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FAQ.
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Der Gesetzgeber schreibt pro Kunde eine Grundabsicherung im Gegenwert von maximal 100.000,- Euro vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.
In bestimmten "Sonderfällen" kann sich die Absicherung auf den Gegenwert von bis zu 500.000,- Euro pro Kunde erhöhen: z. B. bei Gutschrift von Beträgen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, Beträgen aus bestimmten Versicherungsleistungen, Beträgen, die an bestimmte Lebensereignisse geknüpft sind, wie Kündigungen, Todesfällen, Renteneintritten, u.a. Diese Beträge können bis zu sechs Monate nach ihrer Gutschrift abgesichert sein.
Wo erhalte ich Informationen zur Einlagensicherung?
Jeder Kontoauszug eines relevanten Einlageprodukts (unabhängig von der Höhe der Einlage) erhält einen Hinweis auf die gesetzliche Einlagensicherung und den "Informationsbogen für Einleger". Aktivprodukte, wie z. B. der ComfortCredit, sind hiervon ausgeschlossen. Einmal jährlich erhalten alle Kunden eines entsprechenden Einlageprodukts den "Informationsbogen für Einleger" im Online-Postfach oder per Post zugestellt.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie außerdem hier.
Wie sind die Einlagen auf Gemeinschaftskonten abgesichert?
Bei Guthaben auf Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze der gesetzlichen Einlagensicherung im Gegenwert von 100.000,- Euro für jeden einzelnen Einleger.
Beispiel: Ehepaar Müller hat ein Gemeinschaftskonto mit 180.000,- Euro Guthaben. Fehlen besondere Bestimmungen, so wird die Einlage den Kontoinhabern jeweils zu gleichen Anteilen zugerechnet. Im Fall des Ausfalls des Kreditinstituts würden dann sowohl Herr als auch Frau Müller jeweils mit 90.000,- Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung entschädigt werden.
Wie sind Wertpapiere in meinem Depot abgesichert?
Fondsanlagen oder Wertpapiere, die Kunden im Depot bei Banken verwahren lassen, werden durch die Einlagensicherung nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt, sondern die Bank diese nur im Kundenauftrag verwahrt. Sie bleiben im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall kann der Kunde die Wertpapiere bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.
Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Volkswagen Bank GmbH auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser Fonds sichert Einlagen bei der Volkswagen Bank GmbH bis zu 1.335 Millionen Euro pro Kunde (Stand: 01.01.2020).
Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung abgedeckt?
Die Absicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:
- Kreditkartenkonto
- Girokonto
- Plus Konto/Plus Konto TopZins/Plus Konto Business
- Festgelder/Festgelder Business
- Sparpläne und Sparbriefe/Sparbriefe Business
- Sparkonto
- Kapitalkonto Business