Was ist versichert?
Hausrat wie zum Beispiel:
✓ Kleidung
✓ Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel)
✓ Unterhaltungselektronic
✓ Wertsachen inkl. Bargeld
✓ Kinderspielzeug
Hausrat wie zum Beispiel:
✓ Kleidung
✓ Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel)
✓ Unterhaltungselektronic
✓ Wertsachen inkl. Bargeld
✓ Kinderspielzeug
✓ Einbruch
✓ Diebstahl
✓ Vandalismus
✓ Sturm, Hagel, Blitzschlag
✓ Wasserschäden
✓ Brandschäden
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Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum gegen Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm, Hagel und Leitungswasseraustritt ab. Im Versicherungsfall ist praktisch Ihr gesamter Hausrat geschützt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Je nach Versicherer können auch verschiedene Extras abgesichert werden – ein Vergleich kann sich lohnen.
Bei der Berechnung des Tarifs spielt nicht nur die Größe der Wohnung eine Rolle, sondern auch einige andere Faktoren, wie zum Beispiel eventuell vorhandene besondere Wertgegenstände und die Wohnlage. Es ist daher wichtig, beim Festlegen der Versicherungssumme den gesamten Besitz zu berücksichtigen, damit Sie nicht unterversichert sind.
Zeigen Sie den Einbruch unbedingt sofort bei der Polizei an und melden Sie ihn Ihrer Hausratversicherung! Sie können den Schaden 24/7 über die Online-Schadenmeldung im Digitalen VersicherungsOrdner melden. Fertigen Sie eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände an. Und Sie sollten selbstverständlich alle gestohlenen Sparbücher und Urkunden sowie Maestro-, Kredit- und SIM-Karten umgehend sperren lassen!
Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen „gleicher Art und Güte“. Das bedeutet: jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Annahme erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch den Versicherer. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.