Das Magazin von Volkswagen Financial Services.
  • 30.04.2021
  • 8 Minuten

Auto-Tuning – ein Trend im Wandel.

Auto-Tuning liegt im Trend – noch immer. Längst ist die Modifizierung Teil der Popkultur geworden und hat sich dabei ganz schön verändert. Statt grellbunter Exotik rollt heute mattlackierte Edeloptik durch die Videoclips der Charts und über den Asphalt. Wie kommt das? Werfen wir gemeinsam mit jemandem, der die Szene kennt wie sein Handschuhfach, einen Blick auf die erstaunlich lange Geschichte des Tunings. Außerdem schauen wir uns an, was man rund um den Einbau von Teilen im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Zettel haben sollte, damit bei der nächsten Kontrolle alles glattgeht.

Tune-Story – eine kurze Geschichte der Modifikationen.

„Wenn Sie den Begriff weit fassen, war die mangelbedingte Umrüstung von Verbrennern auf Holzvergaser Ende der 1940er Jahre schon eine Art Tuning“, erklärt Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbandes der Automobil Tuner (VDAT). Zwar ging die Leistung damit ironischerweise in den Keller, aber Holz war im Gegensatz zum Kraftstoff eben verfügbar und Fahren schon damals schneller als Parken – der Umbau also durchaus ein Upgrade.

In den folgenden Jahrzehnten sorgte der wirtschaftliche Aufschwung für eine wachsende Mittelschicht, das Auto wurde für mehr Menschen erschwinglich. Fuhren 1955 noch rund 1,7 Millionen Pkw durch die junge Republik, hat sich die Zahl bis 1965 laut Kraftfahrtbundesamt bereits auf 9,2 Millionen verfünffacht. Mit immer mehr Wagen auf den deutschen Straßen sei auch der Wunsch nach persönlicher Individualität einhergegangen, vermutet Schmidtke: „Eine maßgebliche Triebfeder für die Entwicklung des Tunings.“

In den 60er und 70er Jahren äußert sich diese Entwicklung noch vorrangig in Sachen Leistungssteigerung – auch wenn man damals noch „frisieren“ sagt. Die entsprechenden Salons führen Ikonen der Branche, die bis heute begeistern. „Denken Sie nur an den legendären Theo Decker, der sich intensiv dem Käfer und den luftgekühlten VW Motoren widmete“, würdigt Schmidtke den Essener Kultschrauber. Mit individuell gefertigten Teilen machte der aus unscheinbaren Familienautos echte Boliden und brachte den Käfer auf stolze 135 PS. Das Problem: „Motortuning war vor dem Einzug von Elektronik und Turbo teuer und sprach daher nur eine kleine Zielgruppe an“, weiß Schmidtke.

„Wirklich los ging es dann Mitte der 1980er Jahre. Mit dem Golf TDI kam durch die Elektronik das bezahlbare Motortuning“, führt er aus. Das sogenannte Chip-Tuning wird geboren. Den Bastelbuden ermöglicht damals glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) neue Formen zu kreieren und eigene Teile auf den Markt zu bringen. „Fußgänger-Unfallschutz war damals noch nicht wirklich ein Thema“, erklärt der Experte. Und so entwickelt sich, was viele von uns wohl mit Tuning assoziieren: Breite Front- und Heckschürzen, sportliche Motorhauben und mächtige Spoiler charakterisieren die neue Tuning-Ära: „Bis in die 1990er Jahre spielen Karosserieteile eine große Rolle“.

Der neue Tuning-Look driftet mit ordentlich PS-Plus bis in die Popkultur: Über Inhalt und Präsentation mag man streiten, doch spätestens seit Filmen wie „The Fast and the Furious“ im Jahr 2001 und dem Aufkommen diverser motorgeräuschfixierter Videospiele Anfang der 2000er ist klar: Tuning ist in der Wahrnehmung des Mainstreams angekommen und bekommt ordentlich mediale Präsenz. Doch in den letzten Jahren finden sich die grellen Exoten, wie sie über die Bildschirme donnern, nur noch selten auf den Straßen.

