Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 01.07.2022
  • 4 Minuten

Ausländischer Führerschein – Gültigkeit & Umschreibung.

Die Kontrolle der Führerscheine der Fuhrparkfahrer ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Fuhrparkmanagers. Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass alle Fahrer der Firmenfahrzeuge über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und die Firmenfahrzeuge somit rechtmäßig im Straßenverkehr führen dürfen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf ausländische Fahrerlaubnisse gerichtet werden. Was in Hinblick auf Gültigkeit oder Umschreibungen ausländischer Fahrerdokumente wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.

Ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Wer nach Deutschland einreist, kann zunächst für sechs Monate mit dem eigenen ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen – sofern die fahrzeugführende Person das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren überschritten hat. Welche Regelungen über die sechs Monate hinaus greifen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise von der Dauer des Aufenthaltes und vom Ausstellungsland der Fahrerlaubnis.

Bei der Führerscheinkontrolle stellen ausländische Führerscheine daher einen Sonderfall dar, den Fuhrparkmanager berücksichtigen sollten.


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Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland mit ausländischer Fahrerlaubnis. 

Im Rahmen von Dienstreisen oder anderen vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland ist keine Umschreibung des Führerscheins notwendig. Je nach Herkunftsland kann jedoch ein internationaler Führerschein oder eine deutsche Übersetzung des Dokuments verpflichtend sein. Personen, die aus einem Land kommen, das weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, müssen sich einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Eine deutsche Übersetzung ist immer dann obligatorisch, wenn der Führerschein nicht den Rahmenbedingungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (Anhang 6) entspricht.

Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis bei einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.

Plant eine Person, dauerhaft in Deutschland zu leben, muss ein genauerer Blick auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis geworfen werden. Ausschlaggebend dafür, ob und wie lange ein ausländischer Führerschein nach der Änderung des Wohnsitzes gültig ist, ist das Land, in dem die Fahrprüfung abgelegt wurde:

  1. Führerschein aus einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
    Innerhalb der EU und des EWR sind Führerscheine auch nach einem Wohnsitzwechsel uneingeschränkt gültig. Erst nach dem auf dem Führerschein vermerkten Ablaufdatum muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Ausnahmen gibt es bei folgenden Führerscheinklassen: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E. Diese werden in Deutschland lediglich bis zu 5 Jahre nach Ausstellungsdatum anerkannt – unabhängig von der im Herkunftsland geltenden Gültigkeit. Anschließend muss der Führerschein erneuert werden, um ein rechtswidriges Fahren ohne Fahrerlaubnis zu vermeiden.
  2. Führerschein aus einem Land außerhalb der EU und des EWR.
    Ausländische Führerscheine, die in einem sogenannten Drittstaat – also einem Staat außerhalb der EU und des EWR – ausgestellt wurden, sind nach Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland sechs Monate lang gültig. Nach Ablauf dieses halben Jahres muss ein deutscher Führerschein beantragt werden. Je nach Herkunftsland wird hierfür eine theoretische oder auch praktische Prüfung vorausgesetzt. Welche Prüfung für welches Land verpflichtend ist, wird in der sogenannten Staatenliste festgehalten. Ist ein Land nicht in dieser Liste aufgeführt, müssen beide Prüfungen erfolgreich absolviert werden. Fahr- oder Theoriestunden in einer Fahrschule sind nicht vorgeschrieben.
    Eine Verlängerung des sechsmonatigen Gültigkeitszeitraumes ist nur möglich, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Aufenthalt in Deutschland nach spätestens 12 Monaten vorüber ist.
  3. Sonderfall: Fahrerlaubnis aus dem Vereinigten Königreich.
    Seit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU und dem EWR haben sich auch die Führerscheinrichtlinien entsprechend geändert. Da es derzeit noch keine neue Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bezüglich der Gültigkeit von Führerscheinen gibt, greift hier ebenfalls die Drittstaatenregelung.
    Ein ausländischer Führerschein ist demnach sechs Monate nach Anmeldung des Wohnsitzes gültig. Danach muss dieser umgeschrieben werden – dies ist ohne zusätzliche Prüfung oder Stunden bei einer Fahrschule möglich.
    Eine Person, die zum Zeitpunkt des Brexits ihren Wohnsitz in Deutschland hatte, musste den Führerschein bis Juni 2021 umtauschen. Wurde dieser Tausch nicht vorgenommen, ist die Fahrerlaubnis nicht mehr gültig. 

Voraussetzungen, Fristen und Kosten für die Umschreibung der Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen konkret für die Antragsstellung zur Umschreibung benötigt werden, kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung gebracht werden. In der Regel wird jedoch ein Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild sowie der ausländische Führerschein benötigt. Wichtig hierbei ist es, dass der ausländische Führerschein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist. Ist dieser bereits abgelaufen, kann keine Umschreibung zur deutschen Fahrerlaubnis beantragt werden.

Wie viel Zeit das Umschreiben des Führerscheins in Anspruch nimmt, variiert je nach zuständiger Behörde. In der Regel kann mit drei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit kalkuliert werden. Die Antragsstellung sollte dementsprechend rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen – eine konkrete Frist gibt es jedoch nicht.

Für die Ausstellung eines neuen, umgeschriebenen Führerscheins fallen Bearbeitungsgebühren zwischen 35 € und 50 € an, Abweichungen sind je nach Fahrerlaubnisbehörde möglich. Zudem fallen gegebenenfalls Kosten für die Übersetzung der notwendigen Dokumente an. 


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Was bedeutet dies also für Verantwortliche eines Fuhrparks?

Sind Sie für die Verwaltung des Fuhrparks Ihres Unternehmens zuständig, sollten Sie sich über die unterschiedlichen Gültigkeitszeiträume und -bedingungen informieren. Insbesondere, wenn Ihre Firma Arbeitnehmer aus außereuropäischen Ländern beschäftigt oder international Beschäftigte häufiger längere Dienstreisen nach Deutschland antreten. So können Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig darauf hinweisen, dass eine Umschreibung der Fahrerlaubnis notwendig ist.

Um den allgemeinen Verwaltungsaufwand der Führerscheinkontrolle zu verringern, bietet sich die Nutzung eines elektronischen Führerscheinkontrollsystems an. Mit solch einem System kann der Prüfprozess für deutsche und ausländische EU-Führerscheine optimiert werden. Auf diese Weise schaffen Sie einen sorgfältigen sowie wirtschaftlich effizienten Prozess und können sicherstellen, dass jeder Fuhrparkfahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen kann.

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