Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 21.04.2022
  • 3 Minuten

Versicherung des E-Firmenwagens – was gibt es zu beachten?

Sie möchten einem Ihrer Mitarbeiter einen E-Firmenwagen als geldwerten Vorteil bereitstellen oder womöglich einen ganzen elektrischen Fuhrpark aufbauen? Dann müssen Sie sich früher oder später mit der Versicherung der Elektrofahrzeuge beschäftigen. Es werden derzeit Deckungskonzepte angelehnt an die aktuelle technische Entwicklung der Elektrofahrzeuge angeboten. Da verliert man leicht den Überblick.

Welche Versicherungen Sie für ein Elektroauto abschließen sollten und was Sie grundlegend beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

So versichern Sie Ihren E-Firmenwagen.

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug benötigt eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt – das gilt auch für Dienstwagen und E-Firmenwagen. Da diese Versicherung für Schäden haftet, die der Fahrer – also beispielsweise Ihr Mitarbeiter – am Eigentum Dritter oder an Dritten selbst verursacht, gibt es keine spezielle Versicherung für Elektroautos. Demnach eignet sich jede Kfz-Haftpflicht für den Dienstwagen.

Etwas anders verhält es sich bei der Kaskoversicherung des Elektroautos. Grundlegend können Sie jede beliebige Voll- oder Teilkasko für den elektrischen Dienstwagen abschließen. Sie sollten dabei jedoch einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, denn es gibt spezielle Versicherungsbestandteile für Elektroautos, die je nach Umfang des Tarifs abgedeckt sind – oder eben nicht.

Dazu gehört zum Beispiel die Allgefahrendeckung für den Akku oder die Versicherung im Falle eines Diebstahls der Wallbox oder des Ladekabels. Je nach Versicherer kann es sein, dass diese Bestandteile im herkömmlichen Tarif der Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht inbegriffen sind – in diesem Fall sollten Sie einen entsprechenden Zusatz hinzubuchen. 


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Mehr zur Kfz-Versicherung

Welche Leistungen sollten Sie in der Kaskoversicherung absichern?

Wie bei jedem anderen zu versichernden Auto auch, sollten Sie zunächst entscheiden, ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen möchten. Die Teilkasko haftet für Schäden, die durch äußere Einflüsse am Dienstfahrzeug entstehen – beispielsweise im Falle eines Diebstahls. Die Vollkasko versichert alle Risiken der Teilkasko und darüber hinaus selbstverschuldete Schäden des Arbeitnehmers.

Bei neueren Autos fallen die Reparaturen von (selbstverursachten) Beschädigungen am Fahrzeug finanziell stärker ins Gewicht, weshalb sich die umfassende Absicherung und Übernahme der Kosten durch eine Vollkasko durchaus lohnen kann. Da es sich bei Elektrofahrzeugen meist um Neuwagen oder junge Gebrauchte handelt, ist demnach eine Vollkasko empfehlenswert.

Neben den herkömmlichen Risiken, die durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, sollten Sie darauf achten, dass spezielle Risiken von Elektroautos und Ladestationen in der Versicherung berücksichtigt werden. Beispielsweise sollten Sie folgende Beschädigungen rund um den Akku des Dienstwagens absichern:

  • Beschädigungen, zum Beispiel durch Schmor- und Sengschäden
  • Verlust und mutwillige Zerstörung
  • Schäden durch Hackerangriffe
  • Schäden durch Tierbiss oder Kurzschluss
  • Ausbaukosten eines Akkus
  • Zustandsdiagnostik des Akkus

Weitere sinnvolle Bestandteile einer Kfz-Versicherung für Ihren elektrischen Firmenwagen sind darüber hinaus:

  • Abdeckung von Schäden an der Ladestation (Diebstahl, Vandalismus)
  • Abdeckung von Schäden am Ladekabel (Überspannungsschäden, Diebstahl)
  • Abdeckung von Überspannungsschäden an elektrischen Fahrzeugbauteilen
  • Fahrzeugabstellungskosten nach Unfall
  • Kosten für Wassercontainer

Informieren Sie sich also bestenfalls vorab bei Ihrem Versicherer, in welchen Tarifen die eben genannten Bestandteile von Elektroautos inbegriffen sind.

Versicherung für den E-Firmenwagen – worauf sollten Sie achten?

Für die Versicherung von Firmenwagen und Fuhrpark kommen Sie als Arbeitgeber auf. Sie sollten vorab mit Ihrem Mitarbeiter einige Details, wie zum Beispiel die Höhe einer Selbstbeteiligung im Schadenfall, besprechen und schriftlich festhalten.

Genehmigen Sie Ihrem Arbeitnehmer im Rahmen der Überlassungsvereinbarung des Wagens, dass auch seine Familienangehörigen den Wagen nutzen dürfen, so müssen diese ebenfalls in der klassischen Haftplicht- und Vollkaskoversicherung berücksichtigt werden.

Ähnliches gilt, sofern Sie Urlaubsreisen mit dem Dienstwagen gestatten. Auch hier muss eine entsprechende Deckung der Versicherung vorliegen, um potenzielle Schäden, die auf inländischen oder ausländischen Urlaubsreisen entstehen, ausreichend zu versichern.

Fazit: Lediglich kleine Unterschiede zwischen der Versicherung eines Verbrenners und Elektroautos.

Letztlich unterscheiden sich die Versicherungen von Autos mit Verbrennungsmotor und Elektroautos nicht gravierend. Achten Sie beim Abschluss des Versicherungsvertrags jedoch auf die Zusätze, die sich explizit mit den elektrischen Bestandteilen des Wagens und den Ladevorrichtungen befassen. Denken Sie zudem daran, alle Absprachen mit dem Arbeitnehmer schriftlich festzuhalten, damit keine Unstimmigkeiten rund um Selbstbeteiligung und Co. entstehen.

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