Weiterbildung finanzieren.

Ihre Möglichkeiten für neue

berufliche Perspektiven.

Investition in die Zukunft – so finanzieren Sie Ihre Weiterbildung.

Der Wunsch nach neuen beruflichen Perspektiven, mehr Einkommen und Erfolg ereilt viele Arbeitnehmer. Zu realisieren ist er in erster Linie durch Fortbildungen und Umschulungen. Doch diese sind mit Kosten verbunden, die nicht jeder direkt aus eigener Tasche zahlen kann. Deshalb muss aber niemand auf Fortbildungen oder Umschulungen verzichten, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der zusätzlichen Bildung.

Weiterbildung finanzieren mit dem Rahmenkredit.

Die Gründe für eine Weiterbildung können vielfältig sein – wenn auch Sie sich weiterbilden möchten, können Sie alle Kosten dafür mit einem Rahmenkredit finanzieren. Sie können frei über Ihr Darlehen verfügen und erhalten attraktive Konditionen.

Kreditbetrag.

Nettodarlehensbetrag (Verfügungsrahmen) frei wählbar, zwischen 2.500 und 25.000 Euro  – Aufstockungen1 sind kostenfrei möglich.

Laufzeit.

Unbegrenzte Rahmenvertragslaufzeit – Der Kreditrahmen kann nach Rückzahlung jederzeit erneut in Anspruch genommen werden.

Rückzahlungen.

Ihre monatliche Mindestrate beträgt lediglich 1 % des Verfügungsrahmens: Bei einem Kreditrahmen von 2.500 Euro sind das 25 Euro monatlich.2

Sondertilgungen.

Den in Anspruch genommenen Kreditbetrag können Sie jederzeit ohne Kündigungsfristen zurückzahlen.

Prämien und Gutscheine.

Finanzierung mit Bildungsgutschein.

Vor allem wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie von einer Fortbildung mit Bildungsgutschein profitieren. Möchten Sie eine Förderung des Bundes in Form eines Bildungsgutscheins in Anspruch nehmen, achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Fortbildung und Bildungseinrichtung für diese Förderung zugelassen ist. Wenn Sie einen Bildungsgutschein bekommen, gilt dieser immer nur für das jeweilige Fortbildungsziel sowie die entsprechende Dauer der Weiterbildung. Außerdem hat er einen regionalen Geltungsbereich. Mit dem Bildungsgutschein bezahlen Sie dann die vollständigen Kosten der Weiterbildung. Je nach Bedarf können auch Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden. Neben dem Bildungsgutschein, der sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen richtet, gibt es auch für Beschäftigte die Förderung einer Weiterbildung. Es gelten allerdings weitestgehend dieselben Bedingungen und Formalitäten wie für den Bildungsgutschein.

Zuschuss mit Bildungsprämie.

Die Bildungsprämie richtet sich an Personen mit einem geringen Einkommen von nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr. Sie wird als Zuschuss zur Weiterbildung in Form von zwei verschiedenen Gutscheinen ausgezahlt. Zum einen bekommen Sie einen staatlich finanzierten Prämiengutschein, der die Hälfte der Teilnahmegebühren Ihrer Fortbildung decken soll. Der Gutschein beträgt jedoch maximal 500 Euro. Zum anderen können Sie einen Spargutschein bekommen, der vor allem für andauernde und dadurch meist kostspieligere Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen ist. Der Erhalt des Spargutscheins hängt nicht von Ihrem Einkommen ab – Sie müssen lediglich ein Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vorweisen können (so genannte vermögenswirksame Leistungen). Dabei kann es sich beispielsweise um ein Guthaben aus Sparverträgen oder Wertpapiersparverträgen handeln, die nach dem Vermögensbildungsgesetz förderfähig sind. Aus diesem Guthaben können Sie dann Geld für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Wenn Sie eine Bildungsprämie beantragen, müssen Sie nicht zwangsläufig beide Gutscheine in Anspruch nehmen, sie können auch getrennt voneinander vergeben werden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt Personen, die wieder arbeiten und ins Berufsleben einsteigen möchten. Die Förderung richtet sich vor allem an Arbeitslose, aber auch Personen mit dem Wunsch nach beruflicher Umorientierung können davon profitieren. Mit dem AVGS können Sie sich vor allem Coachings finanzieren, die Sie auf die Jobsuche und die damit verbundenen Bewerbungssituationen vorbereiten. Der Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung – Sie haben also keinen rechtlichen Anspruch auf diese Art der Förderung. Ob und wie Sie einen solchen Gutschein beanspruchen können, erfahren Sie persönlich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Förderungen.

