Der Service ist zur Zeit leider nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
-
Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
-
Suche
- LOGIN
- MENÜ
Mit dem Probefahrten-Schutz sorglos zum neuen Auto.
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Auto? Oder möchten Ihren derzeitigen Wagen privat verkaufen? In beiden Fällen ist eine Probefahrt gang und gäbe. Mit dem Probefahrten-Schutz sind Sie im Falle eines Unfalls abgesichert – die Selbstbeteiligung und andere Kosten werden von diesem Versicherungsschutz abgedeckt.
Was genau ist der Probefahrten-Schutz?
Bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug möchten Sie Ihr neues Auto genau unter die Lupe nehmen. Dabei darf natürlich eine Probefahrt nicht fehlen. Egal, ob Sie diese beim privaten oder gewerblichen Verkäufer machen, das Risiko eines möglichen Unfalls oder Schadens ist immer mit an Bord. Mit dem Probefahrten-Schutz sichern Sie sich gegen die entstehenden Kosten ab.
Bei der Regulierung des Schadens gibt es Unterschiede zwischen einer privaten Probefahrt und einer beim Händler. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Versicherungsschutz bei beiden Probefahrt-Arten.

Probefahrt bei Privatpersonen.
Kommt es bei einer Probefahrt bei Privatpersonen zu einem Unfall, kommt grundsätzlich erst einmal die Versicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Oft wird jedoch vor Antritt einer Probefahrt eine Vereinbarung darüber getroffen, dass der Probefahrer für Schäden am Fahrzeug haftet, die während der Probefahrt verursacht wurden. Je nachdem, wie das Fahrzeug versichert ist, kann die Schadensregulierung unterschiedlich ablaufen.
Damit Sie als potenzieller Käufer nicht auf der Selbstbeteiligung, Beitragsnachforderungen, Vertragsstrafen oder gar dem finanziellen Verlust durch die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse sitzen bleiben, sorgen Sie mit dem Probefahrten-Schutz vor!

Probefahrt beim Händler.
Häufig sind Fahrzeuge bei gewerblichen Autoverkäufern vollkaskoversichert – in jedem Fall verfügen sie über eine Haftpflichtversicherung. Sollte es also zu durch den potenziellen Käufer verursachten Schäden kommen, kann der Händler eine Selbstbeteiligung von Ihnen fordern. Diese können Sie mit dem Probefahrten-Schutz absichern und so einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Leistungen des Probefahrten-Schutzes.
Je nachdem, ob Sie eine Probefahrt bei einer Privatperson oder bei einem gewerblichen Händler machen, unterscheiden sich die Leistungen des Probefahrten-Schutzes. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Basis- und Premium-Pakete und wählen Sie den für Sie passenden Schutz aus.
Probefahrt bei Privatpersonen.
Basis Paket | Premium Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | ✓ | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | ✓ | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens (gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für bis zu 3 Jahre) |
– | ✓ |
Probefahrt beim gewerblichen Händler.
Basis Paket | Premium Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ (bis 1.000,- EUR) |
✓ (bis 2.500,- EUR) |
Fragen & Antworten zum Probefahrten-Schutz.
Auch interessant für Sie:
So kommen Sie zum Probefahrten-Schutz.
Schließen Sie hier den Probefahrten-Schutz direkt online ab.
Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten nach Themen geordnet.