Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 18.10.2022
  • 5 Minuten

Mit dem THG-Quotenhandel Geld verdienen.

Als Betreiber einer Elektroflotte profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: Neben dem Schutz der Umwelt dank geringerer CO2-Emissionen im Betrieb, einem Steuervorteil für Ihre Mitarbeiter bei privater Nutzung sowie Einsparungen bei Kfz-Steuer und Wartungen können Sie durch Ihre E-Flotte und Ladeinfrastruktur mit dem THG-Quotenhandel Geld verdienen. Was Sie dazu benötigen, ist ein Nachweis über Ihre Ladepunkte beziehungsweise Ihren Fahrzeugschein. Erfahren Sie hier, worum es sich bei der THG-Quote handelt und wie sie dank ihr mit Ihrem elektrischen Fuhrpark zusätzliche Erlöse generieren können.

Flottenmanagerin begutachtet mit Tablet in der Hand den Fuhrpark

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote ist in Deutschland ein gesetzliches Instrument zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Seit 2015 soll die THG-Quote dafür sorgen, dass Mineralölkonzerne ihren Ausstoß von Treibhausgasen jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz verringern, um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen. Die Treibhausgasminderungsquote ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und wurde zuletzt in der 38. Verordnung zur Durchführung des BImSchG 2021 aktualisiert.

Diese letzte Änderung beinhaltet für Flottenmanager interessante Neuigkeiten: Während Mineralölunternehmen ihre Emissionen zunächst nur durch den vermehrten Einsatz von Biokraftstoffen reduzieren konnten, ist es nun auch möglich, Einsparungen aus dem Strom für Elektroautos mittels eines Quotenhandels anzurechnen. Seit 2022 können Ladepunktbetreiber und private sowie gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und Ihre Emissionszertifikate weiterverkaufen.

Die THG-Quote, die festlegt, um welchen Prozentsatz Mineralölunternehmen von Jahr zu Jahr ihren Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren müssen, wurde im Zuge der aktualisierten Verordnung zudem bis 2030 festgelegt und verschärft.

Die Höhe der THG-Quote bis 2030.

Folgendermaßen entwickelt sich die THG-Quote in den kommenden Jahren (Stand August 2022):

Jahr THG-Quote
2022 7 %
2023 8 %
2024 9,25 %
2025 10,5 %
2026 12 %
2027 14,5 %
2028 17,5 %
2029 21 %
2030 25 %

Im Jahre 2030 müssen die Unternehmen somit ihre Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um ein Viertel reduzieren und in den kommenden Jahren bereits massive Einsparungen vorweisen – bei Nichteinhalten der THG-Quote drohen ansonsten Strafzahlungen. Da die erforderliche Reduktion ihres Ausstoßes den wenigsten Unternehmen eigenständig gelingt, gibt es den THG-Quotenhandel als Alternative zur Erfüllung der Quote. 

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

Der THG-Quotenhandel erlaubt es Mineralölkonzernen, Strafzahlungen zu vermeiden, indem sie die THG-Quote zur Einsparung von Treibhausgasen durch Dritte erfüllen lassen. Dabei handelt es sich um Akteure wie beispielsweise E-Flottenbetreiber, die durch ihre Elektrofahrzeuge und Ladesäulen jedes Jahr für CO2-Einsparungen im Verkehrssektor sorgen. Auch Sie können mit Ihrem Fuhrpark somit vom Quotenhandel profitieren. Für die eingesparten Treibhausgase stellt das Umweltbundesamt den Unternehmen Emissionszertifikate aus. Die Emissionszertifikate Ihres Unternehmens können Sie dann als Verschmutzungsrechte gewinnbringend an Mineralölunternehmen verkaufen, die damit ihre Emissionen kompensieren.

Dabei müssen Sie nicht direkt mit den Mineralölkonzernen in Kontakt treten, denn der Handel mit Emissionszertifikaten läuft üblicherweise über Zwischenhändler. Das liegt daran, dass die großen Mineralölkonzerne so viele Verschmutzungsrechte benötigen, dass die Verhandlung über Quotenpreise mit jedem einzelnen Flottenbetreiber schlicht zu aufwendig wäre. Die Zwischenhändler betreiben meist Plattformen im Internet, auf denen Sie sich ganz einfach registrieren können. 

Die THG-Quote beantragen.

Von der Registrierung bis zur Auszahlung der Quotenpreise läuft der Prozess in folgenden Schritten ab:

  1. Auf der Zwischenhändler-Plattform geben Sie Ihre Firmendaten wie Name, Anschrift und Kontodaten an und laden einen Nachweis über alle Ihre Ladepunkte sowie Elektrofahrzeuge hoch. Für Letztere benötigen Sie jeweils ein Foto oder einen Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), aus dem hervorgeht, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen Fahrzeughalter ist. 
  2. Der Zwischenhändler übernimmt für Sie die Beantragung der Emissionszertifikate beim Umweltbundesamt. Dies nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch. 
  3. Anschließend bündelt der Händler die Zertifikate mit denen anderer Unternehmen und verhandelt mit den Mineralölkonzernen einen Quotenpreis.
  4. Der Erlös wird Ihrem Unternehmenskonto gutgeschrieben – abzüglich einer Provision für den Zwischenhändler, die sich meist im niedrigen zweistelligen Bereich bewegt.

Welche Fahrzeuge und Ladepunkte können am THG-Quotenhandel teilnehmen?

Sie können mit Ihren Ladepunkten und Ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen, wenn diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ladepunkte:

  • Die Ladepunkte sind öffentlich zugänglich. (Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Anrechnung von Strom möglich, der über nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte entnommen wurde.)
  • Die Ladesäulen ermöglichen eichrechtskonformes Laden.
  • Sie sind bei der Bundesnetzagentur registriert.