Aufstiegs-BAföG nutzen.

Sind Sie berufstätig und möchten Ihre beruflichen Qualifikationen erweitern, kann Ihnen auch das Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung unter die Arme greifen. Die Förderung richtet sich vor allem an Personen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung – aber auch als Studienabsolvent können Sie das BAföG gegebenenfalls nutzen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt diverse rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise Erzieher oder Betriebswirt. Übernommen werden die Kosten der Weiterbildung und bei Bedarf auch Lebenshaltungskosten. Wie hoch die Fördersumme ist, wird individuell berechnet – der Höchstsatz beläuft sich auf 15.000 Euro. Bei Bedarf kann der Antragsteller bis zu 768 Euro monatlich erhalten. Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zum einen aus staatlichen Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen und zum anderen aus einem zinsgünstigen Darlehen, dass Sie nach Ende der Fortbildung abbezahlen. Ob Sie das Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung nutzen können, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt.

WeGebAU Förderung.

Mit der Förderung „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ – kurz WeGebAU – soll der zunehmende Fachkräftemangel aufgehalten und die Finanzierung von beruflicher Weiterbildung ermöglicht werden. Mit der Förderung des Bundes können Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, mit einer Fortbildung zeitgemäße Qualifikationen erlangen. Dementsprechend fördert das Programm WeGebAU Fortbildungen, die die Kompetenzen des Mitarbeiters im Unternehmen oder allgemein die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Stipendien.

Weiterbildungsstipendium beanspruchen.

Junge Menschen, die nicht älter als 24 Jahre sind, können unter gewissen Voraussetzungen ein Weiterbildungsstipendium beanspruchen, um sich im Anschluss an ihre Berufsausbildung beruflich weiter zu qualifizieren. Dafür kommt sowohl eine klassische Weiterbildung als auch ein Studium infrage. Die Fortbildung müssen Sie berufsbegleitend durchführen. Deshalb müssen Sie bei der Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium eine Berufstätigkeit nachweisen, die mindestens 15 Wochenarbeitsstunden umfasst. Außerdem muss die vorher abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert worden sein. Das Stipendium erhalten Sie nach erfolgreicher Beantragung als zweckgebundenen Zuschuss, den Sie nachweislich zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung nutzen müssen. Gefördert wird bis zu einer Summe von maximal 7.200 Euro – außerdem müssen Sie einen Eigenanteil an den Fortbildungskosten zahlen.

Aufstiegsstipendium beantragen.

Ein Aufstiegsstipendium können besonders begabte beziehungsweise leistungsstarke Personen bekommen, wenn sie nach ihrer Berufsausbildung ein Studium absolvieren möchten. Ein rechtlicher Anspruch auf das Stipendium zur Begabtenförderung besteht nicht – Sie können sich bewerben und es findet ein Auswahlverfahren statt, bei dem nach Begabung beziehungsweise Leistung sowie nach Bedarf gewählt wird, wer ein Stipendium erhält. Mit der Begabtenförderung sollen Personen unterstützt werden, für die sonst aus finanziellen Gründen kein Studium möglich wäre. Wenn Sie ein Aufstiegsstipendium erhalten, bekommen Sie monatlich pauschale Stipendienbeiträge ausgezahlt, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Außerdem können Sie Büchergeld und Betreuungsgeld für Kinder unter zehn Jahren erhalten.

Abstimmung mit dem Arbeitgeber und Steuerabsetzung.

Bildungsurlaub einreichen.

Mit einem Bildungsurlaub haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Weiterbildung wahrzunehmen, obwohl Sie in Vollzeit arbeiten. Hier wird Ihnen als Förderung kein Geld gezahlt, sondern Ihr Arbeitgeber beurlaubt Sie für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme von Ihrer Arbeit. Die freie Zeit nutzen Sie dafür, die Veranstaltungen der Fortbildung zu besuchen oder sich auf eine Prüfung vorzubereiten. Beim Bildungsurlaub muss die Weiterbildung nicht unbedingt der beruflichen Karriere dienen – auch für kulturelle Fortbildungen oder wenn Sie sich Wissen für ein Ehrenamt aneignen möchten, können Sie den Bildungsurlaub beanspruchen. Wer genau Bildungsurlaub beanspruchen darf und in welchem Umfang er gewährt wird, hängt von den Regelungen des Bundeslandes ab, in dem Sie beruflich tätig sind.

