ablauf dieser drei Monate entscheiden Sie: Entweder fahren Sie das Fahrzeug weiter, bis es durch uns ausgetauscht wird oder Sie entscheiden sich für den Wechsel in eine andere Fahrzeugklasse. In diesem Fall beginnt mit der Fahrzeugübergabe eine erneute Mindesthaltedauer von drei Monaten.
Mit wieviel Vorlaufzeit werde ich über einen vom Vermieter initiierten Fahrzeugtausch informiert?
Wir informieren Sie spätestens 30 Tage vor dem geplanten Fahrzeugaustausch per E-Mail oder Telefon. Gemeinsam vereinbaren wir dann einen Übergabetermin und -ort. Der genaue Termin und Ort wird Ihnen selbstverständlich nochmals per E-Mail bestätigt. Die Vereinbarung ist für Sie verbindlich, da ansonsten Mehrkosten (etwa wegen einer notwendigen Mehrfachanfahrt) entstehen und in Rechnung gestellt werden müssen.
Wie ist das Abo-Fahrzeug versichert?
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Um Ihnen den optimalen Schutz zu bieten, statten wir unsere Fahrzeuge zusätzlich mit einer Teil- und Vollkaskoversicherung aus.
Kann ich meine bestehende Versicherung im Abo weiternutzen?
Nein, es können keine bestehenden Versicherungen in das VW FS | Auto Abo überschrieben oder integriert werden, da das Fahrzeug bereits durch uns versichert ist.
Wie hafte ich bei Unfällen oder anderen Schäden?
Während der Mietzeit haften Sie für den Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z. B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit Sie oder ein jeweiliger Fahrer diese zu vertreten haben. Ihre Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung haften Sie als Mieter pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen unter § 15 und § 16.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Ihre Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoabsicherung beträgt 800 €, die Sie jedoch über eine Zusatzoption auf 450 € reduzieren können. Die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung liegt bei 150 €.
Was muss ich im Falle eines Unfalls tun?
1. Bei einem Schaden sind Sie in der Verantwortung, diesen umgehend nach Eintritt des Schadenfalles bzw. Schadenereignisses in Textform per E-Mail an schaden@vwfs-rac.com zu melden.
2. Bei jedem Unfall sind Sie dafür verantwortlich, sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Des Weiteren sind Ihrerseits Beweismittel (z. B. Zeugen, Spuren) zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Als Mieter sind Sie zudem in der Verantwortung, auf eine ordnungsgemäße Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs hinzuwirken. Ihnen ist es hierbei nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens-und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.
3. Um den Unfallhergang zu dokumentieren, ist es Ihrerseits dringend notwendig, das zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Sollten Sie dies nicht oder nur unzulänglich erfüllen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Schäden, die sich aus diesem Umstand ergeben, haften. Des Weiteren können Ersatzansprüche an Sie als Vermieter aufgrund der unzulänglichen Dokumentation von unserer Seite als Mieter erhoben werden.
4. Wir weisen Sie darauf hin, dass, sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, Schadensersatzansprüche gegen Sie als Mieter erst fällig werden, wenn wir die Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hierbei spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Fall der Akteneinsicht werden wir Sie über den Zeitpunkt der Akteneinsicht in Kenntnis setzen.
5. Als Mieter benötigen Sie unsere ausdrückliche Zustimmung, die Reparatur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei unserer Kundenhotline melden: 04282 789 9430.
Was muss ich im Falle einer Panne tun?
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend unter 04282 789 9430. Gemeinsam besprechen wir dann die notwendigen nächsten Schritte.
Was muss ich im Falle eines technischen Defekts oder dem Aufleuchten einer Kontrollleuchte tun?
Sollten Sie einen technischen Defekt am Ihrem Abo-Fahrzeug feststellen oder durch eine der Kontrollleuchten darauf hingewiesen werden, so melden Sie sich bitte umgehend bei unserer Kundenhotline unter 04282 789 9430 (autoabo@vwfs-rac.de). Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise unseren Allgemeinen Vermietbedingungen unter §13 Wartung und Verschleiß, Reparaturen.
Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug, während mein Abo-Fahrzeug in der Werkstatt ist?
Steht das Fahrzeug Ihnen wegen Inspektionen, Wartungsterminen oder Verschleißreparaturen, die von uns als Anbieter zu tragen sind, nicht zur Verfügung, wird Ihnen selbstverständlich von uns ein entsprechendes Ersatzfahrzeug gestellt.
Was passiert wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begehe?
Begehen Sie während des Anmietzeitraums mit dem Auto Abo-Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten, bei denen eine Strafe anfällt (z. B.: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken), so berechnen wir für die Bearbeitung der Bußgeldbescheide eine Aufwandsentschädigung. Zusätzlich haben Sie das Bußgeld bei der entsprechenden Behörde zu begleichen.
Wie kann ich einen Reifenwechsel veranlassen?
Unsere Fahrzeuge sind standardmäßig mit Allwetterreifen ausgestattet, so dass Sie die Reifen nicht saisonbedingt wechseln müssen. Sie sind verpflichtet, die Reifen regelmäßig auf Abnutzung und insbesondere auch auf die zulässige Mindestprofiltiefe zu überprüfen und einen erforderlichen Wechsel an uns zu melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Welche Kosten können bei Fahrzeugtausch und Rückgabe meines Autos entstehen?
Bei Ihrer Übergabe wird ein Gutachter vor Ort sein und die Beurteilung des Fahrzeuges vornehmen. Übliche Gebrauchsspuren im Rahmen einer normalen Nutzung des Fahrzeugs werden nicht beanstandet. Pro Schadensereignis können für Sie maximal die Kosten der in Ihrem Vertrag gewählten Selbstbeteiligung fällig werden.
Welche Zahlungsoptionen gibt es?
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Wir werden Ihnen schon bald weitere Zahlungsoptionen anbieten können.
Wann muss ich bezahlen?
Die monatliche Rate wird per SEPA-Lastschrift automatisch von dem Konto abgebucht, das Sie bei Abgabe des Vertragsangebots hinterlegt haben. Sie wird jeweils zum Abrechnungsbeginn eingezogen. Sollten Sie Ihren Vertrag während eines laufenden Monats abschließen, wird für diesen Monat nur der entsprechende Teilbetrag abgebucht.
Wann muss ich die Liefergebühr bezahlen?
Die Liefergebühr wird zu Beginn gemeinsam mit der Startgebühr und der ersten Monatsrate fällig.
Bekomme ich Rechnungen für mein Auto Abo?
Ja, alle Rechnungen werden Ihnen vollelektronisch per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Kann ich mein Zahlungskonto ändern?
Ja, selbstverständlich können Sie jederzeit Ihr Zahlungskonto ändern. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns per E-Mail an autoabo@vwfs-rac.de Kontakt auf.
Muss ich AdBlue selbst bezahlen?
Ja, die Kosten für AdBlue müssen ähnlich wie die Kosten für den Kraftstoff von Ihnen getragen werden. AdBlue zählt zu den fahrzeugspezifischen Zusatzstoffen und ist entscheidend für die Funktionalität Ihres Abo Fahrzeugs. Darum ist es wichtig, dass Sie hier die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen. Näheres können Sie unseren Allgemeinen Vermietbedingungen § 10 Fahrzeugnutzungentnehmen.