Kfz-Versicherung wechseln.

So funktioniert es.

Kfz-Versicherung wechseln – so funktioniert es.

 

Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko und Co.: Wer gut abgesichert unterwegs sein will, schließt die passende Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug ab. Doch was, wenn die versicherten Schäden nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passen? Oder wenn Sie ein günstigeres Angebot mit gleichem Versicherungsschutz finden? Dann wird es vielleicht Zeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wir verraten Ihnen, wie und wann Sie das machen können und was es dabei zu beachten gibt.

Überblick: So wechseln Sie die Kfz-Versicherung.

Zunächst einmal gilt grundsätzlich: Wer seine Autoversicherung kündigt, der sollte den neuen Versicherungsvertrag bereits unter Dach und Fach haben. Denn um Doppelzahlungen und vor allem eine strafbare Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden, sollte der Versicherungsbeginn des neuen Vertrags mit dem Ende des alten übereinstimmen.

  1. Vergleichen Sie Tarife verschiedener Versicherer und holen Sie unverbindliche Angebote ein.

    Klären Sie im Vorfeld, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie ausreicht oder ob auch eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für Sie und Ihr Fahrzeug in Frage kommt. Dann können Sie in die konkrete Angebotsrecherche gehen. Achten Sie dabei neben dem Preis auch auf die Leistungen und Bedingungen des Tarifs sowie auf Schadenfreiheitsrabatt und weitere mögliche Vergünstigungen, die zu Ihrem Bedarf passen. 

  2. Schließen Sie den Versicherungsvertrag mit dem neuen Versicherer Ihrer Wahl ab.

    Daraufhin erhalten Sie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), die als Nachweis Ihrer Versicherungsgesellschaft für die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung dient. In der Regel informiert der Versicherer auch die Kfz-Zulassungsstelle.

  3. Kündigen Sie fristgerecht Ihre alte Kfz-Versicherung.

    Dies muss meist schriftlich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs und der Versicherungsnummer geschehen. Die Fristen hängen von den im Versicherungsvertrag festgeschriebenen Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung ab. Oft sind die Verträge jährlich einen Monat vor Ende des so genannten Versicherungsjahres kündbar. Das Versicherungsjahr kann einem Kalenderjahr oder auch flexibel einem Jahr ab Beginn der Vertragslaufzeit (zum Beispiel 1. April bis 31. März) entsprechen. Manche Kfz-Versicherungen sind auch monatlich kündbar.

    Sofern Sie an die Jahresfristen gebunden sind, benötigen Sie bei ordentlicher Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres keine Begründung. Wollen Sie beispielsweise aufgrund einer Beitragserhöhung schon frühzeitig kündigen und damit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie Ihre Entscheidung im Kündigungsschreiben begründen. Welche Gründe in dem Fall in der Regel akzeptiert werden, lesen Sie weiter unten.

Worauf Sie bei der Suche nach einem neuen Anbieter für Ihre Autoversicherung achten sollten, welche Kündigungsfristen Sie beim Versicherungswechsel einhalten müssen sowie weitere Details zum Wechsel der Kfz-Versicherung lesen Sie im Folgenden.

Die Kfz-Versicherung.

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Was muss man beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten?

Sie suchen nach einer guten Alternative für Ihre Kfz-Versicherung? Dann sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, beim Wechsel der Kfz-Versicherung genau auf Leistungsumfang und Bedingungen von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko zu achten. Checken Sie zum Beispiel die maximale Deckungssumme, die eine Autoversicherung anberaumt. Deckungssumme? Das ist der Betrag, der laut Vertrag durch Ihre Versicherung maximal gezahlt wird, um einen Schaden zu decken. Und dieser darf die in der Anlage zu § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes festgeschriebene Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Die meisten Versicherer bieten heutzutage allerdings Deckungssummen an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen.

Achten Sie außerdem darauf, dass die vertraglich abgesicherten Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen. Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug häufig über Land, sollten Sie zum Beispiel darauf achten, dass die Autoversicherung neben Unfällen mit Haarwild auch Zusammenstöße mit anderen Tieren wie Kühen oder Pferden absichert.

Und auch der so genannte Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit ist ein wichtiges Versicherungskriterium. Was heißt das? Das bedeutet, dass die Versicherung auch Schäden übernimmt, die durch so genannte „grobe Fahrlässigkeit“ entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherte einen Unfall durch das Überfahren einer roten Ampel verursacht. Das heißt natürlich nicht, dass der Versicherte eine Art Freifahrtschein bekommt. Explizit ausgenommen sind beispielsweise Schäden, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen.

Werfen Sie auch einen Blick auf die Rabattstaffel des potenziellen Versicherers. Abhängig von Ihrer Schadenfreiheitsklasse gewähren Kfz-Versicherungen nämlich einen Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag. Eine hohe Schadenfreiheitsklasse und damit einen hohen Rabatt erhalten Sie, wenn Sie lange unfallfrei fahren.

