Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 02.10.2023
  • 7 Minuten

E-Auto: Förderung beantragen.

Die Firmenflotte auf Elektromobilität umzustellen bzw. Mitarbeitern Elektrofahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, kann sich für Unternehmen in vielerlei Hinsicht lohnen. Unter anderem winken Förderungen, die die Finanzierung erleichtern. Zwar gibt es die BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge ("Umweltbonus") seit September 2023 nicht mehr, doch stehen andere Förderungsmöglichkeiten und attraktive Kredite zur Verfügung.

Was Sie rund um die Förderung von Elektroautos in Unternehmen wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der BAFA-Umweltbonus für E-Autos.

Um Unternehmen einen Anreiz für die Umstellung auf Elektroautos zu bieten, hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den sogenannten Umweltbonus ins Leben gerufen. Dabei handelte es sich um eine finanzielle Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybridfahrzeuge in Form einer Prämie durch Bund und Hersteller.

Zum 01. September 2023 ist der Umweltbonus für Unternehmen nach Beschluss der Bundesregierung ausgelaufen. Jedoch stehen Ihnen als Unternehmen andere Förderungsmöglichkeiten und attraktive Finanzierungen für E-Dienstwagen, Ladeinfrastruktur oder auch Brennstoffzellenfahrzeuge zur Verfügung.

Förderung von Schnellladestationen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet Unternehmen eine Förderung für nicht -öffentliche Ladeinfrastruktur mit Schnellladestationen. Planen Sie also die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks, kann dieses Förderprogramm interessant für Sie sein. Unterstützt werden sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Bis zu 40 % der Ausgaben und 30.000 Euro pro Ladepunkt sind förderfähig. Auch die Kosten für den Netzanschluss sowie die Installation der Leitungen können Teil der Förderung sein. Voraussetzung ist, dass die installierten Schnellladesäulen fabrikneu sind, mindestens 50 kW Ladeleistung bieten und auf nicht öffentlichem, betrieblich genutzem Gelände installiert werden.

Mehr zum Förderprogramm und der Antragstellung erfahren Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich.

Sozial & Mobil: Förderung von Elektrofahrzeugen im Gesundheits- und Sozialwesen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm „Sozial & Mobil“ den Umstieg auf Elektromobilität für Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen (Wirtschaftszweigklassifikation Q und weitere). Zwar ist die offizielle Antragstellung über das BMWK nicht mehr möglich – aber über Leasinggeber wie die VW FS können Sie immer noch Leasingverträge inklusive Förderung beantragen. Hierfür hat die VW FS ein Kontingent an bereits bewilligten Förderungen, die wir an unsere Kunden weitergeben können. 

Die Fördersumme mindert dabei die monatliche Leasingrate, sodass sich mehr Unternehmen einen Umstieg auf Elektrofahrzeuge leisten können.

Voraussetzungen für die Förderung über „Sozial & Mobil“  sind:

  • Die Branche Ihres Betriebs oder Ihrer Institution muss auf der Liste der förderfähigen Tätigkeitsfelder aufgeführt sein.
  • Der Wechsel sollte zu rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (BEV) erfolgen. Hybridfahrzeuge sind nicht förderfähig.
  • Falls Sie die Installation von Ladeinfrastruktur fördern lassen möchten, beachten Sie bitte, dass diese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein darf.

Förderung von Elektrofahrzeugen durch einen KfW-Kredit.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Firmenflotte auf Elektromobilität umzustellen bzw. Ihren Mitarbeitern Elektroautos als Dienstwagen zur Verfügung zu stellen? Die Finanzierung dieser Maßnahme kann eine Herausforderung sein. Eine mögliche Lösung kann ein KfW-Kredit darstellen. Hier stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  1. Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268)
  2. Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) 

Erfahren Sie im Folgenden mehr über die KfW-Kredite für die Förderung der Elektromobilität und welche Finanzierung für Sie in Frage kommen könnte.

Wichtig: Ihr Vorhaben muss bei Antragstellung noch in der Planungsphase sein. Bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

Der KfW Investitionskredit Nachhaltige Mobilität.

Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität fördert die KfW Investitionen, die zur Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Mobilität beitragen. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden, aber auch die Installation Ihrer Ladeinfrastruktur. Sogar die Anschaffung von Fahrrädern bzw. E-Bikes können Sie fördern lassen. Die Kreditsumme darf dabei bis zu 50 Mio. Euro betragen – bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten sind förderfähig.

So beantragen Sie den Investitionskredit:

  1. Finanzierungspartner auswählen.
    Noch bevor Sie Ihre Umstellung auf Elektromobilität beginnen, sollten Sie einen Finanzierungspartner finden. Das kann beispielsweise eine Bank, eine Sparkasse oder ein Finanzberater sein.
  2. Kredit beantragen.
    Haben Sie den richtigen Finanzierungspartner gefunden, beantragen Sie dort den Kredit. Außerdem füllen Sie die erforderlichen Formulare der KfW aus und leiten sie an Ihren Kreditgeber weiter. Dieser kümmert sich dann um die Beantragung des KfW-Kredits.
  3. Zusage erhalten.
    Erfüllt Ihr Vorhaben alle Voraussetzungen, erhalten Sie die Zusage für den KfW-Kredit.
  4. Kreditvertrag abschließen.
    Den Kreditvertrag müssen Sie erst dann unterzeichnen, wenn die Zusage der KfW vorliegt. So gehen Sie kein Risiko ein. Anschließend können Sie mit Ihren Maßnahmen beginnen.

