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FAQ.
Wer ist Eigentümer des Leasingfahrzeuges?
Juristischer Eigentümer der Fahrzeuge ist die Volkswagen Leasing GmbH.
Ist mein Leasingfahrzeug individuell konfigurierbar?
Ja. Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind jedoch nur zulässig, wenn der Leasinggeber vorher schriftlich zugestimmt hat.
Welche Vertragsformen bietet die Volkswagen Leasing an?
Die Volkswagen Leasing bietet an, bei denen der Leasingnehmer nicht das Restwertrisiko trägt.
Für welche Fahrzeugmarken werden Leasingverträge angeboten?
Neben den Konzernmarken VW, Audi, SEAT, Škoda und VW Nutzfahrzeuge werden auch für weitere Marken Leasingverträge angeboten.
Welche Vertragslaufzeiten bietet die Volkswagen Leasing an?
Für Neuwagen mit Pkw-Zulassung werden Vertragslaufzeiten von 12 bis 60 Monaten angeboten (6-Monatsintervalle). Für Neuwagen mit Lkw-Zulassung werden Vertragslaufzeiten von 12 bis 72 Monaten angeboten (6-Monatsintervalle).
Wer ist Halter der Leasingfahrzeuge?
Halter der Fahrzeuge ist der Leasingnehmer. Sie werden auf ihn zugelassen.
Wer verwahrt die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der Volkswagen Leasing verwahrt.
Ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich?
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist frühestens nach 6 Monaten Laufzeit möglich, sofern eine Einigung über die finanziellen Voraussetzungen erzielt wird. Erster Ansprechpartner ist der vermittelnde Händlerpartner.
Kann ich die vereinbarte Fahrleistung anpassen?
Eine Fahrleistungsänderung ist grundsätzlich möglich und kann über den vermittelnden Händlerpartner bei der VWL angefragt werden.
Ist eine Vertragsverlängerung möglich?
Eine Vertragsverlängerung ist grundsätzlich möglich und kann über den vermittelnden Händlerpartner bei der Volkswagen Leasing angefragt werden.
Was ist bei der Fahrzeugrückgabe zu beachten?
Nach Beendigung des Leasing-Vertrages wird das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen bei dem ausliefernden Händler zurückgegeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Über den Zustand wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt.
Hat der Leasingnehmer eine Kaufoption am Leasingfahrzeug?
Der Erwerb des Leasingfahrzeuges von der Volkswagen Leasing durch den Leasingnehmer ist ausgeschlossen. Stattdessen können Sie nach Ende der Leasinglaufzeit neue Leasing Angebote nutzen.
Das Kundenportal.
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