E-Auto: Förderung beantragen.
Auf Deutschlands Straßen tummeln sich Jahr für Jahr mehr Elektroautos. Um die Wende vom Verbrenner- zum Elektro- und Brennstoffzellenmotor noch weiter voranzutreiben und zu unterstützen, gibt es von Bund und Herstellern eine Prämie beim Kauf oder Leasing eines entsprechenden Autos – auch für Firmenfahrzeuge.
Die Elektroauto-Prämie, auch Umweltbonus1 genannt, unterstützt Sie mit bis zu 9.000 Euro bei der Anschaffung Ihres neuen, umweltfreundlichen Firmenfahrzeugs. Die Förderung trägt bereits Früchte, denn insgesamt wurden bis um 1. Juli 2022 bereits 1.316.602 Anträge gestellt – davon 740.681 für reine Elektrofahrzeuge und 575.636 Anträge für Plug-in-Hybride.
Welche Dinge Sie darüber hinaus rund um die Elektroauto-Prämie und die Antragstellung für Firmenwagen wissen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Kurz und knapp: Was ist der Umweltbonus für E-Autos?
Um den Markt der Elektroautos anzukurbeln, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den sogenannten Umweltbonus ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybridfahrzeuge, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: dem Herstelleranteil und dem Bundesanteil.
Der Herstelleranteil der Prämie ist fix und beläuft sich bei Plug-in-Hybriden mit einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 Euro auf 2.250 Euro und bei einem höheren Nettolistenpreis auf 1.875 Euro. Bei Elektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeugen beträgt der Herstelleranteil 3.000 Euro, sofern der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt, und 2.500 Euro bei einem höheren Nettolistenpreis. Dieser Anteil wird in der Regel bereits beim Kauf mit dem Basispreis verrechnet, sofern Sie ein förderfähiges Auto als Dienstwagen ausgewählt haben, und muss auf der Fahrzeugrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Zum Herstelleranteil kommt der Bundesanteil der Umweltprämie hinzu, der nach dem Autokauf beim BAFA beantragt werden kann. Im Februar 2020 wurde die sogenannte Innovationsprämie eingeführt, die den Bundesanteil bis Ende 2022 noch einmal verdoppelt. Die Höhe des staatlichen Fördersatzes variiert je nach Nettolistenpreis und Antrieb des Fahrzeugs.
- Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro werden mit 6.000 Euro gefördert. Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.001 und 65.000 Euro beträgt die Förderung 5.000 Euro.
- Plug-in-Hybride, deren Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt, erhalten 4.500 Euro Förderungsbetrag. Überschreitet der Nettolistenpreis die 40.000 Euro Grenze, liegt aber unter 65.000 Euro, wird ein Bonus von 3.750 Euro gezahlt.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2023 gelten geänderte Rahmenbedingungen für den Umweltbonus, denn das BMWK plant eine Reform der Förderung. Ab dann werden nur noch Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert – und das mit geringeren Förderungsbeträgen. Zudem läuft der Umweltbonus für Unternehmen zum 01. September 2023 aus, danach können nur noch Privatpersonen vom Bonus profitieren.
Voraussetzungen für die Fahrzeugförderung.
Bevor Sie einen Förderantrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug förderfähig ist. Denn: Wird der Antrag einmal abgelehnt, kann kein zweiter Antrag für dasselbe Fahrzeug gestellt werden!
Damit Ihr Bonus vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt wird, sollte Ihr auserkorenes Fahrzeug einige Kriterien erfüllen. Welche das sind, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
- Fahrzeugmodell und -eigenschaften.
Gefördert werden zahlreiche Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit einer maximalen CO2-Emission von 50 g/km oder einer gewissen rein elektrischen Reichweite. Diese elektrische Mindestreichweite muss derzeit 60 Kilometer und ab Anfang 2025 mindestens 80 Kilometer betragen.
Auch Gebrauchtwagen können mittels Umweltbonus und Innovationsprämie einmalig gefördert werden. Dafür darf die Erstzulassung des Fahrzeugs nicht länger als 12 Monate zurückliegen und die Laufleistung muss geringer als 15.000 Kilometer sein.
Ob Ihr Wunschfahrzeug zu den förderfähigen Elektroautos gehört, können Sie ganz leicht in der Liste des BAFA kontrollieren. Dort sind alle Modelle inklusive Nettolistenpreis aufgeführt, für die die Prämie genehmigt wird. - Zulassung.
Die Innovationsprämie wird nur für Fahrzeuge ausgezahlt, die bei der Beantragung der Förderung bereits zugelassen sind. Die Zulassung darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr zurückliegen. Zudem muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang auf den Antragsteller zugelassen sein, damit die Prämie gezahlt wird.
Bei einem Gebrauchtwagen muss die Erstzulassung in den letzten 12 Monaten erfolgt sein. Nach der Zulassung haben Sie ein Jahr Zeit, um den Antrag für den Umweltbonus zu stellen. - Einmalige Antragstellung.
