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Was ist SEPA?
Unter SEPA (Single Euro Payments Area) versteht man den einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsraum. Seit 2008 ist SEPA der Standard für bargeldlosen Zahlungsverkehr per Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.
SEPA-Überweisungen und Lastschriften nutzen standardisierte Formate und Verfahren, wie IBAN und BIC, für effiziente und sichere Transaktionen.
Welche Änderungen bringt die SEPA-Überweisung?
Da die SEPA-Überweisung sowohl innerhalb Deutschlands als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in Europa genutzt werden kann, ergeben sich einige Änderungen zum früheren Überweisungssystem:
- Mit SEPA kommt es zu kürzeren Übertragungszeiten beim Geldverkehr. So kann die Überweisung schon am kommenden Bankarbeitstag auf dem Konto sein.
- Ein kürzerer Verwendungszweck. Statt maximal 378 Zeichen sind jetzt nur noch 140 Zeichen zulässig.
- Es sind längere Widerspruchsfristen bei SEPA-Lastschriften möglich.
- Kostenvorteile für Unternehmen durch die Bündelung von Bankverbindungen und ein vereinfachtes Liquiditätsmanagement.
- Zahlungen innerhalb des SEPA-Zahlungsraumes kosten das gleiche wie entsprechende inländische Euro-Zahlungen.
- Grenzüberschreitend kann beispielsweise jetzt das Ferienhaus oder der Einkauf bei einem ausländischen Versender mit der SEPA-Lastschrift bezahlt werden.
- Weil bei SEPA-Lastschriften ein genaues Fälligkeitsdatum genannt werden muss, ist ein besseres Liquiditätsmanagement machbar.
- Durch ein verbessertes Erstattungsrecht können Zahler innerhalb einer Frist von acht Wochen die Rückerstattung verlangen.
- Debitkarten der Verbraucher können durch SEPA europaweit genutzt werden.
Was ist ein SEPA-Mandat?
Es gibt zwei verschiedene SEPA-Mandate. Da ist zum einen das klassische SEPA-Lastschriftmandat, zum anderen das SEPA-Firmenlastschriftmandat.
Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, ist eine rechtliche Legitimation nötig. Diese erfolgt durch das Lastschriftmandat. Zu einem solchen SEPA-Mandat gehört die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung an den Zahlungsempfänger. Bei Firmenlastschriften ist dazu außerdem der Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Ausführung der Zahlung nötig.
Wie Lastschriftmandate erteilt werden, richtet sich vor allem danach, was der Empfänger und sein Geldinstitut miteinander vereinbart haben. Wie ansonsten auch, liegt die Darlegungs- und Beweislast, ob es ein für die bestimmte Zahlung vorgesehenes Mandat gibt, bei demjenigen, der die Zahlung bekommt.
Was ist eine Mandatsreferenz?
Im Zuge von SEPA wurde auch die sogenannte Mandatsreferenz eingeführt. Diese muss bei jeder Lastschrift angegeben werden. Zusammen mit der Gläubiger-ID lässt sich so jedes Mandat genau identifizieren.
Um das zu gewährleisten, muss jedem SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zugewiesen werden. Diese Mandatsreferenz wird, zusammen mit der Gläubiger-ID, bei jeder Lastschrift angegeben. So können Kunden und andere Geschäftspartner später jede Buchung und jedes Mandat eindeutig nachverfolgen und identifizieren. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer kann jederzeit online und kostenlos bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt beantragt werden.
Was ist eine Mandatsreferenznummer?
Unter einer Mandatsreferenznummer versteht man eine genau definierte ID, die von jedem Unternehmen individuell festgelegt werden kann. Sie ist gleichzusetzen mit der Mandatsreferenz. Die Mandatsreferenznummer besteht aus maximal 35 Zeichen. Diese Zahlen und Buchstaben dürfen selbst gewählt werden. Es gibt einige gesetzliche Vorgaben, wie eine solche Mandatsreferenznummer aufzubauen ist.
- Vor der ersten Lastschrift muss die Mandatsreferenznummer dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden.
- Für jedes erteilte SEPA-Mandat muss es eine eindeutige Mandatsreferenznummer geben.
- Im Verwendungszweck einer Lastschrift muss die Mandatsreferenznummer immer mit angegeben werden.
