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Kontoführungsgebühren: Was ist das?
Ein Girokonto benötigt jeder Arbeitnehmer in Deutschland. Immer häufiger werden hierfür Kontoführungsgebühren fällig. Das sind die Kosten, die eine Bank dem Kunden für die Bereitstellung des Girokontos in Rechnung stellt. Nicht bei jeder Bank müssen Kontoinhaber jedoch Kontoführungsgebühren zahlen.
Die Berechnung von Kontoführungsgebühren.
Die Kontoführungsgebühren sind in der Regel fixe Kosten, die Banken ihren Kunden gegenüber geltend machen. Anders als bei Zinsen werden diese nicht in Abhängigkeit von der Höhe des Guthabens auf dem Girokonto oder der Inanspruchnahme eines Dispositionskredites berechnet. Ihre Kontoführungsgebühren legen Kreditinstitute selbst individuell fest.
Generell sind Banken dazu berechtigt, all ihren Kunden Kontoführungsgebühren zu berechnen. Begründet wird die Gebühr häufig damit, dass mit der Bereitstellung eines Girokontos zahlreiche weitere Dienstleistungen unentgeltlich einhergehen: Überweisungen, Lastschriften oder die Ausstellung einer EC-Karte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kontoführungsgebühren werden für gewöhnlich automatisch von dem Girokonto des jeweiligen Bankkunden zu einem festen Stichtag abgebucht. Ob diese Belastung quartalsweise, monatlich oder jährlich erfolgt, wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt. In jedem Fall ist der Kunde bei Vertragsabschluss über die Höhe und den Stichtag der Belastung dieser Gebühren zu informieren.
Werden Kontoführungsgebühren bei jedem Girokonto fällig?
Nicht immer sind Kontoführungsgebühren zu zahlen. Viele Kreditinstitute verzichten unter bestimmten Umständen darauf und bieten gebührenfreie Girokonten an. Häufig sind gebührenfreie Konten jedoch an bestimmte Bedingungen für den Kunden geknüpft – beispielsweise einen monatlichen Mindestgeldeingang. Manche Banken fordern auch die Verpflichtung des Kontoinhabers, dieses Girokonto als Gehaltskonto bei seinem Arbeitgeber anzugeben, um regelmäßig Geldeingänge aus Sicht der Bank gewährleisten zu können. Eine andere Prämisse kann sein, dass eine bestimmte Mindestanzahl an Transaktionen pro Monat durchgeführt werden muss. Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten häufig ein kostenloses Girokonto ohne solche Voraussetzungen.
Wie hoch dürfen Kontoführungsgebühren sein?
Erhebt eine Bank Kontoführungsgebühren, so sollten diese im Verhältnis zu den der Bank entstehenden Aufwänden stehen. Diese Aufwände lassen sich für Kunden jedoch kaum nachvollziehen. Eine gesetzliche Regelung für die maximale Höhe der Kontoführungsgebühren gibt es nicht.
Ein Bankkunde, der die Kosten bei seiner bisherigen Bank als zu hoch empfindet, kann jederzeit einen Kontowechsel vornehmen. Bei einem geplanten Wechsel sollten Kontoinhaber jedoch nicht nur die Höhe der Kontoführungsgebühren beachten. Auch die Höhe des Dispo-Zinssatzes kann wichtig sein, wenn ein Bankkunde regelmäßig den Dispokredit in Anspruch nimmt. Wer flexibel über Bargeld verfügen möchte, für den ist die Anzahl der verfügbaren Geldautomaten mit kostenloser Bargeldausgabe ein wichtiges Kriterium.
Auch andere Faktoren können bei einem Vergleich ausschlaggebend sein. So gibt es Kreditinstitute, die zwar ein gebührenfreies Girokonto anbieten, ihren Kunden aber weitere Kosten für beleghafte Überweisungen oder andere Aufwände berechnen.
Kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?
Die Kontoführungsgebühren können Steuerzahler als Werbungskosten geltend machen. Ein Verbraucher darf pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren als Werbungskosten ansetzen.