Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 15.02.2024
  • 6 Minuten

Kosten im Geschäftsalltag: Was passiert, wenn Ihr Dienstwagen abgeschleppt wird?

Wird ein Dienstwagen unerwartet abgeschleppt, bedeutet dies sowohl für Dienstwagenfahrer als auch Geschäftsführer eine unangenehme Überraschung. So stehen Sie als Fahrer vorübergehend ohne Fahrzeug da und müssen herausfinden, wohin das Auto abgeschleppt wurde und wie Sie es schnellstmöglich zurückbekommen. Gleichzeitig kommen auf Ihr Unternehmen administrativer Aufwand und die Abwicklung von Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls einem Bußgeld fürs Falschparken zu. Erfahren Sie hier, wie es dazu kommen kann, dass Ihr Dienstwagen abgeschleppt wird, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wer diese begleichen muss.

Warum wurde das Auto abgeschleppt?

Kommen Sie von einem Kundentermin oder Geschäftsessen zurück und Ihr Dienstwagen steht nicht mehr dort, wo Sie ihn geparkt haben? Dies kann zwei Gründe haben: Entweder wurde das Fahrzeug gestohlen oder Ihr Dienstwagen wurde abgeschleppt. Handelt es sich um eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Parkplatz, sollten Sie bei der lokalen Polizeiwache anrufen und erfragen, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde. Ist dies nicht der Fall, können Sie direkt den Diebstahl melden. Befand sich Ihr Firmenwagen auf einem privaten Grundstück oder Parkplatz, sollten Sie sich beim Eigentümer oder Parkplatzbetreiber informieren, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Die Gründe dafür, dass das Auto abgeschleppt wurde, können vielfältig sein:

  1. Verkehrsverstöße: Häufig wird ein Abschleppunternehmen eingeschaltet, wenn ein Verkehrsverstoß wie Falschparken vorliegt. Haben Sie Ihren Dienstwagen im Halteverbot, auf einem Geh- oder Fahrradweg oder Behindertenparkplatz geparkt oder blockiert das Fahrzeug Rettungswege oder Einfahrten, kann das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei einen Abschleppdienst rufen. Auch spezifische Parkregelungen können zum Abschleppen des Fahrzeugs führen: Überschreiten Sie die mit Parkscheibe oder bezahltem Parkticket zulässige Parkdauer, könnte Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Es kann zudem vorkommen, dass Sie Ihren Dienstwagen auf einem öffentlichen Parkplatz zunächst regulär abstellen. Steht das Fahrzeug länger dort, könnte in der Zwischenzeit jedoch ein temporäres Halteverbot eingerichtet werden – etwa aufgrund von Straßenarbeiten oder besonderen Veranstaltungen. Das führt dazu, dass Sie zum Falschparker werden.
  2. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: Stellt Ihr abgestelltes Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, zum Beispiel durch auslaufende Betriebsstoffe oder aufgrund einer blockierten Sicht, kann ebenfalls ein Abschleppvorgang eingeleitet werden.
  3. Abschleppen von Privatgrund: Neben dem öffentlichen Raum kann Ihr Dienstwagen auch von privatem Grund abgeschleppt werden. Haben Sie Ihr Auto auf einem Privatparkplatz abgestellt, ist der Eigentümer berechtigt, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen. Das gilt zum Beispiel für Parkplätze von Supermärkten, Restaurants oder Unternehmen, auf denen Schilder darauf hinweisen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden – zum Beispiel bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer.

Wurde der Abschleppvorgang von der Polizei angeordnet, gelten zwei grundsätzliche Prinzipien: Das Abschleppen sollte sowohl notwendig als auch verhältnismäßig sein. Hat das Ordnungsamt auf einem öffentlichen Parkplatz festgestellt, dass Sie die zulässige Parkdauer überschritten haben, Ihr Dienstwagen blockiert jedoch niemanden und es stehen noch genügend andere Parkplätze zur Verfügung, ist ein Abschleppen eher nicht notwendig. Hier sollte es ausreichen, Ihnen einen Strafzettel auszustellen.

Blockiert Ihr Dienstwagen einen Rettungsweg oder einen Taxistand, besteht hingegen eine klare Notwendigkeit für das Abschleppen. Doch auch dabei gilt: Ihr Fahrzeug sollte nur so weit abgeschleppt werden wie nötig. Befindet sich in unmittelbarer Nähe ein freier Parkplatz, sollte der Abschleppdienst das Fahrzeug dorthin versetzen. In einigen Fällen muss das Abschleppunternehmen das Auto jedoch öffnen, um es abschleppen zu können. Im geöffneten Zustand darf es nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden und muss somit zu einem behördlichen Kfz-Verwahrplatz oder zum Parkplatz des Abschleppdienstes geschleppt werden.