Jeder Zahlungsempfänger kann den Aufbau der Mandatsreferenznummer selber bestimmen. Viele Firmen nehmen dazu gerne die entsprechende Kundennummer. Anschließend hängen sie durchlaufende Zahlen an.
Dabei kann es schnell zu Fehlern kommen. Vor allem bei Nullen ist Vorsicht geboten. Diese könnten von der Bank auch als der Buchstabe O missverstanden werden. Mit Punkten sollte man bei der Mandatsreferenznummer ebenso vorsichtig sein, denn diese Satzzeichen werden schnell übersehen.
Unternehmen sollten bei der Entwicklung einer Mandatsreferenznummer auch immer an die kommenden Jahre denken. So birgt eine einfache und einleuchtende Zählweise, die mit der Eins beginnt, jede Menge Risiken in sich. Denn kommt es in der Zukunft beispielsweise zu Firmenfusionen oder werden einzelne Unternehmensteile verkauft oder dazugekauft, muss die Zeichenfolge auch diese neue Unternehmensstruktur immer noch hergeben können.
Jeder Zahlungspflichtige muss mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der Zahlung über den Betrag und das Datum informiert werden, falls keine kürzere Frist vereinbart wurde. Diese Information nennt sich Vorabinformation bzw. Pre-Notification.
Wird eine Rechnung vorab verschickt, können diese Angaben dort stehen. Das Unternehmen muss vor allem darauf achten, die Lastschrift auch fristgerecht bei der Bank oder der Sparkasse einzureichen. Da Erst- oder Einmallastschriften spätestens fünf Tage vor der Fälligkeit bei dem Kreditinstitut des Schuldners vorliegen müssen, ist eine detaillierte und genaue organisatorische Planung vonnöten. Bei Folgelastschriften reicht es dann völlig aus, wenn die Lastschrift erst zwei Tage vor dem Termin eingeht.
Was ist die SEPA-Lastschrift?
Unter einem Lastschriftverfahren versteht man ein bargeldloses Zahlverfahren. Bei diesem lässt der Empfänger der Zahlung mithilfe eines Finanzdienstleisters Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen.
Im Gegensatz zu einer Überweisung wird bei einem Lastschrifteinzug der bankmäßige Zahlungsvorgang vom Empfänger ausgelöst. Dafür muss der Zahler dem Empfänger natürlich seine Einwilligung geben. Diese Einwilligung erfolgt durch die Erteilung des Mandats.
Dieses Verfahren hat für den Gläubiger den Vorteil, dass er den Zeitpunkt der Zahlung selbst bestimmen kann. Vorteil für den Schuldner ist, dass er nicht mehr aktiv eine Überweisung oder einen Dauerauftrag einrichten muss. Weiterer Pluspunkt für den Schuldner: Er muss keine Schecks oder Überweisungen ausfüllen. Allerdings muss ihn der Empfänger vorher rechtzeitig informieren, wann und in welcher Höhe Lastschriften fällig werden, damit er seinen Finanzrahmen richtig planen kann.
Lastschriften werden nur noch nach dem SEPA-Verfahren ausgeführt. Dabei gibt es ein SEPA-Basislastschriftverfahren und ein SEPA-Firmenlastschriftverfahren.
Zwei unterschiedliche SEPA-Lastschriftverfahren.
Das SEPA-Basislastschriftverfahren können sowohl Verbraucher als auch Unternehmen nutzen.
Die SEPA-Firmenlastschrift.
Ausschließlich für den Zahlungsverkehr von Unternehmen ist die SEPA-Firmenlastschrift gedacht.
Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA Business to Business Direct Debit) ist als zusätzliches Angebot für Unternehmen konzipiert, um deren Geschäftsabwicklung zu erleichtern. Dabei darf der Zahlungspflichtige kein Endverbraucher sein. Ist die Einlösung einmal erfolgt, besteht danach keinerlei Erstattungsanspruch des Kreditinstitutes mehr.
Die SEPA-Basislastschrift.
