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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 12.02.2026
  • 2 Minuten

Mitfahrer, Skier, Gepäck: Was Sie im Dienstwagen transportieren dürfen.

Zulässige Transporte im Dienstwagen auf einen Blick:

  • Im Dienstwagen dürfen Gepäck, Sportausrüstung und Mitfahrer transportiert werden, sofern sie sicher verstaut sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
  • Skier, Snowboards und Koffer müssen so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder zur Gefahr werden und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
  • Gerade beim Be- und Entladen mit scharfkantigen Skiern und Ausrüstung ist vorsicht geboten. Auch für kleine Kratzer und Dellen können Sie als Fahrer haftbar gemacht werden.
Rückansicht eines weißen Fahrzeugs auf einer asphaltierten Straße vor winterlicher Kulisse.

Grundregeln: Das gilt beim Transport von Ski, Schlitten & Co. im Dienstwagen.

Unabhängig davon, ob Sie Skier, Gepäck oder Personen transportieren, gelten im  Dienstwagen dieselben rechtlichen Grundlagen wie im Straßenverkehr mit dem Privatfahrzeug.

  1. Sicherheit hat oberste Priorität.

    Nach § 22 StVO muss jede Ladung:
    1.  so gesichert sein, dass sie nicht verrutscht, umkippt oder herunterfällt
    2.  auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanövern sicher an Ort und Stelle bleiben
    3.  die Sicht, Lenkung und Bremsfähigkeit nicht beeinträchtigen
     
  2. Zulässiges Gesamtgewicht beachten.

    Ein häufiger Fehler in der Skisaison ist zu viel Gepäck im Wagen. Achten Sie auf die maximale Zuladung laut Fahrzeugschein und das Gewicht von Skiern, Skischuhen, Koffern und Mitfahrern. Zu schwere oder ungünstig verteilte Ladung kann die Fahrstabilität deutlich verschlechtern.
     
  3. Beschädigungen vermeiden.

    Ski, Schlitten oder Skischuhe mit scharfen Kanten können schnell Kratzer, Druckstellen oder andere Schäden im Innenraum verursachen. Achten Sie daher darauf, empfindliche Flächen wie Polster, Verkleidungen und die Kofferraumwanne durch Decken, Schutzmatten oder geeignete Taschen zu schützen. Ihr Arbeitgeber erwartet, dass das Interieur des Dienstwagens unbeschädigt bleibt. Schäden am Dienstwagen, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen, können dem Fahrer angelastet werden. Sorgfältiges Verstauen und korrekt montierte Kindersitze helfen, Ärger und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
  4. Auf die Bereifung achten.

    Gerade vor Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen, insbesondere in Skigebiete, sollten Dienstwagennutzer zusätzlich prüfen, ob Winterreifen oder geeignete Ganzjahresreifen montiert sind. Die richtige Bereifung ist entscheidend für Sicherheit und Fahrstabilität und in vielen Regionen gesetzlich vorgeschrieben – ein rechtzeitiger Reifenwechsel vermeidet Stress und unnötige Risiken.
     

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Besonderheiten bei Ski & Snowboards im Dienstwagen.

Gerade zur Hochsaison stellt sich die Frage: Darf ich Skier im Dienstwagen transportieren?
Ja – wenn sie richtig gesichert sind.

Das sollten Sie beachten:

  • Skier und Snowboards möglichst im Kofferraum oder Skisack transportieren

  • Alternativ Dachbox oder Dachträger nutzen (zulässige Dachlast beachten)

  • Lose Skier im Innenraum sind tabu – sie werden bei einem Unfall schnell zum Risiko

  • Skischuhe und Helme ebenfalls gegen Verrutschen sichern

Tipp: Antirutschmatten, Gepäcknetze oder Spanngurte erhöhen die Sicherheit deutlich.

Mann am Steuer eines Autos mit lächelnder Beifahrerin und Kindern auf der Rückbank.

Mitfahrer im Dienstwagen: Familie & Kollegen.

Auch die Mitnahme von Personen ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese vertraglich gestattet ist. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Dienstwagenregelung oder eine kurze Rücksprache mit dem Fuhrparkmanagement. Dabei gilt:

  • Jeder Mitfahrer braucht einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt

  • Kindersitze sind bei Bedarf ebenfalls Pflicht

  • Gepäck darf nicht auf Sitzplätzen transportiert werden

Vorsicht bei besonderen Transporten wie Gefahrgut.

Nicht alles darf im Dienstwagen ohne Weiteres transportiert werden. Gefahrgut – etwa Gasflaschen oder Sprit – ist in vielen Fällen grundsätzlich nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen. Ob und in welchem Umfang solche Transporte zulässig sind, hängt häufig von individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber ab und ist in der Dienstwagenregelung festgehalten.

Grundsätzlich gilt: Bei Unsicherheiten oder speziellen Transportvorhaben sollte immer vorab Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder dem Fuhrparkmanagement gehalten werden – denn Sicherheit und Haftungsfragen haben hier oberste Priorität.

Gepäck und Ladung können die Reichweite im Winter mindern.

Gerade auf dem Weg in den Skiurlaub mit dem E-Dienstwagen lohnt sich eine vorausschauende Planung. Reichweitenfresser wie schweres Gepäck, zusätzliche Mitfahrer, niedrige Temperaturen sowie Fahrten in bergige Regionen erhöhen den Energieverbrauch eines E-Autos spürbar. Um entspannt und ohne Zwischenfälle ans Ziel zu kommen, ist es daher besonders wichtig, Route und Ladepausen sinnvoll und realistisch zu planen. Unterstützung bieten dabei digitale Ladelösungen wie die Charge & Fuel Card, mit denen sich Ladepunkte entlang der Strecke leichter finden und Fahrten effizient vorbereiten lassen.


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So lassen sich unnötige Umwege, Zeitverluste oder ungeplante Stopps reduzieren und das Ziel sicher erreichen. Grundsätzlich gilt dabei: Auch im E-Dienstwagen dürfen Gepäck, Sportausrüstung und Mitfahrer nach denselben Regeln transportiert werden wie in anderen Dienstwagen – entscheidend sind stets Zuladung, Ladungssicherung und Verkehrssicherheit.

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