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Abschleppkosten fürs Auto.

Das Abschleppen eines Autos geht mit nicht unerheblichen Kosten einher, die je nach Ort, Aufwand und Abschleppdienst variieren können:

  • Basiskosten: Für den Abschleppvorgang berechnen die meisten Abschleppunternehmen eine pauschale Summe, die sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Dazu zählen zum Beispiel die Entfernung, die der Abschleppwagen zurücklegen muss, sowie der mit dem Abschleppvorgang verbundene Aufwand. Je nach Ort und Abschleppunternehmen kann diese Grundgebühr unterschiedlich hoch ausfallen. Als Richtwert können Sie mit circa 100 bis 120 Euro rechnen.
  • Zusätzliche Gebühren: Findet ein Abschleppvorgang außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt, zum Beispiel nachts oder am Wochenende, können zur Basisgebühr Aufschläge hinzukommen. Auch wenn das Abschleppfahrzeug eine ungewöhnlich große Entfernung zurücklegen muss, können pro Kilometer zusätzliche Kosten abgerechnet werden. Weitere Kosten können entstehen, wenn eine spezielle Ausrüstung für das Abschleppen benötigt wird oder das Fahrzeug vor dem Abschleppen geöffnet werden muss.
  • Standgebühren: Wird ein Fahrzeug auf dem Gelände des Abschleppunternehmens oder in einer Kfz-Verwahrstelle des Ordnungsamts abgestellt, fallen meist Standgebühren pro Tag an. Diese summieren sich schnell, insbesondere wenn sich die Abholung des Fahrzeugs verzögert. Je nach Abschleppdienst oder Ordnungsamt können zwischen 70 und 250 Euro pro Tag anfallen.
  • Leerfahrt: Kehren Sie rechtzeitig zu Ihrem Dienstwagen zurück, bevor dieser abgeschleppt wird, entfällt der Abschleppvorgang. Sie müssen allerdings trotzdem für die Leerfahrt des Abschleppunternehmens aufkommen, denn schließlich ist das Abschleppfahrzeug Ihretwegen ausgerückt.
  • Verwaltungsgebühren: Viele Ordnungsämter und Gemeinden stellen Ihnen im Zuge eines Abschleppvorgangs auch Verwaltungsgebühren in Rechnung. Diese können je nach Ort unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Bußgeld: Haben Sie mit Ihrem Dienstwagen im öffentlichen Raum durch Falschparken einen Verkehrsverstoß begangen, erhalten Sie von Polizei oder Ordnungsamt höchstwahrscheinlich auch einen Strafzettel, meist einhergehend mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro. In einigen Fällen kann auch direkt oder nach Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds kann je nach Vergehen zwischen 10 und mehr als 100 Euro betragen und auch Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Wie Sie sehen, geht ein Abschleppvorgang mit einer Vielzahl an Kosten einher, die im Geschäftsalltag für zusätzliche Aufwände sorgen. Eine der wohl wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Abschleppungen von Firmenwagen ist: Wer muss zahlen, wenn der Dienstwagen abgeschleppt wird?

Wer zahlt, wenn das Auto abgeschleppt wird?

Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Abschleppvorgangs für die Kosten aufkommen muss. Wird Ihr Dienstwagen von privatem Grund abgeschleppt, kommt zunächst der Eigentümer oder Parkplatzbetreiber für die Abschleppkosten auf. Dieser hat dann einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Fahrer und dem Halter des abgeschleppten Fahrzeugs. Somit müssen in der Regel Sie als Fahrer den Abschleppvorgang und damit einhergehende Kosten an den Parkplatzeigentümer oder die öffentliche Behörde zahlen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss der Fahrzeughalter die Abschleppkosten zahlen. In den meisten Fällen sollte in Unternehmen jedoch klar sein, wer den abgeschleppten Firmenwagen zuletzt gefahren hat und somit für den Abschleppvorgang verantwortlich ist.

Fällt zusätzlich zu den Abschleppkosten ein Bußgeld an, schickt das Ordnungsamt zunächst einen Anhörungsbogen zur Ermittlung des Fahrers an den Fahrzeughalter. Häufig handelt es sich bei Halter und Fahrer um dieselbe Person. Bei Dienstwagen ist in der Regel aber das Unternehmen Fahrzeughalter, während es verschiedene Fahrer der Firmenwagen gibt. Deshalb wird Ihr Unternehmen als Fahrzeughalter Ihre Kontaktdaten als Fahrer und Verursacher des Abschleppvorgangs in der Regel an die Behörde weiterleiten, die Ihnen dann einen Bußgeldbescheid zustellt.

