Leasingrückgabe beim Kilometerleasing: Das sollten Sie wissen.
Beim Kilometerleasing müssen Sie sich über ein Restwertrisiko keine Gedanken machen. Abrechnungsgrundlage bei der Rückgabe ist die Kilometerleistung des Leasingfahrzeugs. Sie legen zu Vertragsbeginn mit Ihrem Leasinggeber fest, wie viele Kilometer Sie innerhalb der Vertragslaufzeit mit Ihrem Kfz maximal fahren wollen. Für jeden gefahrenen Kilometer über diese vereinbarte Fahrleistung hinaus zahlen Sie, je nach Vertrag, einen festgelegten Centbetrag nach. Unterschreiten Sie die Kilometer, bekommen Sie für jeden Minderkilometer Geld zurück. Sowohl nach oben als auch nach unten gibt es dabei eine Toleranzgrenze.
Mit Blick auf mögliche Minderkilometer eine besonders hohe Kilometerleistung innerhalb des Leasingvertrages festzulegen, lohnt sich allerdings in der Regel eher nicht. Denn der Minderkilometersatz ist für gewöhnlich niedriger als der für Mehrkilometer – und eine hohe vereinbarte Fahrleistung lässt die monatliche Leasingrate steigen. Am besten schätzen Sie Ihre Fahrleistung so realistisch wie möglich ein.
Sollten Sie sich dabei mal verschätzt haben oder ändern sich – zum Beispiel aufgrund eines Arbeitgeber- oder Wohnortwechsels – Ihre Fahrgewohnheiten, können Sie in der Regel auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Fahrleistung bei Ihrem Leasinggeber beantragen.
Das sollten Sie vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs beachten.
Der Zustand Ihres Leasingfahrzeugs fällt bei der Leasingrückgabe ins Gewicht. Denken Sie deshalb an die regelmäßige Fahrzeugpflege, halten Sie Inspektionstermine ein, lassen Sie Verschleißteile rechtzeitig austauschen und alles entsprechend im Serviceheft dokumentieren. Sie können vor der Rückgabe auch einen Gutachter Ihrer Wahl auf das Auto schauen lassen, um selbst gut vorbereitet zu sein. Wenn hier bereits größere Schäden festgestellt werden, ist eine entsprechende Aufbereitung des Kfz vor der Leasingrückgabe empfehlenswert.
Auch wenn Sie beim Thema Rückgabe vielleicht zunächst erst mal etwas unsicher sein sollten, können wir Sie beruhigen: In den wenigsten Fällen kommt es zu Uneinigkeiten und Sie können den Wagen unbeschwert zurückgeben und – wenn Sie mögen – direkt ein neues Fahrzeug leasen.
Damit Sie sich vor der Fahrzeugrückgabe sicherer fühlen, haben wir Ihnen hier eine Checkliste zusammengestellt.
Checkliste vor der Leasingrückgabe.
Vor dem Rückgabetermin Ihres Leasingfahrzeugs können Sie bestimmte Dinge beachten, damit die Rückgabe so reibungslos wie möglich verläuft:
1. Vertrag.
Schauen Sie noch einmal in aller Ruhe in Ihren Leasingvertrag. Dort finden Sie Hinweise auf die Rückgabebedingungen und eventuelle Kosten, die beispielsweise für Mehrkilometer anfallen. Außerdem entnehmen Sie dem Vertrag, ob der Leasinggeber selbst den Gutachter für das Rückgabeprotokoll bestimmt und wer die Kosten für das Gutachten übernimmt.
2. Fahrzeugzustand.
Untersuchen Sie das Auto auf mögliche äußere Schäden wie Dellen, Kratzer und Lackschäden. Handelt es sich um leichte Kratzer oder Abrieb durch regulären Gebrauch, wird dies durch den Leasinggeber in der Regel nicht beanstandet. Größere Schäden sollten Sie vor der Abgabe reparieren lassen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
3. Technischer Zustand.
Kontrollieren Sie, ob alle technischen Funktionen in Ordnung sind, beispielsweise Beleuchtung, Klimaanlage oder Audio-System. Prüfen Sie außerdem den Ölstand, die Reifenprofiltiefe und den Reifendruck, die Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie die Scheibenwischer.