Nicht ohne Grund weiß der VDAT-Geschäftsführer: „Dinge wie die Unterbodenbeleuchtung sind einfach nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Aber solche Autos gibt es heute auch noch – vornehmlich im Segment der Showcars“. Bewundern kann man die auffälligen Einzelstücke also trotzdem und das lockt viele Tuning-Begeisterte auf die entsprechenden Messen. So konnte die Messe „Tuning World Bodensee“ 2019 über 82.000 Besucher verzeichnen, die sich über ausgefallene Kreationen und die neuesten Trend-Teile informierten.


Tuning finanzieren mit dem Rahmenkredit der Volkswagen Bank.

Bei so viel Tuning-Thematik kann man schon einmal ins Träumen geraten. Dass diese Träumerei wahrwerden kann, lässt sich mit einem Rahmenkredit bestenfalls beschleunigen. Ob neue Auspuffanlage oder ein ganzes Auto zum Basteln: Der frei wählbare Kreditrahmen bringt den notwendigen finanziellen Spielraum und Schrauber-Ambitionen auf Touren.

Mehr zum Rahmenkredit

Tuning heute – neue Regeln, neue Looks.

Laut Verband der Automobiltuner seit vielen Jahren auf dem Treppchen der beliebtesten Teile: Sonderräder, Fahrwerke und Sportauspuffanlage, erst danach kommen Styling und Motortuning. Design-Trends schlagen sich hingegen hauptsächlich in der Wahl der Farben und Materialien nieder. Carbon hat mit seinen technischen Eigenschaften den glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) abgelöst und prägt auch die Optik der jüngeren Tuning-Generation. Passend zur charakteristischen Kolorierung der Kohlefaser sind die Farben heute eher klassisch als knallig. Beliebt sind dabei vor allem Komplettfolierungen, denn diese ermöglichen einen verhältnismäßig günstigen Farbwechsel – wenn auch nur noch selten zu Neontönen. Geblieben ist hingegen die Vorliebe für große Felgen. Die scheinen sogar immer größer zu werden, während andere Extravaganzen stark abgenommen haben. „Die großen Karosserieumbauten mit kompletten Stoßstangen sind weitgehend vom Markt verschwunden“, fasst Schmidtke die Entwicklungen zusammen.

Die gesetzlichen Vorschriften würden heute intensive Entwicklungsarbeiten für die Teile verlangen: „Für Schalldämpfer ist aufwendiges Soundengineering notwendig, für Karosserieteile muss Fußgänger-Unfallschutz nachgewiesen werden und professionelles Motortuning hält die Abgasemissionen ein“, weiß der Fachmann. „Die Zeit der Bastelbuden ist für moderne Fahrzeuge absolut vorbei – Professionalität ist angesagt.“

Das haben auch die Automobilproduzenten auf dem Schirm und mischen in Sachen Tuning mächtig mit. Etliche kosmetische und sportliche Zubehör-Optionen stehen schon ab Werk zur Verfügung und sorgen bei manchem Autoliebhaber für Schnappatmung. Die Fahrzeughersteller seien laut Schmidtke als starke Player in den Markt eingestiegen und stünden mit den Tunern in einem intensiven Wettbewerb. „In Summe haben wir in Deutschland einen stabilen Zubehörmarkt auf hohem Niveau, der von Fahrzeugherstellern und herstellerunabhängigen Tunern und Zubehörherstellern hart umkämpft ist“, erklärt er. Doch auch wenn das Basteln technisch anspruchsvoller, die Konkurrenz größer geworden sei, ist sich Harald Schmidtke einer Sache sicher: „Die Begeisterung zu Individualisierung ist ungebrochen“.

Teile, Gutachten, Teilegutachten? Ein kleiner Vorschriften-Überblick.

