Der Service ist zur Zeit leider nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Mit dem Probefahrten-Schutz sorglos zum neuen Auto.
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Auto? Oder möchten Ihren derzeitigen Wagen privat verkaufen? In beiden Fällen ist eine Probefahrt gang und gäbe. Mit dem Probefahrten-Schutz sind Sie im Falle eines Unfalls abgesichert – die Selbstbeteiligung und andere Kosten werden von diesem Versicherungsschutz abgedeckt.
Was genau ist der Probefahrten-Schutz?
Bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug möchten Sie Ihr neues Auto genau unter die Lupe nehmen. Dabei darf natürlich eine Probefahrt nicht fehlen. Egal, ob Sie diese beim privaten oder gewerblichen Verkäufer machen, das Risiko eines möglichen Unfalls oder Schadens ist immer mit an Bord. Mit dem Probefahrten-Schutz sichern Sie sich gegen die entstehenden Kosten ab.
Bei der Regulierung des Schadens gibt es Unterschiede zwischen einer privaten Probefahrt und einer beim Händler. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Versicherungsschutz bei beiden Probefahrt-Arten.

Probefahrt bei Privatpersonen.
Kommt es bei einer Probefahrt bei Privatpersonen zu einem Unfall, haftet grundsätzlich der Probefahrer, wenn er den Schaden zu verschulden hat. Je nachdem, wie das Fahrzeug versichert ist, kann die Schadensregulierung unterschiedlich ablaufen. Sollte das Fahrzeug zum Beispiel mit einer Vollkasko-Versicherung abgesichert sein, sind die Schäden bei der Probefahrt mit versichert. Damit Sie als potenzieller Käufer jedoch nicht auf der Selbstbeteiligung, Beitragsnachforderungen, Vertragsstrafen oder gar dem finanziellen Verlust durch die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse sitzen bleiben, sorgen Sie mit dem Probefahrten-Schutz vor!

Probefahrt beim Händler.
Häufig sind Fahrzeuge bei gewerblichen Autoverkäufern vollkaskoversichert – in jedem Fall verfügen sie über eine Haftpflichtversicherung. Sollte es also zu durch den potenziellen Käufer verursachten Schäden kommen, kann der Händler eine Selbstbeteiligung von Ihnen fordern. Diese können Sie mit dem Probefahrten-Schutz absichern und so einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Leistungen des Probefahrten-Schutzes.
Je nachdem, ob Sie eine Probefahrt bei einer Privatperson oder bei einem gewerblichen Händler machen, unterscheiden sich die Leistungen des Probefahrten-Schutzes. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Basis- und Premium-Pakete und wählen Sie den für Sie passenden Schutz aus.
Probefahrt bei Privatpersonen.
Basis Paket | Premium Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | – | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | – | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens (gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für bis zu 3 Jahre) |
– | ✓ |
Probefahrt beim gewerblichen Händler.
Basis Paket | Premium Paket | |
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ (bis 1.000,- EUR) |
✓ (bis 2.500,- EUR) |
Fragen & Antworten zum Probefahrten-Schutz.
Auch interessant für Sie:

Der Drittfahrer-Schutz.1
Sie möchten Ihr Auto privat verleihen, in Ihrer Kfz-Versicherung sind jedoch nur Sie als Fahrer zugelassen? Mit dem Drittfahrer-Schutz können Sie kurzfristig weitere Fahrer vor finanziellen Schäden absichern.
Zum Drittfahrer-Schutz
Der Mietwagen-Schutz.1
Sie möchten ein Auto mieten, scheuen sich aber vor der hohen Selbstbeteiligung im Schadensfall? Mit dem Mietwagen-Schutz versichern Sie mögliche finanzielle Verluste durch die anfallende Selbstbeteiligung.
Zum Mietwagen-Schutz
Garantieverlängerung für Neuwagen.2
Erweitern Sie den Garantieschutz für Ihren Gebrauchten: Mit der Anschlussgarantie erstatten wir Ihnen unerwartete Reparaturkosten für bis zu 12 Monate.
Zur AnschlussgarantieSo kommen Sie zum Probefahrten-Schutz.
Fehler
Es ist ein technischer Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es noch einmal.