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Führerschein finanzieren: schnell zur Fahrerlaubnis kommen.
Eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge in der Tasche zu haben, ebnet einem so einige Wege: Man ist auf bequeme Weise mobil und für einige Berufe ist ein Führerschein Voraussetzung. Doch die Ausbildung in der Fahrschule ist in Deutschland mit Kosten verbunden, die nicht jeder in einer Summe aus der eigenen Tasche bezahlen kann. In diesem Fall bietet sich die Möglichkeit, den Führerschein zu finanzieren. Welche Finanzierungsmöglichkeiten es für die Erlangung der Fahrerlaubnis gibt, erfahren Sie hier.
Führerscheinausbildung: Diese Kosten entstehen.
Die Kosten für eine Fahrschulausbildung hängen zunächst davon ab, welche Führerscheinklasse erlangt werden soll. So sind die Kosten für einen Führerschein der Klasse A – für zweirädrige Kraftfahrzeuge wie Motorroller – in der Regel geringer als für die klassische Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B. Zudem hängen die Kosten davon ab, wie viele Fahrstunden der Fahrschüler zusätzlich zu den Pflichtstunden benötigt. Für den Pkw-Führerschein gibt es folgende Kostenfaktoren:
Führerscheinfinanzierung: Diese Möglichkeiten haben Sie.
Wenn Sie einen Führerschein finanzieren möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Erfahren Sie hier, welche Optionen Sie haben, welche Vorteile die verschiedenen Alternativen bieten und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
Führerschein per Kredit bezahlen: Davon profitieren Sie.
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Voraussetzungen für die Kreditvergabe.
Damit Ihr Kreditantrag zur Führerscheinfinanzierung genehmigt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Relevant ist hier vor allem, dass der Antragssteller geschäftsfähig – also volljährig – ist. Möchte beispielsweise Ihr Kind seine Fahrschulausbildung finanzieren, müssen Sie als Eltern gegebenenfalls den Kreditantrag stellen und den Kreditvertrag übernehmen.
Außerdem muss der Antragsteller für eine Kreditvergabe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem deutschen Arbeitgeber oder eine Rente von einem deutschen Rententräger vorlegen. Für Schüler, Studierende oder Auszubildende ist es deshalb mitunter schwierig, die Vorgaben für die Kreditvergabe zu erfüllen. Gegebenenfalls müssen also auch in dieser Hinsicht die Eltern oder andere Verwandte, die die Voraussetzung erfüllen können, den Kreditvertrag übernehmen.
Weitere Bedingungen für eine Kreditvergabe sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sowie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsprüfung.