Frau am Handy meldet Autoschaden

Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko.

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Die Unterschiede.

 

Eine Versicherung gehört zum Auto wie die Felge zum Reifen: Jeder Kraftfahrzeughalter muss eine Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug haben – egal, ob es sich um ein Auto, Wohnmobil oder Motorrad handelt. Und genau wie bei Felgen auch gibt es Unterschiede in der Ausführung des Produkts. Wir fassen zusammen, was die verschiedenen Kfz-Versicherungsarten ausmacht und helfen Ihnen bei der Entscheidung für das richtige Angebot.

Die Pflicht: Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nur einen Moment unaufmerksam gewesen und schon ist es passiert: ein Auffahrunfall. Das ist ärgerlich, aber mit dem richtigen Versicherungsschutz nur halb so schlimm. Und der Grundschutz ist an der Stelle sogar verpflichtend: Für Schäden an anderen Fahrzeugen und deren Insassen kommt die sogenannte Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf.

Dabei handelt es sich – wie der Name schon sagt – um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Durch diese, im Volksmund oft verkürzt „Haftpflicht“ genannte Versicherung, sind Unfallopfer auch dann abgesichert, wenn der Unfallverursacher finanziell eigentlich nicht in der Lage wäre, den Schaden zu bezahlen.

Bis zu welcher Summe die Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens zahlen muss, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Die sogenannte Mindestversicherungssumme ist im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter festgehalten und beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,22 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. In der Regel bieten die Versicherungen allerdings höhere Versicherungs- beziehungsweise Deckungssummen an – das bedeutet, sie kommen auch für Schäden auf, die teurer als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetrag sind.

Was ist in der Kfz-Haftpflicht versichert?

Durch eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung sind in der Regel folgende Leistungen abgedeckt:

Schäden an fremden Fahrzeugen

Zum Beispiel Abschleppkosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Wieder-beschaffungswert bei Totalschaden, An- und Abmeldekosten, Anwaltskosten.

Personenschäden

Zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rente, Beerdigungskosten, Hinterbliebenengeld.

Weitere Schäden

Zum Beispiel durch den Versicherten verursachte Umweltschäden, Schäden an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen.

Die Kür: Teilkasko und Vollkasko im Vergleich.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist also in erster Linie für Schäden an fremden Fahrzeugen und deren Insassen zuständig. Sollten Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen, greift sie nicht. Und dafür muss man nicht einmal in einen Unfall mit einem anderen Auto verwickelt sein: Glasbruch, Brand, Elementarschäden wie Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder Blitz, Marderschäden wie Marderbisse, Zusammenstöße mit Wildtieren oder auch Diebstahl sind nur einige Beispiele für nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. In diesen Fällen springt eine Teilkaskoversicherung ein.

Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die Teilkasko eine freiwillige (Zusatz-)Versicherung. Der konkrete Versicherungsumfang und die Deckungssummen der verschiedenen Versicherungsanbieter unterscheiden sich in der Regel stärker voneinander. So übernehmen manche Versicherungen zum Beispiel Folgeschäden durch Marderbisse und andere nicht. Und dann gibt es viele Versicherer, die das Standardprogramm ein wenig ausdehnen – so ist es mittlerweile zum Beispiel weit verbreitet, dass neben Zusammenstößen mit Haarwild auch Unfälle mit Kühen, Hunden, Katzen und anderen Tieren in der Teilkaskoversicherung beinhaltet sind. Diese so genannte erweiterte Wildschadenklausel ist besonders für Leute, die auf dem Land leben, sinnvoll.

Ein kleiner Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsvertrag nach Möglichkeit auch den Verzicht auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Was heißt das? Das bedeutet, dass Ihr Versicherer für den Fall, dass Sie einen Unfall aus grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel durch das Überqueren einer roten Ampel, begangen haben, dennoch für den Schaden aufkommt. Das sollte natürlich niemanden dazu verleiten, weniger rücksichtsvoll Auto zu fahren. Schäden, die zum Beispiel unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden, sind auch im Falle eines Verzichts auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für Schäden, die durch Vandalismus entstehen, braucht es zur Schadensregulierung in der Regel eine Vollkaskoversicherung.

Prüfen Sie also Ihre Versicherungsangebote darauf, dass die beinhalteten Leistungen zu Ihrem Wohnort und Ihren persönlichen Bedürfnissen passen. 

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Wer sein eigenes Fahrzeug zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Kaskoversicherung absichern möchte, steht vor der Frage: Teilkasko oder Vollkasko? Denn: Kaskoversicherung ist nicht gleich Kaskoversicherung. Doch wo konkret liegen die Unterschiede?

Die Teilkaskoversicherung kommt nur für nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt neben den Leistungen aus der Teilkasko – zum Beispiel bei Diebstahl, Glasbruch oder Marderbissen – auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben, sowie solche, die durch Vandalismus entstehen. Durch den gesteigerten Leistungsumfang sind die Beiträge für die Vollkaskoversicherung meist etwas höher als für die Teilkaskoversicherung.

Genau wie bei der Teilkasko handelt es sich bei der Vollkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung, die Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abschließen können. Wenn bei dem Unfall aus unserem Beispiel vom Anfang also nicht nur das fremde Fahrzeug, sondern auch das Auto des Unfallverursachers in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernimmt den Schaden dessen Vollkasko. Gleiches gilt, wenn das Auto durch Vandalismus beschädigt wurde.