Die SEPA-Basislastschrift ist vor allem für den Zahlungsverkehr zwischen privaten Kunden und Unternehmen gedacht. Wenn es darum geht, beispielsweise den Bankeinzug der monatlichen Stromrechnung oder des Fitnessstudios zu organisieren, wird das in den meisten Fällen mit der SEPA-Basislastschrift gemacht. Die Widerspruchsfrist für eine Lastschrift beträgt acht Wochen nach Belastung. Sollte es sich um eine unzulässige Lastschrift (z. B. aufgrund eines fehlenden Mandats) handeln, besteht über den Zeitraum von 13 Monaten die Möglichkeit gegenüber dem Kreditinstitut zu widersprechen.
Die Sammellastschrift.
Nur wenn sie sich auf dasselbe Mandat beziehen, dürfen Lastschriften zusammengefasst werden.
Ergibt sich der Sammel-Betrag aus der Summe der einzelnen Lastschriften, müssen beide Beträge – die gesamte Summe und die einzelnen Beträge – dem Kontoinhaber vorher mitgeteilt werden. Geht das nicht, ist eine Sammellastschrift nicht möglich. Dann müssen die Beträge einzeln eingezogen werden.
Da der Verwendungszweck jetzt nur noch 140 Zeichen hat, kann auch das dazu führen, dass auf Einzel-Lastschriften umgestellt werden muss.
SEPA Abbuchung zurückholen.
Im Alltag kann es passieren, dass Kunden im Zuge der Kontrolle ihrer Kontoauszüge feststellen, dass es Fehlbuchungen gab oder falsche Summen transferiert wurden. In diesem Fall können Buchungen zurückgeholt werden. Die Rückholung erfolgt zumeist auf dem Weg über das kontoführende Institut.
Im ersten Schritt müssen die Daten im Verdachtsfall nochmals genau geprüft werden. Zu diesem Zweck ist es empfehlenswert, vorliegende Rechnungen mit den Buchungsbeträgen abzugleichen. Bei laufenden Kostenpunkten wie der monatlichen Gebühr fürs Sportstudio und ähnlichen Dingen erhalten Kunden oft keine weiteren Rechnungen. Hier lohnt sich der Vergleich mit den Daten aus den Vormonaten. Bestätigt sich der Verdacht einer Fehlbuchung, muss die Bank aktiv werden.
Der Antrag für den Lastschrift-Widerruf sollte normalerweise schriftlich bei der Bank eingereicht werden. Zum obligatorischen Inhalt des Schreibens gehören das Buchungsdatum, die genaue Summe sowie die verfügbaren Daten zum Unternehmen oder der Person, die eine Lastschrift eingereicht hat. Einfacher gelingt die Rückbuchung meist, wenn Kunden auf das Online-Banking ihrer Hausbank vertrauen. Hier finden sich in Kontoübersichten und digitalen Kontoauszügen vielfach Punkte wie „Lastschrift zurückgeben“ oder ähnliche Formulierungen. Alternativ können Kunden einer Filialbank auch im direkten Kontakt zum Bankservice am Schalter einen Widerruf anmelden.
Gründe für die Inanspruchnahme des Rückbuchungsangebots müssen Kontoinhaber nicht angeben. Zum Lastschriftwiderruf können neben einer fehlenden Berechtigung für die Buchung zudem ein falsches Rechnungsdatum, eine zu hohe oder zu niedrige Summe sowie ein nicht passender Buchungstermin führen. Im zuletzt genannten Fall geht es darum, dass die abgebuchten Summen vom Kunden für andere Zahlungen verwendet werden sollen, sodass die betreffende Buchung erst später erfolgen kann. Zu beachten ist, dass bei einem unbegründeten Widerruf der Lastschrift eine Kosten- bzw. Schadensersatzpflicht besteht.
SEPA Widerrufsfrist.
Zeichnet sich bei der Kontrolle der Kontounterlagen ab, dass falsche Lastschriften durchgeführt wurden, bleibt Verbrauchern eine Frist von acht Wochen, um Abbuchungen rückabwickeln zu lassen. Gezählt wird ab dem Belastungstag, der auf dem Kontoauszug zu finden ist. Eine verlängerte Frist von 13 Monaten gegenüber dem Kreditinstitut existiert für Widerrufe, sofern Buchungen erfolgten, für die Kunden gar kein Mandat erteilt hatten, also bei denen die erforderliche Einzugsermächtigung fehlt. Rückbuchungsaufträge müssen schriftlich an die Bank übermittelt werden. Bankkunden sollten wissen, dass Rückbuchungen im SEPA-System nur für Lastschriften vorgesehen sind.