Übrigens: Wenn eine Kfz-Versicherung über einen Rabattschutz verfügt, schützt dieser Sie in der Regel vor Rückstufung, solange Sie nur einen Schaden pro Versicherungsjahr melden. So sichern Sie sich trotz des Versicherungsschadens Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt für ein weiteres Jahr und müssen keine höhere Versicherungsprämie zahlen. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel behalten Sie also in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Allerdings haben unterschiedliche Versicherer auch unterschiedliche Staffelungen. So können Sie trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse bei einer anderen Autoversicherung einen höheren oder auch niedrigeren Beitragssatz zahlen.

Hinweis:

Gerade im Herbst werben einige Versicherungen mit zusätzlichen Rabatten auf den Versicherungsbeitrag. Solche Rabatte sollten Sie sich nur sichern, wenn sie ausschließlich an Versicherungsbedingungen geknüpft sind, die Sie dauerhaft einhalten können.

Ein Beispiel: Ein Versicherer vergibt Rabatte für Wenigfahrer und legt bei diesen Verträgen eine Kilometer-Pauschale fest. Sie fahren momentan wenig und greifen bei dem Angebot zu. Steht dann vielleicht ein Umzug oder ein Arbeitsplatzwechsel an und Sie legen deshalb mit Ihrem Fahrzeug mehr Kilometer zurück als vereinbart, können Zuzahlungen auf Sie zukommen.

Vergleichen Sie Tarife sorgfältig, prüfen Sie auf Leistungen sowie Rabatte und seien Sie realistisch, wenn es um Ihr Fahrverhalten geht. Haben Sie eine neue Kfz-Versicherung gefunden, können Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Verpassen Sie aber nicht den Stichtag zur Kündigung!

Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?

Im Herbst buhlen Kfz-Versicherungsanbieter vermehrt um Kunden, locken mit günstigen Angeboten und fordern zum Versicherungswechsel auf. Warum das so ist? Weil der 30. November bei vielen Anbietern Stichtag für die letztmögliche Kündigung des Versicherungsvertrags zum nächsten Jahr ist. Oftmals endet das Versicherungsjahr wie das Kalenderjahr auch am 31. Dezember – und mit einmonatiger Kündigungsfrist müssen die Versicherungsnehmer die Kündigung des Versicherungsschutzes bis Ende November einreichen, um rechtzeitig wechseln zu können.

Beachten Sie beim Kündigen: Die Kündigung muss dem Versicherer am 30.11. tatsächlich vorliegen, der Poststempel ist in diesem Fall nicht entscheidend. Schicken Sie Ihre Kündigung deshalb ein paar Tage früher ab und versenden Sie sie per Einschreiben mit Rückschein. Dann bekommen Sie einen Beleg über den pünktlichen Eingang.

Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kfz-Versicherungen mit einem unterjährigen Vertragsbeginn an. Das heißt, dass das Versicherungsjahr in diesen Fällen nicht mehr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Folglich ist auch der Stichtag für die Kündigung des Versicherungsschutzes ein anderer – bei einmonatiger Kündigungsfrist liegt der Stichtag nämlich einen Monat vor Ende des jeweiligen Versicherungsjahrs. Endet das Versicherungsjahr Ihres Vertrags beispielsweise am 31. August, muss dem Versicherer bis zum 31. Juli die Kündigung vorliegen. Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln möchten, prüfen Sie Versicherungsjahr und Kündigungsfristen am besten in Ihren Vertragsunterlagen.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

Sie fragen sich, ob Sie immer an das Versicherungsjahr gebunden sind? Nein, in manchen Fällen können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesen Situationen können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen:

Schadenfall

Hatten Sie einen Haftpflicht- oder Kasko-Schaden, können Sie die entsprechende Versicherung wechseln. Die Frist für die Kündigung beginnt, wenn die Verhandlungen mit der Versicherung zum Schadenfall und der entsprechenden Entschädigung abgeschlossen sind. Danach haben Sie dann in der Regel einen Monat Zeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Beitragserhöhung

Führt Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung durch, haben Sie in der Regel ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Auch dann müssen Sie nach der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung innerhalb eines Monats kündigen.

Versicherung wechseln und profitieren.

Sie sehen: Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich durchaus lohnen, wenn man die Tarife und alle Bedingungen gut miteinander vergleicht und dabei auch die eigenen Bedürfnisse immer im Hinterkopf behält. Wenn Sie also einen Versicherungswechsel planen, dann verschaffen Sie sich am besten erst mal einen guten Überblick. Vielleicht helfen unsere Tipps Ihnen ja dabei, das für Sie beste Kfz-Versicherungsangebot zu finden.

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