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Das Wichtigste in Kürze.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Kennzeichen, das in Deutschland für Probefahrten, Überführungen oder kurzfristige Fahrten verwendet wird. Es ist maximal fünf Tage gültig und zeigt das Ablaufdatum rechts auf dem Schild an. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, benötigt man eine Versicherungsbestätigung und den Fahrzeugschein.
Das Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- und Überführungsfahrten.
Sie wollen sich ein neues Auto kaufen, aber dies zuerst einmal zur Probe fahren? Dann benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr. Dieses Kennzeichnen ermöglicht es Ihnen, Fahrzeuge für Test- und Überführungsarten in einem bestimmten Zeitraum zu nutzen. Wann und wo das Kurzzeitkennzeichen gültig ist und wie Sie es beantragen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen sind Autokennzeichen, die vorübergehend für Probe- und Übungsfahrten im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dazu zählen Fahrten, um das Fahrzeug zu testen oder zu transportieren. Urlaube und private Erledigungen dürfen somit nicht getätigt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab der Zulassung fünf Tage gültig und muss dann ersetzt werden – ansonsten ist ein Bußgeld zu entrichten. Aufgrund der Zeitspanne ist das Kurzzeitkennzeichen auch unter dem Namen „5-Tages-Kennzeichen“ bekannt.
Welcher der genaue Ablauftag ist, ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld vermerkt. Das Kennzeichen darf dabei nur für ein Auto genutzt und nicht übertragen werden. Wenn die fünf Tage abgelaufen sind und das Kennzeichen somit ungültig ist, können Sie dies einfach entsorgen.
Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?
Wo ist das Kennzeichen gültig?
Es handelt sich bei dem Kurzzeitkennzeichen um ein nationales Kennzeichen. Somit ist es nur in Deutschland gültig. Aus diesem Grund besitzt es auch keinen Euro-Balken auf der linken Seite. In anderen Ländern Europas gibt es aber meist Abkommen über das Kurzzeitkennzeichen oder es wird toleriert. Es kann aber dennoch dazu kommen, dass es nicht anerkannt wird. Sie dürfen mit dem Kennzeichen nicht mit Gepäck ins Ausland fahren, da es nur für Probe- und Übungsfahrten, nicht aber für die Fahrt in den Urlaub genutzt werden darf.
Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Kurzzeitkennzeichen können Sie für Probe- und Übungsfahrten an einer Kfz-Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz vor Ort oder online beantragen. Eine Zuteilung ist aber auch bei einer Kfz-Zulassungsstelle in der Nähe des Fahrzeugstandorts möglich. Welche Dokumente Sie für den Antrag mitnehmen müssen, kann Ihnen Ihre Zulassungsstelle mitteilen.
Meist benötigen Sie Dokumente wie den Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere, den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Zu den Fahrzeugpapieren gehören die Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief). Wichtig bei der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Auto vor dem Antrag abgemeldet ist. Mit einer Vollmacht können Sie das Kennzeichen auch für andere Personen beantragen.
Kurzzeitkennzeichen ohne gültige Hauptuntersuchung.
Eine Zulassung des Kurzzeitkennzeichens ohne gültige Hauptuntersuchung ist für Überführungsfahrten auch möglich. Dann dürfen Sie aber nur in einem bestimmten Geltungsbereich mit dem Auto fahren, um es zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle im Zulassungsbezirk zu fahren. Dass die Hauptuntersuchung fehlt, wird im Fahrzeugschein vermerkt.
Das Kurzzeitkennzeichen versichern.
Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen, benötigen Sie auch eine Kfz-Versicherung für die fünf Tage. Hier ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Sie können darüber hinaus entscheiden, ob Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen möchten. Viele Versicherungen bieten Ihnen Kurzzeitversicherungen, die Sie nutzen können, wenn Sie ein Auto zum Beispiel zur Probe fahren oder Sie weitere Fahrer mit Ihrem Auto fahren lassen wollen, ohne sie in Ihre Kfz-Versicherung aufzunehmen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Wie viel ein Kurzzeitkennzeichen kostet, hängt von der Art der Versicherung ab, die Sie abschließen, und von den Versicherungsgebern. Dabei ist eine Vollkaskoversicherung selbstredend teurer als Teilkasko. Nur auf eine Haftpflichtversicherung zu setzen senkt ebenfalls den Preis. Hinzu kommen die bundesweit einheitlichen Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle (13,10 €) und die Gebühren für das Erstellen der Nummernschilder, die zwischen 25 € und 30 € liegen.