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Jungfahrer-Schutz: Abgesicherte Mobilität für Fahranfänger.
Als junger Fahrer zwischen 17 und 20 Jahren möchten Sie mobil sein, haben aber kein eigenes Auto? Ihre Eltern möchten Ihnen gelegentlich ihr Auto leihen, obwohl mit dem Kfz-Versicherer ein eingeschränkter Nutzerkreis vereinbart ist? Dann ist der Jungfahrer-Schutz1 genau das Richtige für Sie! Denn der Jungfahrer-Schutz übernimmt im Schadensfall zu zahlende Vertragsstrafen, Beitragsnachforderungen sowie die Selbstbeteiligung. In der Premium-Variante ist zudem die Erstattung des Rückstufungsschadens mitversichert.
Was genau ist der Jungfahrer-Schutz?
Bei Abschluss muss der Kfz-Versicherung mitgeteilt werden, welcher Personenkreis Ihr Auto fahren darf und wie alt die jüngsten Fahrer sind. Ist der Fahrerkreis eingeschränkt und junge Fahrer ausgeschlossen, ist die Versicherung oftmals erheblich günstiger – daher entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für eine Einschränkung. Wird das Auto dennoch an Sie als Jungfahrer verliehen und sollten Sie einen Unfall haben, kann das teuer werden: Der Versicherer hat das Recht, eine Vertragsstrafe und Beitragsnachforderungen zu verlangen.

Fahranfänger in der eigenen Autoversicherung.
Sollten Sie als Fahranfänger in der Kfz-Versicherung von z. B. Ihren Eltern mit eingeschlossen sein, kann die Prämie erheblich teurer werden. Als Fahranfänger werden Sie dabei für gewöhnlich bis zum 23. Geburtstag eingestuft. Wenn Sie als junger Fahrer nur gelegentlich ein Fahrzeug ausleihen, lohnt sich oft eine kurzfristige Zusatzversicherung für beliebige andere junge Fahrer: der Jungfahrer-Schutz.

Auto als Fahranfänger entspannt ausleihen.
Ob Wochenendbesuch zu Hause, Umzug oder eine Spritztour mit Freunden: Es gibt viele Situationen, in denen Sie als Fahranfänger ein Auto leihen möchten. Mit dem Jungfahrer-Schutz und einer vorhandenen Kasko-Versicherung des Fahrzeughalters können Sie diese Situationen ganz einfach absichern, sodass im Schadensfall keine höheren Kosten auf Sie zukommen.

Ihr Versicherungsschutz ist stets gewährleistet.
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass die Autoversicherung nur zahlt, wenn ein Mitglied des in der Police eingeschlossenen Fahrerkreises am Steuer sitzt. Dies ist jedoch ein Irrtum: Für den entstandenen Schaden muss der Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen immer aufkommen. Aber: Er kann in dem Fall eine Vertragsstrafe fordern und einen Beitrag nachverlangen. Außerdem wird die Schadensfreiheitsklasse entsprechend angepasst, was zu einer dauerhaften finanziellen Belastung führt.
Während die Absicherung von Vertragsstrafen bereits im Basis-Paket enthalten ist, wird die bis zu dreijährige Erstattung des Rückstufungsschadens durch das Premium-Paket des Jungfahrer-Schutzes abgedeckt.
Leistungen des Jungfahrer-Schutzes.
Die Zusatzversicherung für weitere junge Fahrer bietet Ihnen im Premium-Paket einen erweiterten Schutz. Sie benötigen nur eine Grundabsicherung? Dann entscheiden Sie sich für das Basis-Paket des Jungfahrer-Schutzes. Erfahren Sie hier, welche Leistungen in den Paketen des Versicherers jeweils abgedeckt sind.
Basis-Paket | Premium-Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | ✓ | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | ✓ | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens, gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (bis zu 3 Jahre) |
– | ✓ |
Die Höchstentschädigungsleistung für alle Leistungen beträgt maximal 5.000,- Euro.
Fragen & Antworten zum Jungfahrer-Schutz.
Was ist der Jungfahrer-Schutz?
Was genau ist versichert?
Wer kann sich durch den Jungfahrer-Schutz versichern lassen?
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Wo besteht Versicherungsschutz?
Bei wem bin ich versichert?
Was ist nicht abgesichert?
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