Modernisieren, sanieren und renovieren.

Zeit für Veränderungen: Modernisieren, Sanieren und Renovieren Ihres Zuhauses.

Ein frischer Anstrich, eine neue Heizungsanlage oder ein neues, barrierefreies Bad für eine altersgerechte Zukunft – Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten fallen bei einem Eigenheim immer mal wieder an. Einige davon dienen der Senkung von Energiekosten, andere der Wohnlichkeit des Gebäudes. Wie Sie diese Sanierungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen finanzieren können und für welche Arbeiten Sie Genehmigungen benötigen, erfahren Sie im Folgenden.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung, Renovierung und Modernisierung?

Wer Besitzer eines Eigenheims ist, muss sich früher oder später mit der Modernisierung, Sanierung und Renovierung befassen. Wo genau bei diesen Begriffen der Unterschied liegt, ist aber nicht jedem bekannt.

Sanierung.

Unter einer Sanierung versteht man bauliche Maßnahmen, die zur Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes durchgeführt werden. Ob Schimmelbeseitigung, das Abdichten des Daches oder das Ausbessern von Rissen im Außenputz – all diese Instandsetzungen von Schäden und Mängeln an Bausubstanz und Bauteilen gehören zu Sanierungsmaßnahmen. 

Modernisierung.

Die Modernisierung kann Teil einer Sanierung sein und wird häufig als Synonym verwendet, wenn es um den energieeffizienten oder zukunftsfähigen Ausbau einer Immobilie geht. Während Sanierungsmaßnahmen Mängel und Schäden an Bauteilen beheben, befasst sich die Modernisierung jedoch streng genommen mit der Verbesserung des Wohneigentums. Der Austausch der Heizungsanlage, eine neue Wärmedämmung und ein altersgerechter, barrierefreier Umbau gehören zu Modernisierungsarbeiten.

Renovierung.

Sogenannte Renovierungsarbeiten zielen auf die Auffrischung und Ausbesserung von abgenutzten Bauteilen ab – der Fokus der Maßnahmen liegt dabei vorrangig auf der Optik. Dazu zählen zum Beispiel die Behebung optischer Mängel, das Verlegen neuer Bodenbeläge oder ein neuer Wandanstrich. In Mietverträgen werden Renovierungsarbeiten übrigens auch häufig als „Schönheitsreparaturen“ bezeichnet.

Wann sollten Sie was sanieren?

Ein idealer Zeitpunkt für die Sanierung Ihres Hauses ist das Frühjahr. Denn: Herbst und Winter bringen häufig regnerisches und stürmisches Wetter mit sich, das Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Mitleidenschaft ziehen kann. Vom Wind verrutschte Dachziegel, Feuchtigkeitseintritte an der Außenfassade und Fenstern, Mauerrisse oder Mängel am Putz – lassen Sie solche Schäden an Bausubstanz und Bauteilen unbeachtet, können diese sich mit der Zeit ausweiten und zu größeren oder teureren Mängeln führen, um deren Instandsetzung Sie nicht herumkommen. Durch die regelmäßige Instandhaltung und Verschönerung sorgen Sie zudem für den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Um Schäden an Bauteilen in und an Haus und Wohnung frühzeitig zu entdecken und sanieren zu können, sollten Sie einen Frühjahrscheck durchführen. Um die nötigen Sanierungsmaßnahmen zu erkennen, helfen Ihnen folgende Tipps und Checklisten: 

Tipp 1: Außenfassade und Wände

  • Not included: Sind neue oder vergrößerte Risse in den Wänden vorzufinden?
  • Not included: Ist der Putz oder der Anstrich abgeplatzt?
  • Not included: Gibt es Feuchtigkeitsschäden an Fassade oder den Wänden innen?
  • Not included: Ist die Holzfassade trocken oder zeigen sich Anzeichen von Feuchtigkeit?

Tipp 2: Dach

  • Not included: Sind die Dachziegel unbeschädigt und am rechten Platz?
  • Not included: Weist das Dach von innen Feuchtigkeit auf?
  • Not included: Sind die Einfassungsbleche des Schornsteins in Ordnung oder tritt Feuchtigkeit ein?
  • Not included: Sind alle Abflüsse, Regenrinnen und Fallrohre intakt und frei?
  • Not included: Sitzt der Blitzableiter sicher und korrekt?