Sie können den Umweltbonus pro Fahrzeug nur einmal beantragen. Im Falle eines Gebrauchtwagens darf für diesen also noch keine Umwelt- oder Innovationsprämie genehmigt worden sein – fragen Sie vor dem Gebrauchtwagenkauf daher am besten nach, ob der Umweltbonus bereits ausgezahlt wurde.
Nehmen Sie sich für die notwendigen Formulare etwas Zeit und gehen Sie in Ruhe alles durch, denn im Falle einer Ablehnung können Sie keinen neuen Antrag für Ihr Fahrzeug stellen.
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Zu Fleet.Electrified.Beachten Sie außerdem, dass bei der Umweltprämie – wie auch bei anderen Förderungen des Bundes – kein rechtlicher Anspruch auf die Ausschüttung des Bonus besteht. Ist beispielsweise der Fördertopf leer und wird das Budget nicht aufgestockt, gibt es keinen Umweltbonus – unabhängig davon, ob Ihr Firmenfahrzeug förderfähig ist oder nicht.
Handelt es sich bei den Wunschfahrzeugen für Ihr Unternehmen um förderfähige Modelle und sind noch Gelder im Fördertopf verfügbar, stehen Ihnen zwei Optionen zur Antragstellung offen.
Option 1: Antragstellung für einzelne Dienstfahrzeuge.
Wie auch bei einem privaten Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeugs kann auch von Unternehmensseite aus ein Einzelantrag auf Förderung gestellt werden – beispielsweise, wenn ein einzelner neuer Firmenwagen oder mehrere Firmenwagen verschiedener Modelle angeschafft werden.
Wichtig ist, dass der eingetragene Halter den Antrag stellt, falls dieser sich vom Erwerber des Fahrzeugs unterscheidet. Lediglich beim Mitarbeiterleasing gibt es eine Ausnahme: Hier können Halter und Antragsteller voneinander abweichen.
Füllen Sie nach erfolgreicher Zulassung des Wagens den Online-Antrag im Portal des BAFA aus. Für die Antragstellung benötigen Sie die Fahrzeugrechnung, aus der der Herstelleranteil sowie die Kosten des Basismodells eindeutig hervorgehen, und die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, so benötigen Sie darüber hinaus auch einen Nachweis des Neufahrzeug-Listenpreises in Form einer Neufahrzeugrechnung oder eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand DAT. Ein geprüfter Nachweis einer anerkannten Prüfstation oder eines anerkannten Sachverständigen über eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern zum Zeitpunkt des Erwerbs muss ebenfalls an den Antrag angehängt werden. Das passende Formular finden Sie beim BAFA.
Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, wird dieser vom BAFA geprüft. Bei unvollständigen Dokumenten werden Sie benachrichtigt und haben noch einmal die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare oder Nachweise nachzureichen. Erfüllt Ihr Fahrzeug alle Kriterien, die für den Umweltbonus notwendig sind, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung des Zuschusses – sofern der Fördertopf noch ausreichend gefüllt ist.
Option 2: Innovationsprämie per Sammelantrag beantragen.
Möchten Sie die Förderung für mehrere Fahrzeuge Ihres Fuhrparks auf einmal beantragen, können Sie einen Sammelantrag ans BAFA stellen. Das ist für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge möglich, sofern sie die gleiche Ausstattung vorweisen.
Der Sammelantrag kann nicht gestellt werden, wenn es sich bei Ihren Dienstwagen sowohl um Leasingfahrzeuge als auch gekaufte Fahrzeuge handelt. Für Leasingverträge und Kaufgeschäfte müssen dementsprechend separate Anträge gestellt werden.
Handelt es sich um geleaste Elektroautos oder Plug-in-Hybriden, dann müssen die Fahrzeuge, die im Sammelantrag enthalten sind, alle eine im Leasingvertrag festgelegte Leasingdauer von 6 bis 11 Monaten, 12 bis 23 Monaten oder von über 23 Monaten besitzen.
Ist eines der im Sammelantrag aufgeführten Dienstfahrzeuge nicht förderfähig, wird der Antrag für dieses einzelne Fahrzeug abgelehnt. Auch hier gilt: Ist der Antrag einmal abgelehnt, kann kein weiterer Antrag gestellt werden. Prüfen Sie also vorab genau, ob die Fahrzeuge, für die Sie den Sammelantrag stellen, die Voraussetzungen des BAFA erfüllen.
Sie wollen Ihre Dienstwagen lieber leasen statt kaufen?