Ob augefallene Optik von Asphalt-Exoten oder der edle Look der neuesten Tuning-Generation: Individualisierte Autos machen einfach was her. Bevor es aber daran geht, den Traum vom getunten Auto in die Tat umzusetzen, kann es nicht schaden, sich einmal mit den wichtigsten Vorschriften auseinanderzusetzen. Das spart langfristig nicht nur Ärger, sondern auch jede Menge Geld. Welche Modifikationen mit welchen Teilen hierzulande erlaubt sind und was es dabei zu beachten gilt, regelt die StVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wer sein Auto nicht nur zu Ausstellungszwecken herrichten, sondern auch über den Asphalt gleiten lassen will, sollte sich vor allem mit diesen Begriffen vertraut machen:

  • Bauartgenehmigung.
    Klingt nach Papierkram, ist es aber eigentlich gar nicht! Einige Bauteile müssen in einer genehmigten Ausführung gefertigt sein, das sind beispielsweise Reifen, Scheiben, Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsgurte. Teile, die so eine Bauartgenehmigung benötigen, müssen ein sogenanntes ECE- oder EG-Prüfzeichen aufweisen, manchmal kurz E-Kennzeichen genannt. Die gute Nachricht: Auch wenn diese auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erteilt werden, sind beide laut §21a der StVZO in Deutschland gültig und müssen nicht vorgeführt oder eingetragen werden. Aber: „Durch jede Veränderung an diesen Teilen erlischt die dafür erteilte Genehmigung“, informiert die DEKRA in Ihrem Tuning-Ratgeber. Ist das geplant, sollten Sie vorher also unbedingt einmal mit einem Experten sprechen.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. 
    Schraubers Liebling: Teile, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach §22 StVZO verfügen, müssen bei passendem Fahrzeugtyp nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. In diesem Fall reicht es, die ABE mitzuführen. Aber aufgepasst: „ABEs beziehen sich immer auf den Zustand eines Fahrzeugs im Serienzustand“, informiert die DEKRA. Die Hersteller können schließlich nicht wissen, welche Teile beim individuellen Tuning mit ihren Produkten kombiniert werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte oder keine Lust hat, die ABE-Zettelwirtschaft mitzuführen, lässt die Teile deshalb prüfen und eintragen. 
  • Teilegutachten.
    Ab hier wird’s tricky. Verfügt ein Bauteil nur über ein Teilegutachten, braucht es auf jeden Fall die Expertise einer Prüforganisation, welche den ordentlichen Einbau mit einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 bestätigt und in einem Prüfzeugnis festhält. Dieses muss bei Kontrollen vorgezeigt werden, damit die Betriebserlaubnis weiterhin gültig bleibt. Ob Sie das Teil als versierter Tuner selbst verbastelt haben oder die Arbeit in einer Werkstatt erledigt wurde, spielt dabei keine Rolle: Teilegutachten heißt prüfen lassen!
  • Materialgutachten.
    Das Gutachten verrät – wenig überraschend – welche Eigenschaften das Material hinsichtlich seines Splitterverhaltens hat.  Allerdings ist nirgendwo konkret festgelegt, welche Angaben hineingehören. Viele Sachverständige lehnen Einzelgenehmigungen auf Basis von Materialgutachten ab – gerade, wenn sich darin nicht einmal Bauteilzeichnung oder Bemaßung finden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte der Einbau daher im Vorhinein mit einer Prüfstelle besprochen und eine Änderungsabnahme durchgeführt werden. Die gibt es in vielen Fällen aber nur im Rahmen einer Einzelabnahme.
  • Einzelabnahme.
    Einzelabnahmen werden laut TÜV nötig, wenn Sie ein Bauteil ohne gültiges Prüfzeugnis verwenden. In diesem Fall prüft die Einzelabnahme, ob der Einbau eine Einzelbetriebserlaubnis zulässt. Falls ja, stellt die zuständige Prüfstelle ein entsprechendes Gutachten aus, auf dessen Grundlage dann die Erlaubnis vom Straßenverkehrsamt erteilt wird. Ohne Gutachten erlischt die Betriebserlaubnis! Einzelabnahmen sind oftmals aufwendig und zeitintensiv – entsprechend wird es hier schnell teuer. 

