Frau prüft ihren Freistellungsauftrag auf dem Tablet

Wiki: Freistellungsauftrag.

Was Sie über den Freistellungsauftrag wissen sollten.

Was bedeutet der Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag (FSA) beauftragen Anleger ihre konto- und depotführende Bank, bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages keine Steuer auf Kapitalerträge abzuführen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, nimmt sie automatisch einen Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vor. 

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Mit dem Freistellungsauftrag kann jeder Steuerzahler/Kunde einen jährlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von maximal 1.000 EUR in Anspruch nehmen. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten und Lebenspartner beträgt der maximale Pauschbetrag 2.000 EUR pro Jahr. Der Pauschbetrag von 1.000 Euro steht auch minderjährigen Kontoinhabern zur Verfügung. Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags werden bei Vorliegen eines FSA nicht besteuert.

Jeder Freistellungsauftrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilt werden.  Das Muster sieht die Unterschrift des Kunden vor. Eine Vertretung ist zulässig. Neben der Erteilung per Fax ist auch das Erteilen im elektronischen Verfahren zulässig. In diesem Fall muss die Unterschrift durch eine elektronische Authentifizierung des Kunden, z. B. in Form des banküblichen gesicherten PIN/TAN-Verfahrens, ersetzt werden. Hierbei wird zur Identifikation die persönliche Identifikationsnummer (PIN) verwendet und die Unterschrift durch Eingabe der Transaktionsnummer (TAN) ersetzt.

Seit 1. Januar 2016 ist ein Freistellungsauftrag nur wirksam, wenn die steuerliche Identifikationsnummer (TIN) des Gläubigers der Kapitalerträge und bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen auch die des Ehegatten/Lebenspartners vorliegt. Liegt keine gültige TIN vor und kann diese nicht ermittelt werden, ist der Freistellungsauftrag als unwirksam zu behandeln.

Anleger können den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. So kann z. B. Bank A ein Freistellungsauftrag über 500 EUR und Bank B ein weiterer Auftrag über 500 EUR erteilt werden. Es ist nicht möglich, einzelne Konten bei Banken von der Freistellung auszunehmen.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Ein Freistellungauftrag kann für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet erteilt werden, wobei der Zeitraum immer mit dem Kalenderjahresende abschließen muss. Eine Änderung ist jedoch zulässig: Herabsetzungen bis maximal zu dem im laufenden Kalenderjahr bereits genutzten Betrags. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden.

Ein Freistellungsauftrag verliert im Todesfall und bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland seine Gültigkeit. Gemeinsam von Ehegatten erteilte Freistellungsaufträge werden bei Scheidung oder Trennung ungültig. 

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Gesetzliche Grundlagen des FSA:
§20 EStG und §44a EstG.

§ 20 EStG legt fest, welche Gutschriften zu Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, wie beispielsweise Zinsen und Dividenden. Für diese Kapitalerträge gilt ein gesonderter Steuerabzug auf Kapitalerträge.

Dieser gesonderte Steuerabzug wird als Kapitalertragssteuer oder auch Abgeltungssteuer bezeichnet, weil die hierdurch versteuerten Kapitalerträge nicht erneut in der Einkommenssteuererklärung des Steuerzahlers aufgeführt werden müssen. Die Steuerpflicht des Sparers gilt mit der Belastung der Kapitalertragssteuer als abgegolten.

§ 44a EStG regelt, dass kein Steuerabzug vorzunehmen ist, sofern die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen und ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Miet- und Pachteinnahmen sowie betriebliche Kapitalerträge können nicht auf den Freistellungsauftrag angerechnet werden.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, werden die Abgeltungsteuer, der Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt abgeführt. Nach Ablauf des Steuerjahres ist eine rückwirkende Erteilung eines Freistellungsauftrages nicht mehr möglich. Die abgeführten Beträge können allerdings im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt des Kunden geltend gemacht werden. Dazu müssen Anleger die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. 

Der Freistellungsauftrag bei Ehepartnern.

Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen (§ 20 Absatz 9 Satz 2 EStG). Sie können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten oder Depots, die auf den Namen nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners geführt werden.

Bei Erteilung und Änderung des Freistellungsauftrags im elektronischen Verfahren ist das amtlich vorgeschriebene Muster vom Kreditinstitut mit der Maßgabe anzuwenden, dass der erstgenannte Ehegatte/Lebenspartner als Auftraggeber gilt. Der Auftraggeber hat zu versichern, dass er für die Erteilung oder Änderung durch seinen Ehegatten/Lebenspartner bevollmächtigt wurde. Für die Versicherung muss das Kreditinstitut eine entsprechende Abfragemöglichkeit einrichten. Nach der Dokumentation des Freistellungsauftrags beim Kreditinstitut erhält der vertretene Ehegatte/Lebenspartner sowohl eine gesonderte Benachrichtigung, mit der er über die Erteilung oder Änderung durch den Auftraggeber informiert wird, als auch eine Kopie des Freistellungsauftrags.

Verlustverrechnung bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern.

Ehegatten/Lebenspartner können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 EUR erteilen. Dies ist erforderlich, wenn Ehegatten/Lebenspartner eine übergreifende Verlustverrechnung vom Kreditinstitut durchführen lassen möchten, ihr gemeinsames Freistellungsvolumen aber schon bei einem anderen Institut ausgeschöpft haben. Dies betrifft in der Regel nur das Wertpapiergeschäft.

Erträge und Verluste werden dann zunächst für jeden Ehepartner getrennt ermittelt und in den einzelnen Verlustverrechnungstöpfen verbucht.

Anschließend erfolgt eine Verrechnung der Erträge und Verluste der beiden Ehegatten. Ohne diese Vorgehensweise käme es bei einem Verlust eines der Ehegatten zu einem Verlustvortrag ins Folgejahr. Erträge, die im Folgejahr erzielt werden, werden bei einem solchen Vortrag gegen den Verlust des Vorjahres verrechnet.

Die Verlustverrechnung ist bindend. Eine nachträgliche Aufsplittung z. B. im Rahmen der Einkommensteuer ist nicht möglich.

Steuerfreibetrag für Rentner.

Anleger müssen keine Kapitalertragssteuer zahlen, wenn ihre Gesamteinkünfte (Kapitalerträge, Renten, Lohn usw.)  im Steuerjahr den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer nicht übersteigen. Der Grundfreibetrag beläuft sich im Jahr 2023 auf 10.908 EUR bzw. 21.816 EUR bei gemeinsam veranlagten Ehegatten. Die anzusetzenden Grundfreibeträge werden von den Finanzbehörden für die betreffenden Jahre veröffentlicht.

Führen Banken bei einem Anleger mit einem Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags Steuern ab, könnten diese durch eine Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuer nachträglich erstattet werden. Dadurch entstehen jedoch Aufwand und Wartezeit.

Stattdessen können Anleger ohne bzw. mit geringem Einkommen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Der Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden. Die NV-Bescheinigung ist der Bank im Original oder in Kopie (Vorder- und Rückseite) vorzulegen und gilt für maximal 3 Jahre. Änderungen an der Einkommenssituation sind dem Finanzamt mitzuteilen. 

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