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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 13.01.2026
  • 3 Minuten

Halterhaftung im Fuhrpark: Was Fahrzeughalter bei Firmenwagen beachten müssen.

Halterhaftung im Fuhrpark auf einen Blick:

    • Fahrzeughalter tragen die rechtliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit und den Betrieb der Firmenwagen.
    • Fuhrparkleiter können als Halterverantwortliche benannt werden. Die Delegation von Aufgaben dient dabei der organisatorischen Erfüllung der Halterpflichten durch das Unternehmen und der Minimierung der persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsleitung. Der Fahrzeughalter – in der Regel das Unternehmen – trägt dennoch weiterhin die letztendliche rechtliche Verantwortung für die Einhaltung aller Verpflichtungen gegenüber Dritten.
    • Klare Prozesse und Dokumentationen sind essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren.
    Nahaufnahme der Hand eines Mannes, der einen Reisepass, eine Landkarte und anderen Unterlagen in der Hand hält. Mit der gleichen Hand greift er nach einem Koffer.

    Wer ist der Fahrzeughalter bei Firmenwagen?

    Im Kontext von Firmenwagen ist der Fahrzeughalter nicht zwingend der Fahrer, sondern in der Regel das Unternehmen, das das Fahrzeug besitzt oder least. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Halterhaftung. Diese ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt und umfasst insbesondere die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie die ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung.

    Was ist ein Fahrzeughalter?

    Als Fahrzeughalter wird in der Regel derjenige eingetragen, der ein Fahrzeug für eigene Zwecke nutzt und darüber verfügt – also über Einsatz, Betrieb und Finanzierung entscheidet. Das kann eine natürliche oder eine juristische Person sein:

     

    • Juristische Person: Bei Firmenflotten ist dies häufig das Unternehmen selbst, z. B. eine GmbH, AG oder GmbH & Co. KG.
    • Natürliche Person: Bei Einzelunternehmen tritt der Unternehmer in Personalunion als Fahrzeughalter auf – er ist damit auch formal verantwortlich.

     

    Wichtig: Die im Unternehmen mit der Fahrzeugverwaltung betraute Person – etwa ein Fuhrparkleiter – ist in der Regel nicht der Halter im rechtlichen Sinne. Sie übernimmt jedoch häufig Aufgaben, die mit Halterpflichten verbunden sind, wie Wartungskoordination oder Führerscheinkontrollen. In diesem Fall wird sie als „halterverantwortliche Person“ benannt, bleibt aber organisatorisch tätig – nicht haftungsrechtlich.

     

    Die rechtlichen Grundlagen der Halterhaftung im Fuhrpark.

    Die Halterhaftung ist ein zentraler Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes (§ 7 StVG). Sie legt fest, dass der Fahrzeughalter für Schäden haftet, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen. Die Halterhaftung greift sehr oft, aber nicht immer. Sie greift nicht bei Unfallverursachung durch höhere Gewalt sowie meist nicht bei Schwarzfahrten ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters.

    Wichtige Aspekte der Halterhaftung umfassen:

    1. Verkehrssicherheit: Der Halter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug jederzeit verkehrssicher ist.
    2. Regelmäßige Prüfungen: Dazu gehören die vom Hersteller empfohlene, aber nicht nicht gesetzlich verpflichtende Einhaltung von Wartungsintervallen, Hauptuntersuchungen (HU) und Abgasuntersuchungen (AU).
    3. Versicherungsschutz: Der Halter muss für eine gültige Haftpflichtversicherung sorgen.

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    Halterpflichten im Fuhrpark: Was muss beachtet werden?

    Die Halterpflichten im Fuhrparkmanagement gehen über die bloße Bereitstellung von Fahrzeugen hinaus. Unternehmen müssen klare Prozesse etablieren, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

    Wichtige Halterpflichten:

    • Fahrzeugprüfung: Regelmäßige technische Kontrollen und Dokumentation der Ergebnisse.

    • Unterweisung der Fahrer: Schulungen zu den Themen Verkehrssicherheit und Verhalten im Schadensfall.

    • Dokumentation: Alle Maßnahmen sollten schriftlich festgehalten werden, um im Ernstfall die Erfüllung der Halterpflichten nachweisen zu können.

    Zwei Männer stehen lachend vor einem Auto und blicken auf ein Klemmbrett, das einer der beiden in den Händen hält.

    Haftung des Fuhrparkleiters: Welche Risiken bestehen?

    Ein Fuhrparkleiter kann als Halterverantwortlicher benannt werden, um die operativen Aufgaben der Halterpflichten zu übernehmen. Dennoch bleibt die rechtliche Verantwortung beim Unternehmen als Fahrzeughalter.

    Risiken für Fuhrparkleiter bei Haftung:

    • Fehler in der Organisation oder schlechte Planung: Wenn der Fuhrparkleiter seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann er persönlich haftbar gemacht werden.

    • Mangelnde Dokumentation: Ohne Nachweise für die Erfüllung der Halterpflichten drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

    Halterhaftung übertragen: Was ist rechtlich möglich?

    Die Delegation von Halterpflichten auf einen Fuhrparkleiter oder andere Mitarbeiter ist ein wesentliches Instrument für Unternehmen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen organisatorisch effizient zu erfüllen und die persönliche Haftung ihrer Organe (z.B. Geschäftsführer) zu begrenzen. Eine solche Delegation erfordert eine klare schriftliche Vereinbarung, die die Verantwortlichkeiten und Aufgaben eindeutig regelt.

    Ein Mustervertrag für die Übertragung der Halterpflichten sollte folgende Punkte enthalten:

    1. Benennung der verantwortlichen Person.
    2. Auflistung der übertragenen Aufgaben (z. B. Führerscheinkontrolle, Fahrzeugwartung).
    3. Regelungen zur Dokumentation und Berichterstattung.

    Wichtig: Die Delegation von Aufgaben entbindet das Unternehmen als Fahrzeughalter nicht von seiner gesetzlichen Halterhaftung gegenüber Dritten. Sie ist vielmehr ein Weg, die Einhaltung der Pflichten sicherzustellen und die persönliche Haftung der Unternehmensleitung bei Organisationsverschulden zu minimieren. Das Unternehmen bleibt in der Pflicht, die ordnungsgemäße Ausführung der delegierten Aufgaben zu überwachen und bei Bedarf zu korrigieren.

    Tipps zur Minimierung von Haftungsrisiken im Fuhrpark.

    Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Klare Prozesse: Standardisierte Abläufe für die Erfüllung der Halterpflichten etablieren.

    • Schriftliche Dokumentation: Alle Maßnahmen und Kontrollen schriftlich festhalten.

    • Regelmäßige Schulungen: Fuhrparkleiter und Fahrer für ihre Verantwortlichkeiten sensibilisieren.

    • Externe Unterstützung: Ziehen Sie bei Bedarf externe Dienstleister hinzu, um Aufgaben wie die Führerscheinkontrolle oder Fahrzeugwartung zu übernehmen.


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    Fazit: Halterhaftung im Fuhrpark rechtssicher gestalten.

    Die Halterhaftung im Fuhrpark erfordert eine sorgfältige Organisation und Dokumentation, um rechtliche Risiken zu minimieren. Unternehmen sollten klare Verantwortlichkeiten definieren, regelmäßige Kontrollen durchführen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen. Durch die Übertragung von Halterpflichten auf einen Fuhrparkleiter können operative Aufgaben delegiert werden, jedoch bleibt die rechtliche Verantwortung beim Unternehmen.

    Disclaimer:

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragestellungen und konkrete Gestaltungen zur Halterhaftung im Fuhrpark empfehlen wir stets die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.

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