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Schützen Sie Ihr Eigenheim.
Das eigene Haus ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit. Doch ob Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel oder Blitzschlag: An jedem Gebäude können schwere Schäden entstehen, die zum finanziellen Ruin führen. Mit der Wohngebäudeversicherung sorgen Sie vor.
Was ist versichert?
Wohngebäudeversicherung ganz einfach abschließen.
Angebot telefonisch berechnen lassen.
Zum KontaktAntrag stellen.
Versicherung abschließen und Eigenheim absichern.
Könnten Sie das bezahlen?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie unter anderem in folgenden Fällen:
Fragen & Antworten zur Wohngebäudeversicherung.
Wo kann ich einen Schaden melden?
Schäden können telefonisch über den Schadenservice rund um die Uhr gemeldet werden.
Telefon: 0531 212 859 521
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Wenn Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel das Gebäude oder Gebäudeteile zerstören, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Auch Frost- und Bruchschäden sowie Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitzeinschlag sind versichert.
Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?
Grundsätzlich ist die Gebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend empfehlenswert. Lediglich in einer Eigentümergemeinschaft kann es sein, dass Sie zum Eintritt in die vorhandene Wohngebäudeversicherung verpflichtet werden.
Ist eine Wohngebäudeversicherung für Mieter sinnvoll?
Als Mieter brauchen Sie keine Wohngebäudeversicherung. Das Haus ist Eigentum des Vermieters. Er ist dementsprechend für die Versicherung des Gebäudes zuständig. Sie als Mieter sollten jedoch Ihr Eigentum mit einer Hausratversicherung schützen.
Was ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung?
Mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung ist gemeint, dass Sie mehrere Versicherungsleistungen als Paket aus einer Hand erhalten. Die Wohngebäudeversicherungen enthalten Schutz vor Feuer, Wasser, Sturm & Hagel und weiteren Schadensfällen wie Überspannung und Rohrbruch.
Wann schließe ich die Gebäudeversicherung bei einem Hauskauf oder einem Neubau ab?
Erwerben Sie ein bereits bewohntes Haus, geht die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers auf Sie über. Sie können innerhalb des ersten Monats nach Eintragung im Grundbuch jedoch außerordentlich kündigen, um eine eigene Versicherung abzuschließen. Bei einem Neubau sollten Sie unbedingt daran denken, die Versicherung rechtzeitig zu beantragen – spätestens, wenn der Rohbau steht.
Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung?
Da die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude gilt, wird sie von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Auch hier halten wir passende Lösungen für Sie bereit, die genau auf die Gegebenheiten des entsprechenden Gebäudes abgestimmt werden.
Wie funktioniert die Gebäudeversicherung bei einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte?
Hier gilt das Gleiche wie bei einem Einfamilienhaus: Jeder Besitzer schließt für sein Haus eine eigene Wohngebäudeversicherung ab. Bei einem Schaden beispielsweise am Dach stellt der Gutachter dann fest, wessen Haus betroffen ist – und die entsprechende Versicherung kommt dann dafür auf. Sind mehrere Gebäude beschädigt, teilen sich die Versicherungen den Schaden anteilig.
Was ist der Anpassungsfaktor bei der Wohngebäudeversicherung?
Der korrekte Name des sogenannten Anpassungsfaktors lautet gleitender Neuwertfaktor. Er soll dafür sorgen, dass das Gebäude aufgrund seiner Wertsteigerung über die Zeit nicht unterversichert ist. Es ist ein fiktiver Wert, der sich aus dem Neubauwert und dem Baupreisindex ergibt. Die Höhe der Versicherungsprämie wird stets anhand des gültigen Anpassungsfaktors errechnet.
Kann ich eine Wohngebäudeversicherung für ein Ferienhaus abschließen?
Für Ferienhäuser bieten wir spezielle Wohngebäudeversicherungen an. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an!