- Direktbank Angebote
- Konten & Karten
- Geldanlage & Sparen
- Wertpapiere & Depot
- Kredite & Finanzieren
-
Vorsorgen & Versichern
- Übersicht
- Digitaler VersicherungsOrdner
- Private Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrradversicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Krankenzusatzversicherungen
-
Online-Banking
- Übersicht
- Banking-App
- Self-Services
- Formulare
- Banking-Anleitungen
- Sicherheit im Online-Banking
- photoTAN & Aktivierung
- Zugangsschnittstelle (TPP-API)
- Videos
- Demo-Banking
- Automobile Angebote
- Kundenportal
- Finanzieren & Leasen
-
Versichern & mehr
- Übersicht
- Kfz-Versicherung
- Kaufpreisschutz
- Garantieverlängerung
- KurzZeitSchutz
- Leasingratenversicherung
- Restschuldversicherung Kreditschutzbrief
- Restschuldversicherung
- Leasing RückgabeSchutz
- Mobilität & Services
- Auto Abo
- VW FS | Gebrauchtwagen
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
Diese Notarkosten fallen beim Hauskauf an.
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie und/oder ein Grundstück rechtskräftig kaufen möchten, müssen Sie den Kaufvertrag über einen Notar abwickeln. Der Notar verlangt Gebühren für seine Leistungen, die zu den Nebenkosten beim Hauskauf zählen. Erfahren Sie hier, welche Kosten für den Notar beim Hauskauf entstehen, wer die Notarkosten zahlt und welche Leistungen Sie dafür vom Notar erhalten.
Warum entstehen beim Hauskauf Notarkosten?
Ein Hauskauf an sich bedeutet in der Regel schon eine hohe finanzielle Belastung. Trotzdem fallen beim Immobilienkauf auch Nebenkosten an, zu denen auch die Notargebühren zählen. Eine notarielle Beglaubigung beim Hauskauf ist gesetzlich vorgeschrieben, um Käufer und Verkäufer rechtlich abzusichern. Denn Immobilienverkäufe sind in der Regel ziemlich komplex und entsprechend umfangreich ist der Kaufvertrag für ein Haus. Damit der Haus(ver)kauf für beide Vertragsparteien rechtssicher ist, muss ein Notar den Kaufvertrag beurkunden und damit rechtskräftig machen. Für diese Leistung fallen selbstredend Kosten an, die bei jedem Hauskauf miteinberechnet werden müssen.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ist festgeschrieben, welche notarielle Leistung – orientiert am Kaufpreis – wie viel kosten darf. Entsprechend werden die Notarkosten beim Hauskauf pauschal berechnet und richten sich nicht nach Schwierigkeitsgrad, Aufwand oder Anzahl der Besprechungstermine.
Der Gebührensatz der Notarkosten umfasst unter anderem:
Generell sollten Sie für die Notarkosten und Grundbuchgebühren etwa 2 % des Kaufpreises einrechnen. Davon fallen etwa 1 bis 1,5 % für die Notarkosten und etwa 0,5 % für die Grundbuchkosten wie die Eintragung und Beurkundung der Grundschuld an.
Käufer und Verkäufer: Wer zahlt die Notargebühren?
In der Regel beauftragt der Käufer der Immobilie den Notar und zahlt dementsprechend auch den Großteil der anfallenden Notarkosten. Der Verkäufer beteiligt sich meist nur an den Kosten, wenn etwas im Grundbuch zu ändern ist – zum Beispiel die Löschung einer Hypothek beziehungsweise Grundschuld oder eines alten Vorkaufsrechts.
Allerdings sind bei der Zahlung der Notarkosten für einen Hausverkauf sowohl Käufer als auch Verkäufer haftbare Kostenschuldner. Zahlt der Käufer die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten nicht, muss der Verkäufer zahlen. Der Verkäufer sollte deshalb im Vorfeld sichergehen, dass der Käufer die Notargebühren in die Kaufsumme der Immobilie eingeplant hat und sie sich entsprechend auch leisten kann. Außerdem wird meist im Kaufvertrag festgehalten, wer welche Gebühren beim Hauskauf trägt.
Steuerlich gesehen ist es für den Käufer in der Regel günstiger, wenn er die Notarkosten übernimmt. Denn andernfalls würde der Verkäufer die Kosten vermutlich auf den Kaufpreis der Immobilie draufrechnen – dadurch würde die Grunderwerbsteuer für den Käufer steigen.
