Auto anmelden, abmelden & ummelden.

So funktioniert es reibungslos.

Auto anmelden, abmelden & ummelden: Wie es geht und wann es notwendig ist.

Wenn ein Gebrauchtwagen den Halter wechselt oder ein Autobesitzer in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt, muss das Auto umgemeldet werden. Wie die Kfz-Ummeldung funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Auto anmelden: Ablauf & Unterlagen.

Wenn Sie sich ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie erst einmal den Weg zur Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes auf sich nehmen – diese stellt Ihnen die Zulassungsbescheinigung aus, teilt Ihnen ein Kennzeichen zu und stempelt die Nummernschilder ab. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wiederzulassung eines zeitweise stillgelegten Fahrzeugs – wie zum Beispiel eines Oldtimers.

Bevor Sie zur Zulassungsstelle düsen, um sich wieder bereit für die Straße zu machen, stehen noch ein paar weitere Erledigungen an:

  1. Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab. Mindestens eine Kfz-Haftpflicht ist für die Zulassung vorgeschrieben. Wenn Sie einen Neuwagen anmelden möchten, bietet sich eine Vollkasko an. Wer einen Gebrauchtwagen anmeldet, kann je nach Alter über eine Teilkasko oder die reine Haftpflicht nachdenken.
  2. Falls Sie ein bestimmtes Wunschkennzeichen haben möchten, können Sie dieses vorab bequem online reservieren. In der Regel ist das über die Website der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Es gibt aber auch kommerzielle Anbieter, bei denen Sie die Nummernschilder direkt bestellen können. Vor letzteren allerdings wird immer wieder gewarnt, da sie teilweise zum Beispiel nicht zulässige oder schon vergebene Kennzeichen anbieten.
  3. Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei Ihrer Zulassungsbehörde – so sparen Sie Zeit. Die Anmeldung können Sie telefonisch oder direkt online vornehmen.
  4. Zur Auto-Anmeldung halten Sie folgende Unterlagen bereit: Die siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief, erhalten Sie vom Händler bzw. Verkäufer) und bei Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier, erhalten Sie vom Händler). Darüber hinaus benötigen Sie eine IBAN und BIC für das SEPA-Lastschriftmandat und gegebenenfalls die Reservierungsbestätigung für Ihr Wunschkennzeichen.

Auto ummelden – wann muss es sein?

Auto abmelden bei Diebstahl.

Ein gestohlenes Auto ist schon ärgerlich genug. Dazu stehen Ihnen auch noch einige Behördengänge bevor. Zunächst einmal müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Hierzu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Ihren Personalausweis. Anschließend wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung und melden dieser den Diebstahl. Haben Sie eine Teilkasko abgeschlossen, erstattet diese übrigens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Anschließend folgt der Gang zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug abzumelden. Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen:
  • Included: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Included: alternativ eine unterschriebene, eidesstattliche Verlusterklärung – sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto befunden haben
  • Included: Kopie der Diebstahlanzeige
  • Included: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Auto ummelden bei Umzug.

Sie sind in eine neue Stadt umgezogen? Dann sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug umzumelden. Zuständig ist die Zulassungsstelle des neuen Hauptwohnsitzes. Sie müssen dort also bereits gemeldet sein, um Ihr Fahrzeug umzumelden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Kennzeichen behalten oder wechseln möchten. Wer in eine neue Stadt zieht, kann also weiterhin mit dem Kennzeichen seines früheren Zulassungsbezirks fahren, auch wenn er im neuen Zulassungsbezirk gemeldet ist. Für die Ummeldung vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrer Kfz-Zulassungsstelle oder nehmen die Ummeldung direkt online vor.
Tipp: Wenn Sie innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks umziehen, ist nur die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig – dies können Sie in der Regel direkt bei der Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt erledigen.
Für die Ummeldung in einen neuen Zulassungsbezirk halten Sie bitte folgende Unterlagen und Informationen bereit:
  • Included: Die siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben
  • Included: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Included: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Included: IBAN und BIC für das SEPA-Lastschriftmandat
  • Included: Bei Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Included: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • Included: Nur bei Kennzeichenwechsel: die alten Nummernschilder

Auto ummelden bei Halterwechsel.

Auch wenn ein Gebrauchtwagen den Halter wechselt, muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Ist der Verkäufer einverstanden, können Sie als neuer Halter auch in diesem Fall das alte Kennzeichen übernehmen – oder ein neues auswählen. Wie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens müssen Sie zunächst eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abschließen. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle oder erledigen die Ummeldung online.
Folgende Unterlagen und Informationen benötigen Sie:
  • Included: Die siebenstellige eVB-Nummer, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten haben
  • Included: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Included: einen Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • Included: die Zulassungsbescheinigungen Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Included: IBAN und BIC für das SEPA-Lastschriftmandat
  • Included: Bei abgemeldetem Fahrzeug: die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Tipp: Wenn Sie Ihren Gebrauchten privat gekauft haben, ist eine Überführungsfahrt des Fahrzeugs zur Zulassungsstelle gemeinsam mit dem Verkäufer empfehlenswert. Holen Sie sich vorab eine Deckungszusage bei Ihrer Kfz-Versicherung ein. Sollte es bei der Überführungsfahrt zu einem Unfall kommen, bleibt dies für den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers folgenlos.