Und auch in Sachen Selbstbeteiligung, also dem Betrag, bis zu dem Sie für einen Schaden selbst aufkommen müssen, gibt es je nach Anbieter Unterschiede: Die Vereinbarung der Selbstbeteiligung ist weder in der Teilkasko- noch in der Vollkasko-Versicherung verpflichtend. Häufig wird in der Teilkasko aber eine Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro vereinbart. In der Vollkasko-Variante kann die Selbstbeteiligung je nach Vereinbarung um die 300 Euro liegen.

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Wann lohnt sich Vollkasko und wann Teilkasko?

Ob sich für Sie eher eine Teilkasko oder Vollkasko lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise vom Alter Ihres Wagens oder der Finanzierungsart. Wenn Sie ein Auto leasen oder finanzieren, werden Sie vom Leasing- oder Kreditgeber in der Regel verpflichtet, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet werden, kann sich eine Vollkasko lohnen: Haben Sie mit Ihrem frisch finanzierten Auto einen selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden, kommt die Vollkaskoversicherung je nach Alter des Autos für den Fahrzeugneu- oder -zeitwert auf, sodass Sie die Restsumme der Finanzierung in der Regel zumindest teilweise tilgen können. Haben Sie keinen Vollkaskoschutz, müssten Sie in diesem Fall ein Auto weiter abbezahlen, das bereits verschrottet wurde.

Charakteristika von Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich*

Versicherungsart Kfz-Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Charakteristika
  • Haftet für Schäden an fremden Fahrzeugen und Insassen sowie für Sach- und Vermögensschäden
  • Pflicht für alle Fahrzeuge
  • Haftet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch höhere Gewalt
  • Freiwillig
  • Sinnvoll für Fahrzeuge, deren Zeitwert die Versicherungsprämie noch rechtfertigt
  • Haftet darüber hinaus für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Freiwillig
  • Sinnvoll für Neuwagen und bei hohem Wiederbeschaffungswert
  • In der Regel Pflicht bei Finanzierungs- und Leasingfahrzeugen

*Diese Aussagen treffen in der Regel auf alle Kfz-Versicherungen zu, können aber im Einzelfall abweichen.

Wann lohnt sich eine Vollkasko nicht mehr?

Unabhängig von Leasing und Finanzierung lohnt sich die Vollkaskoversicherung besonders für Neuwagen. Denn viele Versicherungen bieten bei Totalschaden während der ersten 6 beziehungsweise 12 Monate nach dem Kauf eine Neupreisentschädigung an. Das heißt, der Versicherer zahlt Ihnen im Falle eines Unfalls innerhalb dieses Zeitraums den Neupreis des Autos statt des aktuellen Fahrzeugwerts aus. Später zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert – also die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz. Und das kann bei neueren Autos immer noch eine beträchtliche Summe sein.

Grundsätzlich ist eine Vollkasko also sinnvoll, solange der Zeitwert des Fahrzeugs – und damit die im Schadenfall erstattete Summe – die Versicherungsprämie rechtfertigt. Diese richtet sich unter anderem nach Typklasse und Regionalklasse Ihres Fahrzeugs. Die Typklasse gibt zum Beispiel an, wie häufig ein Autotyp in Unfälle verwickelt ist oder Schäden davonträgt. Ist Ihr Automodell zum Beispiel häufig Opfer von Diebstählen? Oder kommt es in Ihrer Region vermehrt zu Hagelschäden?

Da die Vollkasko neben den Leistungen der Teilkasko auch selbst verschuldete Unfälle absichert, hängt Ihre Versicherungsprämie aber auch von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ab. Abhängig von der SF-Klasse berechnet sich Ihre Versicherungsprämie: Je länger Sie unfallfrei unterwegs sind, desto höher steigen Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse und dementsprechend günstiger wird dann auch Ihr Versicherungsbeitrag. So kann sich die Vollkasko auch noch lohnen, wenn Sie bereits ein etwas älteres Auto fahren.

Wenn die Beiträge für die Vollkasko aber trotz Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr in einem akzeptablen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen, ist es sinnvoll, in eine Teilkasko zu wechseln. Bei einer Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt – schließlich werden nur Schäden versichert, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Wie lange benötigt man eine Kaskoversicherung?

In der Regel können Sie dann auf eine Teilkaskoversicherung verzichten, wenn Ihr Fahrzeug nur noch einen sehr geringen Wert hat. Denn bei einem Teilkasko-Schaden erstattet Ihnen die Versicherung für gewöhnlich entweder die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autoteils. Sie zahlt also für den aktuellen Wert des Teils zum Zeitpunkt der Beschädigung und kommt nicht für den Preis eines neuen Autoteils auf. Deshalb und weil die Wahrscheinlichkeit eines Autodiebstahls mit steigendem Fahrzeugalter sinkt, nimmt der Nutzen der Teilkasko bei alten Autos ab.

Was ist besser: Teil- oder Vollkasko?

Fahrzeugalter und -wert, Typklasse und Regionalklasse sowie die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts: Ob sich eine Vollkasko- gegenüber einer Teilkaskoversicherung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählt letztendlich auch das individuelle Angebot der Versicherung. So kann der Beitrag für die Vollkasko bei einem Anbieter ähnlich gering sein wie ein Teilkasko-Angebot bei einem anderen Versicherer. In diesem Fall können Sie zum gleichen Preis vom größeren Leistungsumfang einer Vollkasko profitieren.

Sie sehen: Vergleichen lohnt sich. Schauen Sie sich also Angebote verschiedener Versicherer an und wählen Sie für Ihr Auto das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Bedürfnisse. Dann können Sie entspannter weiterfahren.

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