Tipp 3: Fenster

  • Not included: Zeigen sich Risse am Fensterrahmen?
  • Not included: Sind die Fugen und Dichtungen der Fenster intakt?
  • Not included: Schließen die Fenster noch richtig?

Tipp 4: Heiz- und Solaranlagen

  • Not included: Ist die Heizung auf Sommerbetrieb umgeschaltet?
  • Not included: Ist die Heizung funktionstüchtig und energietechnisch auf dem neuesten Stand?
  • Not included: Sind alle Solarpaneele in einwandfreiem Zustand?

Tipp 5: Garten

  • Not included: Sind Wege oder Platten unterspült oder durch den Frost angehoben?
  • Not included: Gibt es Schäden an den Außentreppen?
  • Not included: Sind das Gartenhaus, das Carport und die Gartenzäune unbeschädigt?
  • Not included: Weisen die Bäume Sturmschäden auf und müssen gegebenenfalls gefällt werden?

Sind fürs Renovieren und Sanieren Genehmigungen nötig?

Je nachdem, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Sanierung oder Renovierung handelt, entscheidet sich auch, ob Sie zuvor eine Genehmigung dafür einholen müssen. Bei Renovierungsarbeiten zur Verschönerung können Sie in der Regel ohne Genehmigungen mit den Arbeiten beginnen – vorausgesetzt, es handelt sich beim zu renovierenden Objekt um Ihr eigenes. Wohnen Sie in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete, müssen Sie teilweise das Einverständnis Ihres Vermieters einholen – zum Beispiel bei dem Vorhaben, die Bodenbeläge auszutauschen. Wollen Sie aber lediglich Schönheitsreparaturen durchführen und zum Beispiel Ihrem Hobbyraum einen neuen Anstrich verpassen, können Sie ohne Umschweife und Genehmigung zum Farbtopf greifen und loslegen.

Planen Sie hingegen, der Außenfassade oder dem Dach Ihres Hauses einen neuen Look zu verpassen, kann es je nach Kommune vorkommen, dass gewisse Vorgaben zur Gestaltung des Hausäußeren gelten. Diese werden in der Regel in sogenannten Baufibeln festgehalten und können von Ihnen online oder auf Anfrage bei der Gemeinde eingesehen werden.

Bei größeren Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten benötigen Sie je nach Projekt eine bauliche Genehmigung. Für welche Vorhaben das notwendig ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich – informieren Sie sich also bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde, um auf Nummer sicher zu gehen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden sind viele Maßnahmen und Sanierungsarbeiten untersagt oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung möglich.

Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungspläne Genehmigungen benötigen, müssen Sie sich an die geltenden Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung halten. Auch die Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist verpflichtend.

Letzteres ist besonders von Bedeutung, wenn Sie Modernisierungsarbeiten im Rahmen der Energieeffizienz durchführen. Unter bestimmten Umständen können diese Maßnahmen dann auch staatlich gefördert werden. 

Machen Sie Ihr Zuhause durch Sanierung zukunftsfähig – mithilfe von Krediten und Förderung.

Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten sind häufig kostspielig und nicht einfach aus der Kaffeekasse zu bezahlen. Um Ihnen gegebenenfalls die Umgestaltung und den Umbau Ihres Wohnhauses finanziell zu erleichtern beziehungsweise finanzielle Engpässe zu vermeiden, können Sie beispielsweise einen Renovierungskredit, einen Modernisierungskredit oder KfW-Förderungskredit beantragen.

Bei einem Renovierungs- oder auch Modernisierungskredit handelt es sich um einen zweckgebundenen Kredit, der nachweislich für die Modernisierung, Sanierung oder Renovierung Ihrer Immobilie genutzt werden muss. Die Konditionen eines solchen Kredits sind häufig günstiger, als dies zum Beispiel bei einer Baufinanzierung der Fall ist.

Die Immobilienfinanzierung.

Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie planen oder Ihr Zuhause umfassend modernisieren?

Bezieht sich Ihr Modernisierungsvorhaben auf bestimmte Arbeiten, können Sie auch einen sogenannten Förderkredit beantragen. Darunter versteht man öffentliche Fördermittel, die von staatlichen Institutionen bereitgestellt werden und niedrige Zinssätze bieten. Die größte nationale Förderbank ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beantragen können Sie solch einen Förderungskredit bei der KfW unter anderem für die Verbesserung der Energieeffizienz des Hauses oder die Reduzierung von Barrieren für ein altersgerechtes Wohnen.