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Wo kann ich mein Auto ummelden?

Ihr Auto ummelden können Sie klassischerweise bei der zuständigen Zulassungsstelle für Ihren Wohnort. Alternativ können Sie die Ummeldung vielerorts auch im Zuge der Ummeldung Ihres Wohnsitzes vornehmen: Um die Kfz-Zulassungsstellen zu entlasten, ist die Kfz-Ummeldung auch in vielen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeämtern möglich.

Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, ob Sie zur Ummeldung Ihres Fahrzeugs einen Termin bei der entsprechenden Zulassungsbehörde benötigen. In einigen Städten ist eine Ummeldung ohne Termin nicht möglich – in der Regel können Sie Termine aber schnell und unkompliziert online vereinbaren.

Auto ummelden: Diese Unterlagen brauchen Sie.

Damit die Ummeldung Ihres Fahrzeugs reibungslos abläuft, bringen Sie verschiedene Unterlagen zu Ihrem Termin in der Zulassungsbehörde mit:

 

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) als Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Die alten Nummernschilder, wenn ein Kennzeichenwechsel erforderlich ist
  • COC-Papier, wenn es um ein Importfahrzeug geht

Wann ist ein Kennzeichenwechsel notwendig?

Früher galt, dass bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk auch ein Kennzeichenwechsel nötig ist. Seit Anfang 2015 gilt diese Regelung aber nicht mehr. Sie können Ihr Nummernschild beim Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes grundsätzlich behalten. Auch wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das bereits vorhandene Kennzeichen übernehmen. In diesen Fällen müssen Sie bei der entsprechenden Zulassungsstelle lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen, um die Adresse ändern zu lassen.

Wenn Sie das Kennzeichen bei Halterwechsel oder Umzug ändern möchten, um beispielsweise mit einem ortsüblichen Nummernschild zu fahren, fallen in der Regel Kosten für Ihr neues Kennzeichen oder Wunschkennzeichen an.

Auto ummelden: die Kosten.

Wie viel es kostet, einen Pkw umzumelden, kann jede Stadt beziehungsweise Kommune individuell festlegen. In der Regel liegen die Kosten für die Ummeldung bei etwa 30 Euro. Wenn Sie ein neues Nummernschild benötigen oder ein Wunschkennzeichen am Auto haben möchten, kommen weitere Kosten hinzu. Für genaue Kostenangaben wenden Sie sich am besten im Vorfeld an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.

Auto ummelden per Vollmacht.

Wenn Sie beispielsweise zu wenig Zeit haben, um Ihr Kfz persönlich umzumelden, können Sie auch einen Vertreter zur Ummeldung Ihres Autos beauftragen. Hierfür benötigt der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Folgende Angaben muss die Vollmacht enthalten:

 

  • Name des Vollmachtgebers
  • Name des Vollmachtnehmers
  • Fahrzeugspezifische Angaben wie Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer
  • Personalausweis des Vollmachtnehmers
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers

 

Denken Sie außerdem daran, dem Bevollmächtigten alle Unterlagen mitzugeben, die für die Kfz-Ummeldung erforderlich sind.

Die Umwelt- und Feinstaubplakette.

In immer mehr Städten gibt es Umweltzonen. Damit Sie Ihr Fahrzeug innerhalb dieser Umweltzonen nutzen dürfen, brauchen Sie eine Umwelt- oder Feinstaubplakette. Wenn Sie im Zuge der Auto-Ummeldung ein neues Kennzeichen erhalten, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette. Denn das neue Kennzeichen wird auf der Umweltplakette vermerkt. Eine Feinstaubplakette erhalten Sie in der Regel an der TÜV-Station.

Was ändert sich nach der Kfz-Ummeldung?

Es ist wahrscheinlich, dass sich nach dem Ummelden Ihres Autos Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag ändert. Denn sowohl die Haftpflicht - als auch die Kaskoversicherung wird nach Regionalklassen berechnet: Ziehen Sie in eine andere Stadt oder einen anderen Postleitzahlbereich, ändert sich womöglich die Regionalklasse und damit meist auch der Versicherungsbeitrag. Ob der Beitrag höher oder niedriger wird, hängt unter anderem auch von der Schadensbilanz Ihres neuen Wohnorts ab.

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