Und was wenn nicht? Ja, beim eigenen Auto lässt man sich nicht gerne Vorschriften machen und wir haben alle einen kleinen Rebellen in uns, doch manchmal wissen wir vielleicht auch nicht ganz, was wir tun. Damit das nicht so bleibt, haben wir hier einmal zusammengetragen, welche Auswirkungen Tuning-Maßnahmen auf Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz haben. Das spart langfristig jede Menge Kohle, die bestimmt auch lieber Carbon als Bußgeld werden möchte.

Laut §19 Abs. 2 StVZO erlischt eine Betriebserlaubnis, sofern eine Änderung nicht durch eine Prüfung abgenommen ist. Grundsätzlich kann man sich merken: Alles was verändert wurde, muss bei einer Kontrolle irgendwie nachweisbar sein, entweder mit entsprechender Zettelsammlung oder mit dem Fahrzeugschein. Bereits bei fehlender ABE oder Bauartgenehmigung wird ein Bußgeld fällig. Sind Sie ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs, wird es deutlich teurer und wenn dadurch Umwelt oder Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, kommt noch einmal ein ganzer Batzen oben drauf. Für Letzteres wird dann auch noch ein Punkt in Flensburg fällig. Ganz ehrlich, ohne entsprechende Papiere zu tunen, bringt’s nicht.

Versicherung an Bord holen.

Das sehen Versicherer genauso und sollten über sämtliche Tuning-Maßnahmen zur Leistungssteigerung informiert werden. Die fallen nämlich unter anfragepflichtige Risiken und haben damit einen wesentlichen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Wird an der Motorleistung geschraubt, kann es vorkommen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie in eine höhere Typklasse einordnet oder einen individuellen Zuschlag berechnet, der sich an der zusätzlichen Leistung bemisst. Das ist dann zwar etwas teurer als vorher, aber nicht vergleichbar mit den Kosten, die anderenfalls anfallen können. Denn wenn es mit der aufgemotzten Kiste doch mal krachen sollte, kann die Haftpflicht den Versicherten in Regress nehmen – auf gut Deutsch: Der Versicherer kann einen Teil des erstatteten Geldes zurückverlangen. Wurden die vorgenommenen Individualisierungen nicht gemeldet, kann der Versicherungsschutz sogar erlöschen. Im Worst Case zahlt die Versicherung dann nicht, selbst wenn das Kfz entwendet wird. Im Fall einer gestohlenen Motocross-Maschine entschied das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, dass der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig war. Machen wir’s kurz: Im eigenen Interesse sollten Veränderungen am Fahrzeug immer der Versicherung mitgeteilt werden.

Und damit schalten wir zu den guten Nachrichten: Tuningteile, die der Versicherung mitgeteilt werden, sind unter bestimmten Bedingungen mitversichert – im besten Fall sogar ohne dass der Versicherungsbeitrag dadurch höher wird. Das hängt davon ab, wie teuer die verbauten Teile sind. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherer.

Die neusten Trends? Stay tuned!

Die Faszination für Tuning scheint unverändert, auch trotz zunehmend digitaler Autos und Veränderungen der StVZO. Eigentlich gar nicht so verwunderlich, schließlich ist das Modifizieren auch ein Ausdruck der persönlichen Individualität – und die lässt sich kaum davon aufhalten. Neue Umstände schaffen auch immer neue Ideen und Spielweisen mit sich. Und wer weiß, vielleicht lebt ja der ein oder andere Tuning-Trend wieder auf? Okay, für den Holzvergaser stehen die Chancen vermutlich schlecht, aber falls es so kommt, wissen Sie zumindest, dass Sie nach einem mit ABE oder E-Kennzeichen Ausschau halten sollten. Kleiner Scherz. Worauf Sie achten sollten, damit das neue Lieblingsteil bei der nächsten Kontrolle keinen Ärger gibt und die Versicherung Ihnen gewogen bleibt, ist Ihnen ja inzwischen bekannt. Bis dahin, „stay tuned“.

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