Wie hoch die jeweiligen KfW-Förderkredite für Ihre Situation und Ihr Vorhaben ausfallen, können Sie auf der Website der Förderbank oder – im Falle einer energieeffizienten Sanierung – beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachlesen.

Möchten Sie einen Förderkredit beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihre Hausbank wenden – ganz gemäß dem in Deutschland geltendem Hausbankprinzip. Ihre Bank prüft Ihre Bonität und Ihr Anliegen, ehe die Förderbank den Antrag einer zweiten Prüfung unterzieht. Wird Ihr Förderungskredit genehmigt, können Sie die Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an Ihrem Eigenheim mit dem nötigen finanziellen Polster in Angriff nehmen.

Beim Renovieren Kosten sparen.

Tapezieren, Laminat verlegen oder Türen neu streichen – um bei Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten Kosten zu sparen, führen viele Eigenheimbesitzer Schönheitsreparaturen und andere Arbeiten in Eigenleistung durch. Wer hierzu das nötige Know-how und die Zeit besitzt, kann dadurch Kosten für Handwerker und Fachbetriebe einsparen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich und Ihre Kompetenzen nicht überschätzen, sondern wirklich nur die Arbeiten an Ihrer Immobilie durchführen, denen Sie gewachsen sind. Unterlaufen Ihnen bei der Renovierung oder Modernisierung Fehler, kann eine dann nötige Ausbesserung durch einen Fachbetrieb deutlich kostspieliger werden, als wenn Sie direkt einen Fachmann beauftragt hätten.

Was kann man bei einer Renovierung steuerlich absetzen?

Die Handwerkerkosten, die bei den Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen, können Sie gemäß § 35a EStG teilweise von der Steuer absetzen, sofern Sie keine staatlichen Förderungen oder Zuschüsse erhalten.

Anteilig erstattungsfähig sind die Arbeits- und Lohnkosten der Handwerker – nicht aber die Materialkosten. Auf diese Weise können Sie bis zu 20 Prozent der anfallenden Lohn- und Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Pro Jahr sind hierdurch maximal 1.200 Euro Steuerersparnis möglich. 

Übrigens: Die Möglichkeit, Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen, ist nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant – auch Mieter können von der Steueranrechnung profitieren. Im Falle eines Mietverhältnisses sollten Sie sich daher die reine Arbeitsleistung bescheinigen lassen.

Was muss man beim Renovieren einer Mietwohnung beachten?

Auch wenn man nicht in einem Eigenheim wohnt, überkommt einen hin und wieder der Wunsch, etwas zu verändern oder zu verbessern. Bei größeren Renovierungs- oder gar Modernisierungsmaßnahmen benötigt man dazu die Zustimmung des Vermieters. Diese bedeutet dann jedoch nicht zwangsläufig, dass der Vermieter einen Teil der Kosten tragen oder bei Ihrem Auszug einen Abschlag für die eingebauten Modernisierungen zahlen muss.

Ganz im Gegenteil: Wenn Sie mit Ihrem Vermieter nicht schriftlich festhalten, dass die Modernisierungseinbauten auch nach Ihrem Auszug in der Wohnung verbleiben dürfen, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug die Entfernung dieser Einbauten verlangen. Das bedeutet, dass Sie all Ihre getätigten Modernisierungsmaßnahmen wieder rückgängig machen müssen – und das auf Ihre eigenen Kosten.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt deshalb, im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer bezüglich der Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten zu treffen. So können Sie sich bezüglich der Kostenbeteiligung, der Entschädigung bei Auszug und weiteren Aspekten untereinander abstimmen und Ihr Vorhaben rechtlich absichern. Auf diese Weise sparen Sie sich nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch die Kosten eines Rückbaus.

Keine Scheu vor Sanierung und Renovierung.

Die langersehnte Küchenrenovierung, ein längst überfälliger Fassadenanstrich, die Umgestaltung Ihres Wohnzimmers oder doch die Gartenumgestaltung inklusive eigenem Pool – Ihrer Kreativität und Ihren Projekten sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Nun, wo Sie die Unterschiede zwischen Modernisierung, Sanierung und Renovierung kennen und wissen, können Sie frohen Mutes loslegen. Gutes Gelingen und viel Spaß beim Sanieren und Renovieren.

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