Elektrofahrzeuge:

  • Die Fahrzeuge verfügen über einen reinen Elektroantrieb (keine Hybrid- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge).
  • Eine Zulassungsbescheinigung liegt vor.
  • Sie/Ihr Unternehmen ist eingetragener Fahrzeughalter. Sie können die Erlöse aus der THG-Quote somit auch für Ihre geleasten oder finanzierten Flottenfahrzeuge in Anspruch nehmen, solange Sie der eingetragene Halter der Fahrzeuge sind.

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Wie hoch ist die THG-Prämie?

Die Höhe der THG-Prämie hängt zum einen davon ab, welche CO2-Einsparung das Umweltbundesamt für jedes E-Auto und jeden Ladepunkt im Emissionszertifikat bescheinigt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt dazu bis Ende Oktober jeden Jahres für das kommende Jahr einen Schätzwert der eingesparten Emissionen auf Basis des deutschen Strommix heraus. Für jeden Ihrer öffentlichen Ladepunkte muss zur genauen Berechnung somit im Zuge der Beantragung beim Umweltbundesamt genau angegeben werden, wie viel Strom an diesem Ladepunkt geladen wurde. Die Einsparungen für jedes Elektrofahrzeug werden vom BMUV pauschal für jede Fahrzeugklasse (z. B. M1, N2 oder M3) geschätzt – unabhängig von tatsächlicher Größe, Alter, Stromverbrauch, Fahrleistung oder Stromherkunft. Für das Jahr 2022 liegt die Höhe der geschätzten Einsparungen je Elektroauto der Klasse M1 zum Beispiel bei 837,6 kg CO2.

Je nachdem, welchen Quotenpreis der Zwischenhändler für Ihre Emissionszertifikate aushandelt, kann die THG-Prämie variieren. Derzeit liegt der Quotenpreis im Schnitt bei etwas über 400 Euro pro Tonne CO2. Für jedes Ihrer E-Fahrzeuge könnten Sie somit vor Abzug der Provision Erlöse von je mindestens 335 Euro erzielen. Viele Anbieter garantieren Nutzern zudem die Auszahlung einer gewissen Mindestsumme je Fahrzeug oder Kilowattstunde.

Besitzen Sie in Ihrem Fuhrpark nicht nur klassische Elektroautos der Klasse M1, sondern auch elektrische Nutzfahrzeuge (bspw. der Klasse N1 oder N2) oder Elektrobusse (M3) können Sie mit diesen eine entsprechend höhere Prämie erzielen – für E-Busse nennen Anbieter mitunter Erlöse im fünfstelligen Bereich. Den Betreibern von öffentlichen Ladesäulen bieten Zwischenhändler im Schnitt derzeit Einnahmen zwischen 0,10 und 0,15 Eurocent pro Kilowattstunde an. Besitzen Sie einen großen Fuhrpark und/oder viele Ladepunkte kommt Ihnen so jährlich viel Geld zugute, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Hinweis: Als Unternehmen mit Fuhrpark und/oder öffentlicher Ladestation sind alle Erlöse, die Sie mit dem THG-Quotenhandel generieren, steuerpflichtig. Sie müssen diese somit in Ihrer Steuererklärung regelkonform angeben. 

Geschäftsmann beantragt am Laptop die THG-Quote

Wann wird die THG-Quote ausgezahlt und bis wann muss sie beantragt werden?

Die THG-Prämie gilt immer für ein Kalenderjahr und wird nach Ablauf des Beantragungsprozesses ausgezahlt. Für die Beantragung des Emissionszertifikats beim Umweltbundesamt gibt es eine Frist: Bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres müssen Sie den Antrag für das Vorjahr gestellt haben. Je nachdem, wie lange die Bearbeitung des Antrags und die Verhandlung des Zwischenhändlers dauern, bekommen Sie die Erlöse nach Abzug der Provision in der Regel innerhalb einiger Wochen auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Haben Sie mit einigen Ihrer Flottenfahrzeuge am Emissionshandel teilgenommen, diese aber noch im gleichen Kalenderjahr verkauft, verändert sich für Sie nichts: Für das entsprechende Jahr haben Sie die THG-Quote für die Fahrzeuge ausgenutzt. Der neue Halter der Fahrzeuge kann mit diesen erst im nächsten Jahr am Quotenhandel teilnehmen.

Lohnt sich die THG-Quote?

Trotz steuerlicher Abzüge können Sie mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Verschmutzungsrechte einiges an Geld verdienen – mit steigender Tendenz. Da, wie oben aufgeführt, die THG-Quote für Mineralölkonzerne in den kommenden Jahren jeweils um einige Prozentpunkte steigt, wird auch die Nachfrage nach Emissionszertifikaten wachsen und die Quotenpreise voraussichtlich stark ansteigen lassen.

Darüber hinaus ist die Beantragung der Erlöse mit einem geeigneten Zwischenhändler denkbar einfach – Sie sollten dabei allerdings darauf achten, nur seriöse Unternehmen zu engagieren, die Ihnen in den Vertragsbedingungen den Verkauf der Zertifikate zu einem festen Mindestpreis garantieren. Auch sollten Sie sich nicht länger als ein Jahr an einen Zwischenhändler binden, da sich die Marktbedingungen und das Preisniveau so schnell ändern können, dass Ihnen im nächsten Jahr noch günstigere Bedingungen offenstehen. So können Sie in den kommenden Jahren mit der THG-Quote und Ihrer E-Flotte ganz einfach Geld verdienen – und dieses zum Beispiel in Ihre Flotte oder den Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur reinvestieren.

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