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Mit dem Probefahrten-Schutz sorgenfrei zum neuen Auto.
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Auto? Oder möchten Ihren derzeitigen Wagen privat verkaufen? In beiden Fällen ist eine Probefahrt gang und gäbe. Mit dem Probefahrten-Schutz sind Sie im Falle eines Unfalls abgesichert – die Selbstbeteiligung und andere Kosten werden im Schadenfall von diesem Versicherungsschutz abgedeckt.
Was genau ist der Probefahrten-Schutz?
Bei der Suche nach einem neuen Fahrzeug möchten Sie Ihr potenzielles Auto genau unter die Lupe nehmen. Dabei darf eine Probefahrt natürlich nicht fehlen. Egal, ob Sie diese bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer machen, das Risiko eines möglichen Unfalls oder Schadens ist immer mit an Bord. Abhängig davon, in welchem Umfang das Auto versichert ist, können Kosten auf Sie zukommen, falls Sie als Probefahrer einen Schaden verursachen.
Ist für das Auto beispielsweise keine Kaskoversicherung abgeschlossen, bei der Sie im eingetragenen Nutzerkreis stehen, wird im Schadenfall eine Entschädigung für die Vertragsstrafe oder eine Beitragsnachforderung fällig. Aber auch wenn die Kasko- oder Kfz-Haftpflicht für Sie greift, können Kosten entstehen – zum Beispiel im Rahmen der Selbstbeteiligung oder durch die finanziellen Einbußen einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Mit der Probefahrten-Versicherung sichern Sie sich umfassend gegen diese entstehenden Kosten ab und können die Probefahrt mit dem Kfz sorgenfrei antreten. Sind Sie selbst der private Verkäufer des Fahrzeugs, müssen Sie sich dank des Probefahrtenschutzes über Rückstufungsschäden und Co. ebenfalls keine Sorgen machen – auch hier greift Ihr Versicherungsschutz.
Bei der Regulierung des Schadens gibt es jedoch Unterschiede zwischen einer Probefahrt bei einem privaten Autokauf und einer Fahrt beim Händler. Im Folgenden erfahren Sie mehr zum Versicherungsschutz bei beiden Probefahrt-Arten.
Probefahrt bei Privatpersonen.
Kommt es beim privaten Autokauf im Rahmen einer Probefahrt zu einem Schadenfall, kommt grundsätzlich erst einmal die Versicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Oft wird jedoch vor Antritt einer Probefahrt eine sogenannte Probefahrtvereinbarung darüber getroffen, dass der Probefahrer oder Kaufinteressent für Schäden am Fahrzeug haftet, die während der Probefahrt verursacht wurden. Je nachdem, wie das Fahrzeug versichert ist, kann die Schadensregulierung unterschiedlich ablaufen.
Damit Sie als Kaufinteressent nicht auf der Selbstbeteiligung, Beitragsnachforderungen, Vertragsstrafen oder gar dem finanziellen Verlust durch die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse sitzen bleiben, können Sie mit dem Probefahrten-Schutz beim Autokauf vorsorgen!
Probefahrt beim Händler.
Häufig sind Fahrzeuge bei gewerblichen Autoverkäufern vollkaskoversichert – in jedem Fall verfügen sie über eine Haftpflichtversicherung. Sollte es also zu durch den Kaufinteressenten oder Probefahrer verursachten Schäden kommen, kann der Händler eine Selbstbeteiligung einfordern. Diese können Sie mit dem Probefahrten-Schutz versichern und so einen umfassenden Schutz genießen. Übrigens wird auch bei einem Händler häufig eine Probefahrtvereinbarung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent oder Probefahrer geschlossen, in der die im Schadenfall zu tragenden Kosten aufgeführt sind.
Leistungen des Probefahrten-Schutzes.
Je nachdem, ob Sie eine Probefahrt bei einer Privatperson oder bei einem gewerblichen Händler machen, unterscheiden sich die Leistungen des Probefahrten-Schutzes im Schadenfall. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Basis- und Premium-Pakete und wählen Sie den für Sie passenden Schutz aus.
Probefahrt bei Privatpersonen.
Basis Paket | Premium Paket | |
---|---|---|
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | ✓ | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | ✓ | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens (gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für bis zu 3 Jahre) |
– | ✓ |
Probefahrt beim gewerblichen Händler.
Basis Paket | Premium Paket | |
---|---|---|
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ (bis 1.000 Euro) |
✓ (bis 2.500 Euro) |
Fragen & Antworten zum Probefahrten-Schutz.
Was ist der Probefahrten-Schutz?
Sie wollen ein neues Auto kaufen und eine Probefahrt machen? Egal ob beim Privatverkäufer oder Händler, mit dem Probefahrten-Schutz sind Sie im Fall eines Unfalls abgesichert. Auch wenn Sie selbst Ihr Auto verkaufen und der potenzielle Käufer einen Schaden verursacht, springt der Probefahrten-Schutz ein und ersetzt finanzielle Verluste, die durch Schäden bei einer Probefahrt entstehen können.
Was genau ist beim Probefahrten-Schutz versichert?
Wenn Sie privat kaufen oder verkaufen, sind im Basis-Paket folgende Leistungen erhalten:
- Finanzielle Verluste durch Beitragsnachforderungen
- Mögliche Vertragsstrafen von der für das Auto zuständigen Versicherung
- Selbstbeteiligung, falls bei der Kfz-Versicherung vereinbart
Wählen Sie das Premium-Paket, wird Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe auch die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, der sogenannte Schadenfreiheitsrabattverlust, erstattet. Dies gilt für Kfz-Haftpflicht ebenso wie für die Kaskoversicherung für bis zu drei Jahre. Mehr dazu erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen unter A-1.1.2.
Bei beiden Varianten beträgt die Erstattung maximal 5.000 Euro.
Kaufen Sie Ihr neues Auto bei einem gewerblichen Händler, zahlt bei einem Schaden während der Probefahrt der Versicherer des Händlers. Allerdings gibt es hier meistens eine Selbstbeteiligung. Haben Sie die Basis-Variante des Probefahrten-Schutzes abgeschlossen, wird diese bis zu 1.000 Euro erstattet, in der Premium-Variante bis zu 2.500 Euro.
Wer kann sich durch den Probefahrten-Schutz versichern lassen?
Jeder Fahrer, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann den Probefahrt-Schutz abschließen. Dabei darf der Fahrer jedoch nicht zum regulären Nutzerkreis des Fahrzeugs gehören, der über die Kfz-Versicherung des betreffendes Autos bereits versichert ist.
Wo ist der Probefahrt-Schutz gültig?
Die Probefahrt muss stets in der Bundesrepublik Deutschland beginnen. Während der Fahrt sind dann alle Schäden abgesichert, die innerhalb Europas beziehungsweise der Europäischen Union passieren.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Probefahrt-Schutz ist bei einer privaten Fahrt ab Abschluss 24 Stunden lang gültig. Einzelne Probefahrten dürfen dabei höchstens vier Stunden dauern. Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, kann die Vertragsdauer bis zu fünf Tage betragen.
Was ist beim Probefahrt-Schutz nicht versichert?
Nicht abgesichert sind:
- Schäden durch Fahrten bei Trunkenheit
- Schäden am gegnerischen oder am eigenen Fahrzeug (dies übernimmt die Kfz-Versicherung des Probefahrzeug-Eigentümers im Rahmen der Kasko-Deckung)
- Fahrten ohne gültigen Führerschein
- Fahrten, die ohne Ihr Einverständnis stattfinden
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Bei wem bin ich versichert?
Der Versicherer ist die ELEMENT Insurance AG.
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