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Oft gestellte Fragen und hilfreiche Antworten.
Plus Sparbrief.
Was ist der Unterschied zwischen Sparkonto und Plus Sparbrief?
Auf einem Sparkonto legen Sie zu einem variablen Zinssatz Geld an und erhalten eine jährliche Zinsgutschrift. Dabei können Sie relativ kurzfristig über Ihre Geldanlage verfügen. Bei der Volkswagen Bank können Sie bereits nach einer 30-tägigen Kündigungsfrist sieben Tage lang über den gekündigten Betrag verfügen.
Mit einem Plus Sparbrief legen Sie für eine definierte Laufzeit einen Betrag mit kalkulierbaren Zinsen fest. Innerhalb der Laufzeit können Sie nicht über den Betrag verfügen. Dafür unterliegt Ihre Rendite keinen Zinsschwankungen.
Kann ich den Plus Sparbrief kündigen?
Einen Plus Sparbrief aufzulösen oder zu kündigen ist nicht möglich, denn das Produkt definiert sich über die festgelegte Laufzeit.
Muss ich für den Plus Sparbrief Steuern zahlen?
Zinsen für Plus Sparbriefe sind einkommenssteuerpflichtig. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie mehr von Ihren Zinseinkünften behalten. Sie können einen Freistellungsauftrag ausfüllen.
Wie kann ich mein Guthaben auf dem Plus Sparbrief einsehen?
Sie können den tagesaktuellen Stand Ihres Plus Sparbriefs im persönlichen Bereich Ihres Online-Bankings einsehen. Dort steht Ihnen auch der aktuelle Kontoauszug zur Verfügung.
Kann ich den Plus Sparbrief widerrufen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Volkswagen Bank
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig
E-Mail-Adresse: vwbank@vwfs.com
Wofür wird ein SEPA Mandat benötigt?
Sofern Sie zukünftig eine Sparrate im Online-Banking zu Ihrem Konto hinterlegen möchten, ist zwingend ein SEPA-Lastschriftmandat notwendig. Daher wird dieses Mandat in der Kontoeröffnung eingeholt.
Self Services.
Zinsauszahlungskonto ändern
Flexibel auf Veränderungen reagieren.
Sie möchten die Zinsen auf ein anderes, bei uns hinterlegtes Konto ausgezahlt bekommen? Einfach Ihren Plus Sparbrief auswählen und auf " ändern" klicken. Hier können Sie das Zinsauszahlungskonto sofort online ändern.
Bankverbindungsänderungen
Beim Online-Banking finden Sie in der Navigation unter "SELF-SERVICES" die Funktion "BANKVERBINDUNGEN". Hier können Sie online jederzeit Ihre Bankverbindung ändern, löschen oder eine neue Bankverbindung hinzufügen.
Für Ihre Sicherheit sorgt das photoTAN-Verfahren. Mehr Informationen zum photoTAN-Verfahren finden Sie hier.
Kontodetails
Detailinformationen zu Ihrem Konto.
Sie möchten Ihre BIC und IBAN wissen oder erfahren wann Ihre Zinszahlung erfolgt? Einfach in Ihr Online-Banking einloggen und beim jeweiligen Konto auf "KONTODETAILS" klicken: Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Konto auf einen Blick.
Kontoauszüge & Mitteilungen
Kontoauszüge und Mitteilungen immer im Blick.
Ihr Postfach finden Sie in der Navigation Ihres Online-Bankings oder in der Banking App unter dem Reiter "MEIN BANKING" → "POSTFACH". Hier erhalten Sie online jederzeit Zugriff auf alle Ihre Kontoauszüge sowie alle Mitteilungen der Volkswagen Bank.
Persönliche Daten verwalten
Persönliche Daten einsehen und ändern.
Sie haben eine neue Adresse oder Telefonnummer? In der Navigation des Online Bankings unter "MEIN PROFIL" oder in der Banking App unter "MEIN BANKING" → "PERSÖNLICHE DATEN" können Sie Ihre persönlichen Daten bequem online anpassen und ändern. Einfach einloggen und auf "PERSÖNLICHE DATEN" klicken.
Für Ihre Sicherheit sorgt das photoTAN-Verfahren. Mehr Information zum photoTAN-Verfahren finden Sie hier.
Zugangsdaten verwalten
Zugangsdaten jederzeit online verwalten.
Sie möchten Ihr Passwort aus Sicherheitsgründen ändern oder sperren? In der Navigation des Online Banking unter "MEIN PROFIL" oder in der Banking App unter "MEIN BANKING" → "ZUGANGSDATENVERWALTUNG" können Sie Ihre Zugangsdaten bequem jederzeit verwalten. Einfach einloggen, "MEIN PROFIL" auswählen und auf "ZUGANGSDATENVERWALTUNG" klicken.
Für Ihre Sicherheit sorgt das photoTAN-Verfahren. Mehr Information zum photoTAN-Verfahren finden Sie hier.
Vollmachten
Ihre erteilten und erhaltenen Vollmachten können Sie im Online-Banking oder in der Banking-App unter dem Menüpunkt „SELF-SERVICES“ – „VOLLMACHTEN“ einsehen.
Um eine neue Vollmacht zu erteilen, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular unter Anträge & Formulare. Bitte beachten Sie, dass wir von Ihrem Vollmachtnehmer eine gültige Identitätsfeststellung benötigen, wenn dieser noch kein Kunde bei der Volkswagen Bank ist.
Die Legitimation sollte im besten Fall vor dem Versand der Vollmacht erfolgen, damit wir einen schnellen und reibungslosen Ablauf gewährleisten können.
Die Legitimation kann schnell und unkompliziert per Videoident oder alternativ per Postident in einer Postfiliale vorgenommen werden.
Freistellungsauftrag einrichten oder ändern
Freistellungsdaten online einrichten, anpassen und einsehen.
Beim Online-Banking und in der Banking App finden Sie in der Navigation unter „SELF-SERVICES“ die Funktion „FREISTELLUNGSDATEN“. Hier können Sie online jederzeit Ihren Freistellungsauftrag einrichten, anpassen oder einfach nur einsehen.
Für Ihre Sicherheit sorgt das photoTAN-Verfahren. Mehr Information zum photoTAN-Verfahren finden Sie hier.
Formulare.
Änderungen zu Ihrem Konto können Sie direkt im Online-Banking vornehmen. Sie nutzen kein Online-Banking? Dann können Sie auf folgendem Weg einen Freistellungsauftrag oder eine Vollmacht erteilen, die Bankverbindung ändern oder den Sparbrief kündigen:
Änderung Sparer-Pauschbetrag.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 den Sparer-Pauschbetrag erhöht. Für Einzelaufträge stehen zukünftig 1.000 Euro, für gemeinsame Aufträge 2.000 Euro zur Verfügung.
Alle vor dem 01.01.2023 erteilten Freistellungsaufträge werden automatisch um 24,844 % erhöht. Schriftliche Änderungen können bis zum 30.06.2023 auf dem derzeit geltenden Antrag erteilt werden. Für Online-Änderungen stehen die technischen Voraussetzungen zum 01.01.2023 zur Verfügung.
Wiki-Artikel.
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