Diese Aufgaben übernimmt der Notar.
Damit Sie wissen, wofür Sie die Notarkosten beim Hauskauf zahlen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Aufgaben der Notar beim Hauskauf übernimmt:
- Erstellung des Kaufvertrags.
Der Notar sammelt alle relevanten Informationen zum Verkauf. Dazu gehören die Personendaten von Käufer und Verkäufer, der Kaufpreis der Immobilie, der Verkaufstermin sowie beteiligte Kreditinstitute. Anhand der Daten erstellt der Notar den Kaufvertrag.
- Einrichtung eines Notaranderkontos.
Beim Notaranderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, auf das die Kaufsumme überwiesen wird. Auf diesem Konto bleibt das Geld, bis der gesamte Verkaufsprozess abgeschlossen ist. Erst dann wird die Summe an den Verkäufer übertragen. Ein Notaranderkonto ist nicht zwingend erforderlich, gibt Käufer und Verkäufer aber eine gewisse Sicherheit während des Kaufprozesses. Auf Wunsch richtet der Notar das Notaranderkonto ein und verwaltet es.
- Vertrag prüfen lassen.
Ist der Kaufvertrag erstellt, erhält jede Partei eine Version zur Prüfung ausgehändigt. Sind Käufer und Verkäufer mit dem Vertrag einverstanden, vereinbart der Notar einen Termin zur Unterzeichnung.
- Vertrag beurkunden.
Beim Notartermin unterschreiben Käufer und Verkäufer der Immobilie den Vertrag. Der Notar beurkundet den Vorgang, wodurch der Vertrag rechtskräftig wird.
- Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt veranlassen.
Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, kümmert sich der Notar um die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Dabei handelt es sich um einen Vermerk im Grundbuch darüber, dass die Immobilie aktuell verkauft wird. So wird sichergestellt, dass das Haus nicht anderweitig veräußert werden kann.
- Vorkaufsverzicht der Gemeinde einholen.
Oft besitzen Gemeinden ein Vorkaufsrecht an Immobilien. Der Notar holt bei der Gemeinde eine Verzichtserklärung für dieses Vorkaufsrecht ein.
- Meldung beim Finanzamt.
Ist der Kaufvertrag zustande gekommen, meldet der Notar den Verkauf an das Finanzamt. Das Amt setzt dann die Grunderwerbsteuer an, die vom Käufer zu zahlen ist. Der Hauskauf kann erst weiter abgewickelt werden, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat.
- Kaufpreiszahlung überwachen.
Nach Vertragsunterzeichnung zahlt der Käufer die Kaufsumme für die Immobilie an den Verkäufer. Wurde ein Notaranderkonto eingerichtet, veranlasst der Notar die Überweisung des Betrags an den Verkäufer.
- Änderung des Grundbucheintrags.
Der Notar kümmert sich nun beim Grundbuchamt um die Löschung der Auflassungsvormerkung und lässt den neuen Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch eintragen. Damit ist der Immobilienverkauf abgeschlossen.
Welche Kaufnebenkosten fallen noch an?
Neben den Notargebühren entstehen Ihnen beim Haus- oder Wohnungskauf Nebenkosten für die Grundbucheintragung und für die Grunderwerbsteuer. Je nachdem, ob Sie den Hauskauf privat oder über einen Makler abwickeln, können zusätzlich Maklergebühren als Nebenkosten anfallen. Kaufen Sie ein zuvor bewohntes Haus und möchten vor dem Kauf den Zustand der Immobilie prüfen lassen, rechnen Sie gegebenenfalls auch die Gebühren für einen Immobiliengutachter mit ein. Denken Sie auch daran, dass bei einer Immobilienfinanzierung auch Finanzierungsnebenkosten in Form von Zinsen entstehen.
Gute Gründe für unseren Premiumpartner Interhyp.
Interhyp als führender Spezialist für Baufinanzierungen in Deutschland ist bereits seit 1999 am Markt.
Unser kompetenter Partner berät Sie ganz unverbindlich digital, telefonisch oder persönlich an über 100 Standorten in Deutschland.
Die Expertinnen und Experten von Interhyp vergleichen für Sie die Baufinanzierungsangebote von über 500 Banken und sichern Ihnen dadurch beste Konditionen.