Mann sitzt lächelnd im Auto und erhält Schlüssel von unbekannter Person

Wie funktioniert Leasing?

Auto-Leasing erklärt: In 5 Schritten zum Leasingfahrzeug.

Wie läuft Leasing ab?

Autoleasing findet häufig im beruflichen Kontext statt: Ein Dienstwagen als Wertschätzung vom Chef oder die Limousine auf Firmenkosten für den Pendler sind bekannte Szenarien, wenn man an Leasing denkt. Heutzutage bietet Leasing aber auch Privatpersonen viele Möglichkeiten. Regelmäßig in ein nagelneues Auto oder auch einen Jahreswagen zu steigen und immer wieder ein passendes Modell für alle Lebenslagen zu wählen sind einige der Vorzüge des Fahrzeugleasings. Ob Leasing auch etwas für Sie sein könnte, worauf Sie sich während der Vertragslaufzeit einstellen dürfen und was Sie bei der Rückgabe erwartet, zeigen wir Ihnen hier Schritt für Schritt. 

Schritt 1: Bin ich ein Leasing-Typ?

Ein Neuwagen ist mit seinem strahlenden Lack, sauberen Polstern und dem unverkennbaren Geruch etwas ganz Besonderes. Neben den oberflächlich erkennbaren Vorzügen genießen Neuwagen-Fahrer in der Regel auch die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs. Schließlich sind Neuwagen in der Regel weniger anfällig für außerplanmäßige Werkstattbesuche. Wenn Sie gerne immer wieder neuwertige Fahrzeuge mit moderner Technik fahren möchten, nicht so sehr an einem Fahrzeug hängen und es Sie daher nicht stört, dass Sie nur Besitzer und nicht Eigentümer sind, dann ist Leasing vielleicht Ihr Konzept.

Doch beim Leasing geht es nicht allein um ein Lebensgefühl. Auch der Kostenfaktor spielt eine Rolle. Darin liegt für viele Leasingnehmer ein wesentlicher Vorteil: Statt den Preis für einen Neuwagen wie beim Barkauf mit einem Mal zu zahlen, verteilen sie ihre Ausgaben mit Leasingraten ebenso wie bei der Fahrzeugfinanzierung auf regelmäßige, gleichbleibende Leasingraten. Um den Zuschlag für den Leasingvertrag zu bekommen, muss ein Interessent – ebenso wie bei einer Finanzierung – seine Bonität in der Regel anhand von Schufa-Daten beziehungsweise mit Hilfe von Einkommensnachweisen belegen.

Übrigens: Beim Leasing sind die monatlichen Leasingraten tendenziell niedriger als die Raten bei der Finanzierung. Leasingnehmer zu werden und sich zu kalkulierbaren Leasingraten immer wieder in ein neues Auto setzen zu dürfen, hat also durchaus seine Vorteile. Allerdings ist ein Leasingnehmer nie der Eigentümer, sondern nur der Besitzer eines Wagens und muss sich dementsprechend an bestimmte Regeln halten: Oftmals sind Fristen für Inspektionen, bestimmte Partnerwerkstätten oder auch eine maximale Kilometerzahl vertraglich festgehalten. Dafür muss der Leasingnehmer sich um wenig selbst kümmern – beispielsweise braucht er sich keine Gedanken um den späteren Verkauf des Wagens machen, sondern kann sich einfach auf sein neues Fahrzeug freuen.

Wer seinen Wagen ohnehin gerne nach einem gewissen Zeitraum wechselt, für den ist Leasing vielleicht eine gute Option. Leasing lohnt sich nämlich vor allem für echte Autofans. 

Schritt 2: Wie finde ich den passenden Leasingwagen?

Beim Leasing haben Sie eine große Auswahl verschiedener Fahrzeuge. Die Wahl des richtigen Autos ist dabei ein recht unkomplizierter Schritt, da sich Leasingnehmer nicht langfristig binden. Sie können somit genau den Wagen wählen, der Ihnen zu dem Zeitpunkt gefällt – nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie mit einem neuen Leasingvertrag dann ein ganz anderes Fahrzeug wählen und auf Wunsch Verschiedenes ausprobieren.