Die KfW Klimaschutzoffensive für Unternehmen.

Sie planen die Anschaffung von Elektroautos und/oder Ladestationen sowie weitere klimafördernde Maßnahmen wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage? Dann kann der KfW Kredit "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" für Sie geeignet sein. Gefördert werden Kreditsummen von bis zu 25 Mio. Euro, dabei kann der Kredit auch von Einzelunternehmern beantragt werden. Auch hier sind bis zu 100 % der Investitionskosten förderfähig.

So beantragen Sie den Klimaschutzoffensive-Kredit:

  1. Antrag vorbereiten.
    Um das Gespräch mit Ihrer Bank vorzubereiten, können Sie den Antrag mithilfe des KfW-Förderassistenten vorbereiten.
  2. Finanzierungspartner auswählen.
    Suchen Sie einen passenden Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder eine Sparkasse. Die KfW empfiehlt außerdem, von vornherein einen Experten für Energieffizienz hinzuziehen.
  3. Kredit beantragen.
    Die Beantragung des KfW-Kredits übernimmt der Finanzierungspartner für Sie.
  4. Zusage erhalten.
    Die KfW prüft Ihren Antrag und erteilt eine Zusage, sofern Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt.
  5. Kreditvertrag abschließen.
    Anschließend unterzeichnen Sie den Kreditvertrag bei Ihrem Finanzierungspartner und starten mit Ihrem Vorhaben.

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Förderungen durch Länder und Kommunen.

Je nach Unternehmenssitz können Sie unterschiedliche finanzielle Zuschüsse zu Ihrem Elektromobilitäts-Vorhaben beantragen. Dafür haben einzelne Bundesländer sowie Kommunen bestimmte Programme ins Leben gerufen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über einige der länderspezifischen Förderungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich die Angebote kurzfristig ändern können. Weitere Förderprogramme können Sie auch in dieser Förderdatenbank finden.

  1. Baden-Württemberg
    Die "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" fördert in Baden-Württemberg Projekte rund um Elektromobilität. Hier können Unternehmen beispielsweise die Anschaffung sowie den Unterhalt von E-Nutzfahrzeugen finanziell unterstützen lassen.
  2. Bayern
    Aktuelle Förderprogramme des Freistaats Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Sollten Sie als Unternehmen beispielsweise planen, öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, können Sie hierfür noch bis Ende 2024 eine Förderung beantragen.
  3. Berlin
    In Berlin erfreut sich vor allem das Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" für kleine und mittlere Unternehmen großer Beliebtheit. Hier kann die Anschaffung von Elektroautos mit einer Prämie von bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug gefördert werden.
  4. Brandenburg
    In Brandenburg stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  5. Bremen
    In Bremen stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  6. Hamburg
    In Hamburg stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung. Allerdings bietet Hamburg kostenfreies Parken für alle E-Fahrzeuge auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. 
  7. Hessen
    Mit dem hessischen "Förderprogramm Elektromobilität" werden zwar hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der E-Mobilität gefördert. In Einzelfällen kann jedoch auch  die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladepunkten förderberechtigt sein.
  8. Mecklenburg-Vorpommern
    Im Rahmen der Klimaschutzförderung unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern auch "Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen", darunter auch die Einführung und den Ausbau von Elektromobilität in Unternehmen. Dabei werden in der Regel bis zu 30 % der Ausgaben als Anteilsfinanzierung gewährt.
  9. Niedersachsen
    In Niedersachsen stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  10. Nordrhein-Westfalen
    In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere Fördermöglichkeiten für Unternehmen. So kann die Anschaffung von elektrischen Nutzfahrzeugen mit einer Kaufprämie bis zu 8.000 Euro gefördert werden. Nicht-öffentliche Ladepunkte werden mit einer Kaufprämie bis zu 1.500 Euro bezuschusst, Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeug mit bis zu maximal 100.000 Euro.
  11. Rheinland-Pfalz
    In Rheinland-Pfalz stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  12. Saarland
    Im Saarland stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  13. Sachsen
    In Sachsen stehen derzeit keine länderspezifischen Förderungen zur Verfügung.
  14. Sachsen-Anhalt
    Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit dem "Förderprogramm Ladeinfrastruktur" die Errichtung neuer sowie die Modernisierung vorhandener Ladeinfrastruktur, die jedoch öffentlich zugänglich sein muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Ausgaben sowie der Art der Ladepunkte.
  15. Schleswig-Holstein
    Derzeit sind keine länderspezifischen Förderungen für Unternehmen verfügbar. Der Kreis Segeberg fördert jedoch die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur.
  16. Thüringen
    Das Land Thüringen fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit dem Programm "E-Mobil Invest".
     

Stand: September 2023

Sie wollen Ihre Dienstwagen lieber leasen statt kaufen?

Beim Leasing von Firmenfahrzeugen können Sie häufig ebenfalls von den Förderungen profitieren, auch wenn diese dabei meist je nach Leasingdauer gestaffelt verrechnet wird. Informieren Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Förderträger, ob ein Leasing ebenfalls möglich ist.


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