Beim Leasing von Firmenfahrzeugen können Sie ebenfalls vom Umweltbonus profitieren, auch wenn diese dabei je nach Leasingdauer gestaffelt verrechnet wird. Die Option besteht sowohl für gewerbliche als auch für private Leasingnehmer – vorausgesetzt, dass Sie Ihr auserkorenes Batterieelektroauto, Brennstoffzellenfahrzeug oder Ihren Plug-in-Hybrid über eine Mindestdauer von 6 Monaten leasen.
6 bis 11 Monate | 12 bis 23 Monate | ab 23 Monaten | |
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Elektroauto / Brennstoffzellen-Fahrzeug (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) | 1.500 Euro Bundesanteil, 750 Euro Herstelleranteil | 3.000 Euro Bundesanteil, 1.500 Euro Herstelleranteil | 6.000 Euro Bundesanteil, 3.000 Euro Herstelleranteil |
Elektroauto / Brennstoffzellen-Fahrzeug (Nettolistenpreis zwischen 40.001 Euro bis 65.000 Euro) | 1.250 Euro Bundesanteil, 625 Euro Herstelleranteil | 2.500 Euro Bundesanteil, 1.250 Euro Herstelleranteil | 5.000 Euro Bundesanteil, 2.500 Euro Herstelleranteil |
Plug-in-Hybrid (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) | 1.125 Euro Bundesanteil, 562,50 Euro Herstelleranteil | 2.250 Euro Bundesanteil, 1.125 Euro Herstelleranteil | 4.500 Euro Bundesanteil, 2.250 Euro Herstelleranteil |
Plug-in-Hybrid (Nettolistenpreis zwischen 40.001 Euro und 65.000 Euro) | 937,5 Euro Bundesanteil, 468,75 Euro Herstelleranteil | 1.875 Euro Bundesanteil, 937,50 Euro Herstelleranteil | 3.750 Euro Bundesanteil, 1.875 Euro Herstelleranteil |
Der Ablauf ist hier ähnlich wie beim Kauf: Sie kümmern sich zuerst um das passende Elektroauto und beantragen erst nach der Zulassung des Leasingwagens die Erstattung des Umweltbonus beim BAFA.
In der Regel leisten Leasingnehmer anfangs eine Sonderzahlung für den Dienstwagen, die etwa dem Bundesanteil der Prämie entspricht, um somit die monatlichen Leasingraten zu reduzieren. Die regelmäßigen Zahlungen für den Dienstwagen fallen dann kleiner aus und das Geld gibt es später zurück, sofern das Leasingfahrzeug alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Für die Beantragung muss der Herstelleranteil nachweisbar erbracht worden sein und gemeinsam mit einer Vergleichskalkulation ohne Herstelleranteil vorliegen. Auch die Kalkulation der Leasingraten sowie die oben genannten Nachweise im Falle des Gebrauchtwagenerwerbs müssen Sie beim Antrag zur Förderung Ihres Dienstwagens mitschicken. Beachten Sie zudem, dass die Mindesthaltedauer, die für die Auszahlung des Umweltbonus notwendig ist, sich bei einer längeren Leasingdauer ebenfalls verlängert. Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt beim BAFA.
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Zu Fleet.Electrified.Weitere Zuschüsse und ortsgebundene Prämien.
Für Unternehmen und Einzelunternehmer bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bundesweit eine Förderung für Ladestationen in Höhe von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Dafür darf die Ladestation eine maximale Ladeleistung von 22 kW nicht überschreiten und die Gesamtkosten müssen bei mindestens 1.285,71 Euro liegen. Planen Sie mehrere Ladestationen für Ihren Fuhrpark, können Sie für diese ebenfalls eine Förderung beantragen. Wie hoch die maximale Förderung in Ihrem Fall ausfällt, können Sie auf der entsprechenden Seite der KfW nachlesen. Auf diese Weise erhalten Sie finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur Ihres Unternehmens.
Je nachdem, wo sich Ihr Unternehmen befindet, können Sie gegebenenfalls weitere Förderungen zum Kauf von Elektrofahrzeugen und Einbau von Ladestationen in Anspruch nehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel eine zusätzliche Förderung für Neuwagen und Vorführfahrzeuge mit reinem Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb für Freiberufler oder Gewerbebetreibende.
Ob Ihr Bundesland oder Ihre Stadt entsprechende Zuschüsse für Unternehmen bereitstellt, bringen Sie bestenfalls zeitnah vor der Anschaffung des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge in Erfahrung. Da es sich meist um Fördertöpfe mit einer zuvor festgelegten Fördergeldhöhe handelt, können Zuschüsse nur so lange beantragt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Dank Elektroauto-Prämie zum Wunsch-Firmenwagen.
Von Neuwagen über Gebrauchtfahrzeuge bis hin zu Leasingmodellen – mit der Elektroauto-Prämie können die Kosten für emissionsarme Firmenwagen deutlich gesenkt werden. Der Umstieg auf einen elektrisch betriebenen Fuhrpark wird somit für immer mehr Unternehmen möglich – vielleicht ja auch für Ihres.