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Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 08.01.2026
  • 2 Minuten

Warum die „konsequente Elektrifizierung" der Flotte nutzer- und budgetfreundlich ist.

Die möglichen Vorteile konsequenter Elektrifizierung auf einen Blick:

  • Die konsequente Elektrifizierung kann dazu beitragen die Gesamtbetriebskosten zu senken – unter anderem durch geringere Betriebs- und Wartungskosten.
  • Auch für die Mitarbeiter kann die Zufriedenheit durch finanzielle Anreize und hohen Fahrkomfort steigen.
  • Zudem können Unternehmen durch den Ausbau ihrer E-Flotte nicht nur ihre Nachhaltigkeitsbilanz, sondern auch ihre Position als attraktiver Arbeitgeber stärken.
Seitenansicht eines Elektroautos beim Laden in der Sonne

Die strategische Entscheidung zur konsequenten Elektrifizierung.

Die Umstellung auf Elektromobilität ist weit mehr als eine Reaktion auf ökologische Anforderungen. Sie ist eine strategische Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Sie berührt Kernbereiche wie Finanzen, Personalwesen und die allgemeine Unternehmensausrichtung. Ein klares Bekenntnis zur E-Mobilität signalisiert Innovationskraft und Verantwortungsbewusstsein.

Marc Schwechheimer, Leiter des Dienstwagencenters bei VWFS, betont, warum der Fokus auf den Aufbau einer E-Flotte auf mehreren Ebenen sinnvoll ist:

„Wir verfolgen strategisch die konsequente Elektrifizierung unserer Flotte und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu unserer Strategie“.

Marc Schwechheimer

Dabei stehe nicht nur Nachhaltigkeit im Fokus, sondern auch Kosteneffizienz und eine starke Nutzerzufriedenheit.

Damit verdeutlicht er, dass die drei Säulen – Ökologie, Ökonomie und Mitarbeiterzufriedenheit – untrennbar miteinander verbunden sind und gemeinsam den Erfolg und die Zukunft des Fuhrparkmanagements ausmachen.

Der TCO-Vorteil: Wie E-Fahrzeuge das Flottenbudget entlasten können.

Die Anschaffungspreise für Elektrofahrzeuge mögen in vielen Fällen höher sein als für vergleichbare Verbrenner. Eine betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidung basiert jedoch nie allein auf dem Kaufpreis, sondern auf den Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership, TCO). Genau hier entfalten E-Fahrzeuge ihr volles Potenzial zur Entlastung des Flottenbudgets:

  1. Lade- vs. Tankkosten
    Ein wesentlicher Faktor sind die deutlich geringeren Betriebskosten. Die Strompreise pro Kilometer liegen in der Regel weit unter den Kosten für Benzin oder Diesel.
  2. Weniger Wartung, mehr Nutzen
    Hinzu kommen signifikante Einsparungen bei Wartung und Reparaturen. E-Autos haben weniger Verschleißteile: Ölwechsel, Abgasanlagen-Wartung oder der Austausch von Kupplungen entfallen vollständig. Diese reduzierten Serviceaufwände führen zu weniger Werkstattterminen, geringeren Ausfallzeiten und somit zu einer höheren Effizienz im Flottenalltag.
  3. Staatliche Förderung
    Darüber hinaus unterstützt der Gesetzgeber den Umstieg auf E-Autos durch indriekre Förderungen wie die KFZ-Steuerbefreiung bis 2035 und Dienstwagenbegünstigungen.
    Der durch die private Nutzungsmöglichkeit entstehende geldwerte Vorteil i. R. d. Dienstwagenüberlassung durch den Arbeitgeber an seinen Mitarbeiter kann, unter bestimmten Voraussetzungen (gem. § 6 Einkommensteuergesetz), bei vollelektrischen Fahrzeugen steuerlich begünstigt behandelt werden.
    Diese steuerlichen Rahmenbedingungen für die Nutzer, können sich indirekt positiv auf das Unternehmen auswirken. Ein zufriedener Mitarbeiter, der von finanziellen Vorteilen profitiert, ist ein Gewinn für jedes Unternehmen.

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Fahrspaß und Komfort: Die möglichen Vorteile für den Nutzer im Fokus.

Die Akzeptanz Ihrer Flotte steht und fällt mit der Zufriedenheit der Fahrer. Moderne E-Fahrzeuge können hier entscheidende Vorteile bieten, die sich direkt auf die Motivation auswirken.

  • Finanzielle Attraktivität und mögliche steuerliche Vorteile: Für viele Mitarbeiter ist der finanzielle Aspekt entscheidend. Durch die 0,25 %-Regel ergibt sich im Vergleich zu Verbrenner-Dienstwagen mit vergleichbarem Bruttolistenpreis dadurch i. d. R. ein geringerer geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter. Die Regelung dahinter: Überlässt der Arbeitgeber erstmals nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2031 einen vollelektrischen Dienstwagen (ohne Kohlendioxidemission je gefahrenen km) an einen Mitarbeiter zur privaten Nutzung mit einem steuerlichen Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro, greift für die Berechnung des geldwerten Vorteils grds. die Viertelung des steuerlichen Bruttolistenpreises gem. § 6 Einkommensteuergesetz.1
  • Geringere laufende Kosten: Die Betriebskosten sind in der Regel niedriger.
  • Fahrkomfort und Fahrspaß: Das Fahrerlebnis in einem E-Auto wird oft als ein besonderes Gefühl beschrieben: geräuscharm, dynamisch, technologisch wegweisend. „Wer einmal ein BEV gefahren ist, will meist nicht zurück“, berichtet Marc Schwechheimer im Interview.
  • Nachhaltigkeit und positives Image: Ein E-Dienstwagen ist ein klares Statement. Mitarbeiter zeigen damit, dass sie Wert auf Umweltbewusstsein und zukunftsweisende Technologien legen. Dies trägt nicht nur zum positiven Image des Unternehmens bei, sondern auch zum persönlichen Gefühl, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
    (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 i. V. m. § 52 Abs. 12 neuer S. 6 Einkommensteuergesetzes i. V. m.  BMF v. 05.11.2021 - IV C 6 - S 2177/19/10004 :008 IV C 5 - S 2334/19/10009 :003 BStBl 2021 I S. 2205, Rz. 22)

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Konsequente Elektrifizierung: Ein Gewinn für die Flotte, das Budget und den Nutzer.

Die konsequente Elektrifizierung kann daher als eine Entscheidung gesehen werden, von der Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren können:

  • Das Unternehmen kann von sinkenden Gesamtbetriebskosten und einer gestärkten Position als nachhaltigkeitsorientierter Arbeitgeber profitieren.
  • Die Mitarbeiter können bei einem vollelektrischen Dienstwagen in der Regel - im Vergleich zu gleichpreisigen Verbrenner-Dienstwagen - unter bestimmten Voraussetzungen von geringeren lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteilen und einem überlegeneren Fahrkomfort profitieren.

Der Umstieg auf eine E-Flotte ist damit nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern ein intelligenter, wirtschaftlicher Schritt, der die Weichen für einen modernen, effizienten und mitarbeiterorientierten Fuhrpark stellt.

Wichtig: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Zur Prüfung etwaiger steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen und Auswirkungen einer Kraftfahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Steuerberater.

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