Den Arbeitgeber einbeziehen.

Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Förderung Ihrer Weiterbildung bitten. Schließlich profitiert Ihr Arbeitgeber auch von Ihrer dazugewonnenen Kompetenz. Wenn es keine betriebsinternen Angebote zur Weiterbildung gibt, liegt es allein im Ermessen des Arbeitgebers, was er Ihnen gewährt. Das kann zum Beispiel die Übernahme der Kosten eines Studiums sein, die Erstattung der Kosten nach einem erfolgreichen Abschluss oder Einmalzahlungen beziehungsweise jährliche Pauschalen. Alternativ kann der Arbeitgeber die Weiterbildung durch Veränderung der Arbeitszeiten fördern oder er gewährt Ihnen Bildungs- oder Sonderurlaub.

Kosten von der Steuer absetzen.

Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung gemacht haben, können Sie die Kosten dafür im Nachgang steuerlich absetzen. Damit das funktioniert, kommt es auf die Art der Fortbildung an: Sie können ausschließlich Weiterbildungen steuerlich absetzen, die einen beruflichen Mehrwert sowie Zusatzqualifikationen für Ihren ausgeübten Beruf bieten. Passt die Art der Weiterbildung, können Sie deren Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Damit können Sie einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro bei der Steuer geltend machen. Auch bei der Erstausbildung können Sie Ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sofern Sie während der Ausbildung ein Gehalt vom ausbildenden Betrieb erhalten. Beim Erststudium können Sie lediglich Ausgaben für Bücher, Studiengebühren oder tägliche Fahrten als Sonderausgaben absetzen und das auch nur, wenn Sie im selben Jahr auch Einkünfte wie Lohn oder Kapitalerträge versteuern müssen. 

Finanzierung mit Raten- oder Rahmenkredit.

Es kommt keine der genannten Fördermöglichkeiten für Sie infrage oder Sie müssen die Kosten für die Weiterbildung vorstrecken? Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Fortbildung mithilfe eines Rahmen- oder Ratenkredits zu finanzieren. Der Ratenkredit ist ein zweckungebundener Kredit, mit dem Sie ein Darlehen ausgezahlt bekommen, das Sie für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung nutzen können. Das Darlehen zahlen Sie dann innerhalb einer vorab festgelegten Laufzeit in monatlichen Raten inklusive Zinsen zurück. Der Rahmenkredit dagegen funktioniert wie ein Dispo, kommt aber mit günstigeren Zinsen daher. Beim Rahmenkredit bewegen Sie sich in einem bestimmten Kreditrahmen, aus dem Sie jeweils die Summe schöpfen können, die Sie gerade benötigen – beispielsweise für die Kosten einer Weiterbildung. Sie zahlen dann nur auf die tatsächlich beanspruchte Summe Zinsen, während Sie das Darlehen in Raten zurückzahlen. Dank der meist unbegrenzten Laufzeit des Rahmenkredits können Sie den Kreditrahmen immer wieder nutzen, wenn Sie Geld benötigen. Ein Raten- oder Rahmenkredit zur Finanzierung Ihrer Fortbildung kommt vor allem dann infrage, wenn Ihre gewünschte Weiterbildung nicht über ein Förderprogramm finanziell unterstützt wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre Weiterbildungsmaßnahme sehr speziell ist oder wenn sie aus privatem Interesse heraus eine Fortbildung anstreben, die nicht direkt der beruflichen Weiterbildung dient. Außerdem können Sie einen Rahmen- oder Ratenkredit gut nutzen, wenn Sie die Summe der Fortbildungskosten erst einmal vorstrecken müssen, weil Sie beispielsweise erst nach Abschluss der Weiterbildung die Kosten erstattet bekommen. Darüber hinaus bietet ein Kredit mehr Flexibilität, finanziellen Spielraum und Unabhängigkeit, vor allem bei der Wahl der Weiterbildung. Diese Unabhängigkeit haben Sie bei einem Förderprogramm womöglich nicht, da es sich oft nur an beispielsweise bestimmte Altersgruppen wendet.

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und haben dafür eine Weiterbildung im Auge? Dann investieren Sie jetzt in Ihre Zukunft! Mit einem Rahmenkredit finanzieren Sie Ihre Fortbildung bequem und unabhängig.

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