1. Bei einem Schaden sind Sie in der Verantwortung, diesen umgehend nach Eintritt des Schadenfalles bzw. Schadenereignisses in Textform per E-Mail an schaden@vwfs-rac.com zu melden.
2. Bei jedem Unfall sind Sie dafür verantwortlich, sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Des Weiteren sind Ihrerseits Beweismittel (z. B. Zeugen, Spuren) zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Als Mieter sind Sie zudem in der Verantwortung, auf eine ordnungsgemäße Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs hinzuwirken. Ihnen ist es hierbei nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens-und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.
3. Um den Unfallhergang zu dokumentieren, ist es Ihrerseits dringend notwendig, das zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Sollten Sie dies nicht oder nur unzulänglich erfüllen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Schäden, die sich aus diesem Umstand ergeben, haften. Des Weiteren können Ersatzansprüche an Sie als Vermieter aufgrund der unzulänglichen Dokumentation von unserer Seite als Mieter erhoben werden.
4. Wir weisen Sie darauf hin, dass, sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, Schadensersatzansprüche gegen Sie als Mieter erst fällig werden, wenn wir die Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hierbei spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Fall der Akteneinsicht werden wir Sie über den Zeitpunkt der Akteneinsicht in Kenntnis setzen.
5. Als Mieter benötigen Sie unsere ausdrückliche Zustimmung, die Reparatur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei unserer Kundenhotline melden: 04282 789 9430.