Mit dem Dienstwagen im Urlaub: Welche Regeln gelten?
Der Dienstwagen im Urlaub auf einen Blick:
- Ob eine private Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen erlaubt ist, hängt von der individuellen Nutzungsregelung ab.
- Ausland, Tanken, Maut: Wer sauber dokumentiert und klare Abstimmungen mit dem Arbeitgeber trifft, ist auf der sicheren Seite.
- Klarheit über die geltenden Regeln sorgt dafür, dass sich die Vorteile eines Dienstwagens auch im Urlaub sicher und entspannt nutzen lassen.
Was als Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen gilt.
Sobald Sie den Dienstwagen für Reisen ohne dienstlichen Anlass nutzen, handelt es sich um eine Privatfahrt. Urlaubsfahrten sind dabei eine besondere Form dieser privaten Nutzung. Dazu zählen z. B.:
- Urlaubsreisen mit Familie oder Freunden
- Wochenendtrips über mehrere Tage
- Fahrten in ein anderes (EU-)Land
Ob das erlaubt ist, hängt von der vertraglich vereinbarten privaten Nutzungserlaubnis ab. Eine uneingeschränkte Privatnutzung schließt in der Regel auch Urlaubsfahrten ein – das muss aber explizit genehmigt sein. Bei reinen Dienstfahrzeugen ist eine private Nutzung dagegen ausgeschlossen.
Wichtig: Eine mündliche Absprache allein reicht nicht aus. Klären Sie vor dem Urlaub unbedingt den Umfang der Nutzung schriftlich oder anhand des bestehenden Überlassungsvertrags.
Das sollte vor dem Urlaub mit Dienstwagen geklärt sein.
Damit es im Urlaub keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie vorab folgende Punkte mit Ihrem Arbeitgeber oder Fuhrparkmanagement klären:
- Erlaubnis zur Urlaubsnutzung
Ist die Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen grundsätzlich erlaubt?
Gibt es Einschränkungen (z. B. keine Nutzung im Nicht-EU-Ausland)? - Versicherungsschutz
Gilt der aktuelle Versicherungsschutz auch im Ausland?
Wer zahlt bei einem (selbstverschuldeten) Unfall mit dem Firmenwagen im Urlaub? - Hilfe bei Pannen oder Schäden
Wer ist Ansprechpartner im Schadensfall?
Gibt es einen europaweiten Pannenservice?
Was, wenn der Firmenwagen gestohlen oder abgeschleppt wird? - Kilometerbegrenzung oder Zusatzkosten
Gibt es ein festes Kilometerbudget?
Welche Mehrkosten fallen bei Überschreitung an? - Nutzung der Tankkarte
Darf laut Vereinbarung mit der Tankkarte auch privat getankt werden?
Wie erfolgt die Abrechnung privater Tankvorgänge?
Mit dem Dienstwagen ins Ausland: Das ist wichtig.
Reisen ins Ausland sind für den Urlaub mit dem Dienstwagen nicht automatisch erlaubt. Prüfen Sie deshalb vorab genau, ob und wohin die Fahrt zulässig ist. Im Dienstwagenvertrag sollte klar geregelt sein, ob Auslandsfahrten erlaubt sind und ob es Einschränkungen gibt, etwa auf EU- oder EWR-Staaten.
Außerdem ist es sinnvoll auch eine schriftliche Nutzungserlaubnis dabei zu haben, falls es zu Kontrollen kommt. Am besten machen Sie vor Fahrtantritt eine Kopie aller wichtigen Unterlagen und speichern diese zusätzlich digital ab, etwa im Smartphone.
Beachten Sie neben den generellen Regelungen, dass in vielen Ländern spezielle Vorschriften gelten. Dazu zählen Mautsysteme oder Umweltzonen sowie Mitführpflichten wie Warnwesten oder in Frankreich sogar Alkoholtests. Wer vorbereitet ist, vermeidet hier Bußgelder.
Tanken, Maut, Parken: So trennen Sie dienstlich und privat.
Ein häufiger Stolperstein: die Abrechnung von Kosten bei privater Nutzung. Klare Regeln helfen, unnötige Diskussionen zu vermeiden.
- Tanken: Ist die private Nutzung der Tankkarte erlaubt, muss dies geregelt und ggf. privat erstattet werden. Alternativ müssen Privatfahrten selbst bezahlt werden, ohne die Belege einzureichen.