Bei Fällen, in denen Fahrzeuge von Privatgrund abgeschleppt werden, sind meist weder Ordnungsamt noch Polizei involviert. Die Rechnung des Abschleppdienstes wird zunächst an den Eigentümer des Grundstücks oder den Parkplatzbetreiber geschickt, der dann einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Fahrzeughalter geltend macht – inklusive der Kosten, die für die Abfrage des Halters angefallen sind, sowie gegebenenfalls der Forderung einer Vertragsstrafe für das Falschparken oder Überschreiten der zulässigen Parkdauer. Hier lohnt es sich, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Kosten zu prüfen, da diese sehr hoch ausfallen können. Gerichtsentscheide haben in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass die fürs Abschleppen und als Vertragsstrafe geforderten Kosten sich in einem ortsüblichen Rahmen bewegen sollten. Informieren Sie sich daher über die in Ihrer Region üblichen Kosten für Abschleppunternehmen. Erscheinen Ihnen die geforderten Kosten ungewöhnlich hoch, sollten Sie die Forderungen im Zweifel von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Abschleppen von Dienstwagen vorbeugen.

Damit gar nicht erst hohe Kosten und Aufwände auf Dienstwagenfahrer und Fahrzeughalter zukommen, gilt es, nach Möglichkeit zu verhindern, dass ein Dienstwagen abgeschleppt wird. Die folgenden Tipps können dazu beitragen, Abschleppvorgänge für Ihr Unternehmen zu reduzieren:

  • Schulungen: Alle Dienstwagenfahrer sollten regelmäßig zu den lokalen Verkehrsvorschriften und Parkregelungen geschult und im Falle von Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden. Kritische Orte und typische Stellen für das Falschparken können gesammelt und gesondert auf diese hingewiesen werden, um die Fahrer zu warnen.
  • Nutzung von Technologie: Park-Apps und GPS-Systeme, die Echtzeitinformationen über verfügbare Parkplätze und Parkregelungen bieten, können in Ihrem Unternehmen helfen, Falschparken zu verhindern und bei nahendem Überschreiten der Parkdauer zu warnen. Viele Apps bieten zudem die Möglichkeit, Parkgebühren direkt zu bezahlen oder die Parkdauer automatisch zu verlängern, was die Effizienz weiter steigert. Auch elektronische Parkscheiben dürfen unter gewissen Voraussetzungen genutzt werden und aktivieren sich beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch, sodass das Einstellen nicht mehr vergessen werden kann.
  • Partnerschaften mit Parkanbietern: Unternehmen können zudem Partnerschaften mit Parkhausbetreibern oder privaten Parkplatzanbietern eingehen, um ihren Fahrern an verschiedenen Orten sichere und legale Parkmöglichkeiten zu bieten.
  • Feedback-System: Als Fahrer ist es besonders hilfreich, wenn Sie Ihrem Unternehmen über ein Feedback-System Probleme mit Parkplätzen melden können. So können potenzielle Problembereiche schneller identifiziert und Lösungen gefunden werden, bevor Probleme mit dem Ordnungsamt und Gebühren entstehen.
  • Kommunikation: Allen Dienstwagenfahrern sollte zudem deutlich kommuniziert werden, welche Konsequenzen Verstöße gegen Parkregeln haben und welche Kosten und Gebühren gegebenenfalls auf die Fahrer zukommen können. Dies kann dazu beitragen, zu vorsichtigerem und regelkonformem Fahr- und Parkverhalten zu motivieren.
  • Notfallplan: Für den Fall, dass ein Dienstwagen abgeschleppt wurde, sollte ein Notfallplan bereitstehen, der Ihnen als betroffenem Fahrer schnell Auskunft darüber gibt, welche Schritte nun in die Wege geleitet werden müssen und wie Sie sich am besten verhalten, um das Fahrzeug schnell zurückzubekommen und die finanziellen sowie organisatorischen Aufwände so gering wie möglich zu halten.

 

Richtiger Umgang mit Abschleppsituationen.

Ist es trotz aller Vorsicht einmal dazu gekommen, dass Ihr Dienstwagen abgeschleppt wurde, sollten Sie Ruhe bewahren und sich bei der Polizei oder dem privaten Parkplatzbetreiber erkundigen, wohin Ihr Fahrzeug gebracht wurde. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber und versuchen Sie, den Dienstwagen so schnell wie möglich vom Abschleppdienst zurückzuerhalten. Müssen Sie Gebühren bezahlen, um das Fahrzeug auszulösen, sollten Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen und die Zahlung – gegebenenfalls unter Vorbehalt – quittieren lassen. Falls Ungereimtheiten auftreten oder Ihnen die geforderte Summe ungewöhnlich hoch erscheint, sollten Sie oder das Unternehmen als Fahrzeughalter zu ortsüblichen Preisen recherchieren und im Zweifel eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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