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Wiki: Selbstbeteiligung.

Das müssen Sie über den Selbstbehalt wissen.

Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung.

Viele Kaskoversicherungen sehen bei ihren Tarifen Selbstbeteiligungen der Versicherungsnehmer vor – bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es diese Regelung nicht. Worum es sich dabei genau handelt und was der Zweck der Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung ist, erfahren Sie im Folgenden.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Mit Selbstbeteiligung oder auch Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung und Zuzahlung ist der Anteil der Kosten gemeint, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen. Sie zahlen die Werkstattrechnung bei Tarifen mit Selbstbeteiligung also bis zu einem bestimmten Betrag selbst. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, übernimmt die Versicherung.

Die Selbstbeteiligung wird in der Regel pro Schadensfall fällig. Wenn ein Versicherungsnehmer häufig Unfälle hat und deshalb oft Schäden beheben lässt, muss dieser jedes Mal den Selbstbeteiligungsbetrag zahlen.

Wenn Sie auf Dienstfahrten oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hatten und für die Reparatur eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Warum gibt es die Selbstbeteiligung?

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringern sich Ihre Versicherungsbeiträge. Denn Versicherungsunternehmen berechnen Beiträge anhand des Kostenrisikos. Dieses reduziert sich, wenn Sie sich dazu bereit erklären, eine Selbstbeteiligung zu zahlen:

Zum einen muss sich die Versicherung nicht um die Erstattung von Kleinstschäden kümmern, weil diese durch die Selbstbeteiligung abgedeckt sind. Das reduziert Verwaltungsaufwand und damit Kosten. Zum anderen wird der Versicherungsnehmer umsichtiger mit seinem Auto fahren, wenn er für Schäden anteilig selbst aufkommen muss. Das reduziert tendenziell das Schadensrisiko. Deshalb wirkt sich eine Selbstbeteiligung positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Andere Einflussfaktoren sind beispielsweise Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse.

Apropos Schadenfreiheitsklasse: Manchmal ist es sinnvoll, Schäden nicht der Kaskoversicherung zu melden und die Reparaturkosten sogar über die Selbstbeteiligung hinaus zu zahlen. Denn so vermeiden Sie es, in Ihrer Schadenfreiheitsklasse herabgestuft zu werden und dadurch Rabatte auf Ihren Versicherungsbeitrag zu verlieren. Oder Sie melden den Schaden der Versicherung zwar, entscheiden dann aber innerhalb des Jahres, die Kosten hierfür zurückzuzahlen, um eine Herabstufung in der SF-Klasse zu umgehen. Ob sich das für Sie lohnt, müssen Sie von Fall zu Fall durchrechnen.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung?

Bei der Kfz-Versicherung wird zwischen Haftpflichtversicherung sowie zwischen Vollkasko und Teilkasko unterschieden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen und sonstigem Eigentum Dritter auf, die Sie als Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei einem Unfall verursacht haben. Die Vollkaskoversicherung ist für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig und die Teilkaskoversicherung in der Regel für Schäden durch „höhere Gewalt“ wie Sturmschäden, Hagelschlag und Marderbisse.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Der Gesetzgeber möchte dadurch sicherstellen, dass der Geschädigte unverzüglich durch die Versicherung entschädigt wird – und nicht auf die Zahlungsfähigkeit des Unfallverursachers warten muss.

Für Teil- und Vollkaskoschäden werden in der Regel unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen vereinbart, für die Teilkasko ein geringerer und für die Vollkasko ein höherer Betrag. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen – diese beinhaltet stets die Teilkasko –, zahlen Sie bei Teilkaskoschäden nur die Selbstbeteiligung der Teilkasko.

Abbildung Kfz-Versicherung

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Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Die Höhe der Selbstbeteiligung legen Sie vertraglich fest. Es handelt sich für gewöhnlich um einen absoluten Betrag – wie 100 Euro pro Schadensfall.

Übliche Beträge für die Selbstbeteiligung sind bei Teil- und Vollkasko 150 und 300 Euro. Um den Versicherungsbeitrag weiter zu verringern, können Sie aber auch höhere Selbstbehalte vereinbaren. Die Selbstbeteiligung sollte allerdings nur so hoch gewählt werden, dass Sie den Betrag auch jederzeit zahlen können.

Wer selten Unfälle hat und im Fall der Fälle auf finanzielle Rücklagen zugreifen kann, der kann mit einer hohen Selbstbeteiligung bei der Versicherungsprämie sparen. Fahranfänger und Vielfahrer hingegen sollten eher eine niedrigeren Betrag wählen. Denn sie sind tendenziell häufiger in Unfälle verstrickt und müssen deshalb öfter den Selbstbehalt leisten als andere Autofahrer. In diesem Fall rechnet sich die Ersparnis beim Versicherungsbeitrag nicht.

Prüfen Sie, welche Versicherungsbeiträge Sie mit verschiedenen Selbstbeteiligungen bekommen können und wählen Sie abhängig von Ihrem Budget und Sicherheitsbedürfnis den passenden Tarif.

Was ist eine Selbstbeteiligungs-Versicherung?

Wer ein Fahrzeug mietet, zahlt üblicherweise entweder eine recht hohe Miete oder muss für den Schadensfall eine hohe Selbstbeteiligung vereinbaren. Wenn Sie sich gegen die Kosten von hohen Selbstbeteiligungen bei Mietwagenschäden absichern möchten, können Sie eine Selbstbeteiligungs-Versicherung abschließen. Kommt es dann zum Unfall mit dem Mietwagen, bleiben Sie nicht auf der hohen Selbstbeteiligung sitzen.

Bei der Selbstbeteiligungs-Versicherung handelt es sich um eine Kurzzeitversicherung, die Sie nur während der Miete in Anspruch nehmen. Sie können Sie kurzfristig abschließen und zahlen dann nur für den Zeitraum Versicherungsbeiträge, in dem Sie das Mietauto auch nutzen.

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