- Maut und Vignetten: Grundsätzlich gilt: Wer privat fährt, trägt auch die Mautkosten privat. Ausnahme sind Mischfahrten (dienstlich + privat). Diese sollten anteilig aufgeschlüsselt werden.
- Parkgebühren: Jegliche Kosten für Parkplätze bei Unternehmungen oder vor Ort an der Unterkunft sind privat zu tragen.
Um im Nachhinein lästige Buchhaltungsvorgänge zu vermeiden, halten Sie private Ausgaben am besten strikt getrennt oder markieren Sie diese deutlich in Ihrer monatlichen Abrechnung.
Der Dienstwagenrechner.
Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche steuerlichen Auswirkungen ein Dienstwagen für Sie haben kann und wie Sie am meisten von Ihrem Dienstwagen profitieren können.
Zum DienstwagenrechnerBesonderheiten bei Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen.
Neben den allgemeinen Regeln gibt es einige spezielle Aspekte, die Sie im Blick haben sollten. Dazu zählen die Frage, wer den Dienstwagen im Urlaub überhaupt fahren darf, wie sich die Nutzung von Elektrofahrzeugen im Ausland gestaltet, welche technischen Besonderheiten bei Mautsystemen oder Tankkarten auftreten können und wie Sie sich im Ernstfall eines Unfalls richtig verhalten. Auch die Rückgabeorganisation nach einer längeren Urlaubsfahrt verdient besondere Aufmerksamkeit.
- Mitfahrerregelungen
Gerade bei langen Strecken wechseln viele Reisende sich gerne mit dem Fahren ab. Aber Vorsicht: Nicht immer dürfen Ehepartner oder Freunde den Dienstwagen im Urlaub nutzen. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob weitere Fahrer zugelassen sind und ob eine schriftliche Fahrerlaubnis erforderlich ist. - Dienst-E-Autos im Urlaub
Bei Elektro-Dienstfahrzeugen sind Ladeplanung und die Kompatibilität der Ladekarten im Ausland entscheidend. Unterschiedliche Steckerstandards oder eingeschränkte Netze können die Reise erschweren, daher lohnt eine frühzeitige Recherche. - Technische Besonderheiten
Digitale Vignetten, Mautboxen oder Tankkarten funktionieren nicht in jedem Land. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Systeme unterstützt werden und welche Alternativen es gibt. - Sicherheitsaspekte
Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen im Ausland gilt es, sofort die Polizei zu informieren und den Schaden parallel an Arbeitgeber oder Fuhrparkmanagement zu melden. Eine Kopie aller wichtigen Dokumente im Handschuhfach erleichtert das Vorgehen. - Familie und Haustiere
Arbeitgeber erwarten, dass das Interieur sauber und unbeschädigt bleibt. Bei der Urlaubsreise mit dem Dienstwagen sollten Kindersitze daher so montiert werden, dass keine Spuren an Polstern zurückbleiben. Für Haustiere eignen sich Decken, Schutzbezüge oder Transportboxen, um Verschmutzungen oder Kratzer zu vermeiden. Zusätzlich gelten in vielen Ländern strengere Vorschriften für Kindersitze und Tiertransporte, die unbedingt einzuhalten sind.
Kommunikation mit dem Fuhrparkmanagement erleichtert die Urlaubsfahrt mit dem Firmenwagen.
Eine klare Abstimmung mit dem Arbeitgeber oder dem Fuhrparkmanagement ist für Urlaubsfahrten besonders wichtig. Besprechen Sie im Vorfeld, welche Länder erlaubt sind, wie mit Zusatzkilometern umgegangen wird und ob weitere Fahrer zugelassen sind. Auch Themen wie Tankkartennutzung, Schadenmeldungen und Versicherungsschutz sollten ausdrücklich geregelt werden. Wer hier frühzeitig kommuniziert, vermeidet Missverständnisse und sorgt dafür, dass das Unternehmen stets informiert ist.
Darüber hinaus lohnt es sich, die Absprachen schriftlich festzuhalten. So bleibt nachvollziehbar, welche Vereinbarungen für den Urlaub gelten. Gerade bei längeren Fahrten oder Auslandsreisen schafft Transparenz Vertrauen zwischen Fahrer und Arbeitgeber. Auch für mögliche Rückfragen oder Konfliktsituationen bietet eine dokumentierte Absprache Sicherheit.