4. Kilometerstand.
Prüfen Sie, ob Kilometerabweichungen vorliegen. Im Vertrag finden Sie die vereinbarte Laufleistung. Ist diese überschritten, fällt ein Centbetrag pro Mehrkilometer an. Dieser ist im Leasingvertrag festgelegt.
5. Sauberkeit.
Reinigen Sie das Fahrzeug gründlich von innen und von außen. Im Zweifelsfall können Sie eine professionelle Reinigung durchführen lassen.
6. Dokumente und Zubehör.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Originaldokumente vorliegen haben. Dazu zählen Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitung sowie die Wartungs- und Inspektionsdokumentationen. Sammeln Sie sämtliche Schlüssel sowie eventuell mitgeleastest Zubehör.
Die Fahrzeugrückgabe im Detail.
Endet Ihr Leasingvertrag, steht die Fahrzeugrückgabe an, bei der das Leasingfahrzeug mit Blick auf seinen Gesamtzustand begutachtet wird. Ist das Fahrzeug in einem guten, altersgemäßen Zustand, wird es in der Regel ohne Beanstandungen zurückgenommen. Weist das Kfz größere Schäden auf, müssen Sie eine entsprechende Nachzahlung leisten. So läuft sie Leasingrückgabe im Detail ab:
1. Fahrzeugbegutachtung.
Ihr Autohändler vereinbart in der Regel kurz vor Ende der Leasing-Vertragslaufzeit einen Termin mit Ihnen zur Fahrzeugprüfung. Dabei begutachten Sie gemeinsam mit dem Händler das Leasingauto und halten den Zustand in einem Rückgabeprotokoll fest.
Häufig wird die Begutachtung auch durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt. Bringen Sie zu diesem Termin alle Fahrzeugdokumente sowie Nachweise über Inspektionen und Untersuchungen mit, die Sie während der Nutzungszeit haben durchführen lassen. Dazu gehören das (digitale) Inspektionsheft, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Belege von der Hauptuntersuchung.
2. Zustandsermittlung.
Ihr Leasingfahrzeug hat leichte Gebrauchsspuren? Keine Sorge. Ein über mehrere Jahre genutztes Auto weist eben kleinere Schäden auf. Gebrauchsspuren, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht negativ beeinflussen, werden in der Regel durch den Leasinggeber akzeptiert. So werden zum Beispiel leichte, polierbare Kratzer an der Lackoberfläche, ein Steinschlag ohne Rissbildung oder auch ein leichter Abrieb an Stoßleisten für gewöhnlich nicht beanstandet. Größere Schäden, die der Gutachter oder der Leasinggeber nicht als alltägliche Abnutzung beziehungsweise Gebrauchsspur einstuft, müssen Sie hingegen bezahlen. Wichtig hierbei: Die Leasinggesellschaft berechnet nicht die anfallenden Reparaturkosten, sondern den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs durch den Schaden gemindert wird.
Grundlage für die Begutachtung sollte ein Schadenkatalog sein, in dem klare Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand des Fahrzeugs definiert sind. Informieren Sie sich also bei Ihrem Leasinggeber, ob ein solcher Katalog vorhanden ist und wie Sie ihn einsehen können. Um einen Eindruck zu bekommen, wie ein solcher Schadenkatalog aussehen kann, werfen Sie für doch mal einen Blick in den interaktiven VW FS-Schadenkatalog.
3. Rückgabeprotokoll.
Mit dem Unterzeichnen des Rückgabeprotokolls schaffen Sie eine gegenseitig akzeptierte Abrechnungsbasis. In diesem Protokoll halten Leasingnehmer und Leasinggeber den Zustand des Kfz sowie mögliche Schäden fest.
Beim Kilometerleasing werden nach der Zustandsermittlung auch noch die vereinbarten und die tatsächlichen zurückgelegten Kilometer verglichen. Haben Sie die vereinbarte Gesamtfahrleistung sowie die häufig eingeräumte Toleranzgrenze überschritten, müssen Sie pro Mehrkilometer einen zuvor festgelegten Centbetrag nachzahlen. Liegt die Anzahl Ihrer zurückgelegten Kilometer unter der vereinbarten Leistung und der Toleranzgrenze, erhalten Sie eine Rückzahlung der Minderkilometer.