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Drittfahrer-Schutz: Zusätzliche Fahrer absichern.
In Ihrer Kfz-Versicherung sind nur Sie als Fahrer zugelassen – Sie möchten jedoch Ihr Auto einer dritten Person privat leihen? Mit dem Drittfahrer-Schutz1 sichern Sie sich ab: Die Zusatzversicherung für andere Fahrer erstattet im Schadensfall die Selbstbeteiligung und bewahrt Sie vor Vertragsstrafen. Außerdem sind Sie bei Beitragserhöhungen Ihrer Autoversicherung geschützt.
Was genau ist der Drittfahrer-Schutz?
Bei Abschluss einer Autoversicherung geben Sie dem Kfz-Versicherer an, ob jeder Ihr Auto fahren darf oder nur ein bestimmter Personenkreis. Schränken Sie den Fahrerkreis im Vertrag ein, ist die Versicherung erheblich günstiger – daher entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für eine Einschränkung. Verleihen Sie Ihr Auto dennoch an Freunde oder Bekannte und diese haben einen Unfall, kann das teuer werden: Der Versicherer erhebt in der Regel mindestens eine Vertragsstrafe.

Der Fahrerkreis in der Autoversicherung.
Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, müssen Sie den Fahrerkreis für Ihr Fahrzeug angeben. Sie haben folgende Optionen:
- Nur Sie selbst
- Sie selbst und Ihr Partner
- Dritte, die namentlich aufgeführt werden
- Beliebige Fahrer
Dabei ist die letzte Option die teuerste. Verleihen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig, kann sich das lohnen. Ist das Verleihen eher ein Ausnahmefall, können Sie kurzfristig die Zusatzversicherung für beliebige andere Fahrer abschließen: den Drittfahrer-Schutz.

Auto sorgenfrei verleihen.
Ob Umzug, Wochenendausflug oder größere Einkäufe: Es gibt viele Situationen, in denen Freunde, Bekannte oder Kinder Ihr Auto leihen möchten. Mit dem Drittfahrer-Schutz können Sie sich vor finanziellen Schäden in diesen Situationen ganz einfach absichern und genießen so stets die Gewissheit, dass im Schadensfall keine höheren Kosten auf Sie zukommen.

Ihr Versicherungsschutz ist stets gewährleistet.
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass die Autoversicherung nur zahlt, wenn ein Mitglied des in der Police eingeschlossenen Fahrerkreises am Steuer sitzt. Dies ist jedoch ein Irrtum: Für den entstandenen Schaden muss der Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen immer aufkommen. Aber: Er kann in dem Fall eine Vertragsstrafe fordern. Außerdem wird für gewöhnlich Ihre Schadensfreiheitsklasse entsprechend angepasst, was für Sie zu einer dauerhaften finanziellen Belastung führt. Während die Absicherung von Vertragsstrafen bereits im Basis-Paket enthalten ist, wird die Erstattung des Rückstufungsschadens durch das Premium-Paket des Drittfahrer-Schutzes abgedeckt.
Leistungen des Drittfahrer-Schutzes.
Die Zusatzversicherung für weitere Fahrer bietet Ihnen im Premium-Paket einen erweiterten Schutz. Sie benötigen nur eine Grundabsicherung? Dann entscheiden Sie sich für das Basis-Paket des Drittfahrer-Schutzes. Erfahren Sie hier, welche Leistungen in den Paketen des Versicherers jeweils abgedeckt sind.
Basis-Paket | Premium-Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | ✓ | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | ✓ | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens, gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (bis zu 3 Jahre) |
– | ✓ |
Die Höchstentschädigungsleistung für alle Leistungen beträgt maximal 5.000,- Euro.
Fragen & Antworten zum Drittfahrer-Schutz.
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