Mit einem Leasingvertrag behalten Sie das Auto in der Regel für rund zwei bis vier Jahre. Danach ist es Zeit für ein neues Fahrzeug und neue Erlebnisse. Als Leasingnehmer können Sie somit unkompliziert auf neue Pläne und Lebenssituationen reagieren. Zeichnet sich mit der Familienplanung ein anderer Platzbedarf ab, stehen mit einem neuen Job vielleicht auch größere Fahrstrecken an oder ist nach einem Umzug der kompakte City-Flitzer die bessere Alternative – beim Leasing können Sie hinsichtlich der Fahrzeugwahl auf die unterschiedlichsten Veränderungen in Ihrem Leben reagieren.

Schritt 3: Wie funktioniert Auto-Leasing?

Die grundsätzliche Idee des Auto-Leasings ist einfach: Statt ein Kfz zu kaufen und sich damit langfristig daran zu binden, erhalten Sie als Leasingnehmer die Möglichkeit, es für einen bestimmten Zeitraum wie einen eigenen Wagen zu nutzen. Allerdings ist Leasing nicht gleich Leasing. Unterschieden werden Restwert- und Kilometerleasing. Für welche Art von Leasingvertrag Sie sich entscheiden, hängt letztlich vom individuellen Angebot und Ihren Präferenzen ab. Hier die beiden Leasing-Varianten im Vergleich:

Restwertleasing:

Das Restwertleasing hängt eng mit dem Restwert des Wagens zusammen. Der Leasinggeber schätzt ein, wie viel das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe, also nach rund zwei bis vier Jahren Leasingzeit, vermutlich noch wert sein wird und stimmt den Leasingvertrag entsprechend darauf ab. Der voraussichtliche Restwert stellt nämlich einen wichtigen Faktor für die Kalkulation der weiteren Vertragskonditionen dar, insbesondere der monatlichen Leasingraten. Als grobe Faustregel gilt hier: Je höher der Restwert beziffert wird, desto geringer fällt die Leasingrate aus.

Während seriöse Leasinggeber hier auf eine ausgewogene Gewichtung achten, gibt es auch immer wieder fragwürdige Angebote, die mit winzigen Leasingraten locken und Ihnen dafür am Ende der Leasingperiode utopische Restwerte abknöpfen wollen. Dies entspricht jedoch nicht dem Konzept des Leasings, durch das Leasinggeber ihre Ausgaben besser planen möchten. Schauen Sie sich die Bedingungen daher immer genau an und kalkulieren Sie vorausschauend.

Während der vom Leasinggeber geschätzte Restwert im Vertrag fix beziffert wird, kann sich der reale Restwert übrigens auch anders entwickeln als zunächst angenommen. Das lässt sich in den meisten Fällen auf drei Ursachengruppen zurückführen.

Verschleiß

Wer sich schon einmal auf dem Gebrauchtwagenmarkt umgesehen hat, weiß: Eine hohe Gesamtlaufleistung senkt den Wert des Fahrzeugs. Machen Sie mit dem Leasingfahrzeug also ordentlich Strecke, kann der Restwert am Ende geringer ausfallen als prognostiziert.

Schäden

Unfallschäden, Macken und Kratzer: Bekommt das Auto während der Leasingdauer allzu gravierende Blessuren, senkt auch das den Restwert.

Marktlage

Im Laufe der Jahre können auch Geschehnisse abseits der Straße zu Veränderungen des Restwertes führen. So können strengere Umweltvorschriften beispielsweise den Wert eines leistungsstarken Fahrzeugs senken, während etwa ein angekündigter Ausbau der Ladeinfrastruktur den Restwert eines Elektrofahrzeugs steigern kann.

Liegt der Restwert bei der Rückgabe unterhalb des ursprünglich angenommenen Betrages, kommen Sie für die Differenz auf. Damit tragen Sie als Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko.

Und noch ein Hinweis, damit Sie sich später nicht wundern: Restwert und Kaufpreis sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Kaufpreis liegt oftmals höher als der Restwert. Sollten Sie vor dem Abschluss des Vertrages bereits mit dem Gedanken spielen, Ihren temporären Begleiter dauerhaft zu behalten und nach der Leasingzeit zu kaufen, versuchen Sie mit dem Vertragspartner einen festen Preis auszuhandeln – und halten Sie diesen natürlich schriftlich fest. Ein grundsätzliches Anrecht auf einen Kauf haben Sie aber nicht.

Zusammenfassend ergibt es beim Restwertleasing Sinn, sich ausgiebig mit potenziellen Marktentwicklungen und den vertraglichen Details auseinanderzusetzen. Auch wenn Sie all diese Dinge natürlich im Vorhinein prüfen: Entdecken Sie bei Letzteren innerhalb der ersten 14 Tage doch noch etwas, was Ihnen nicht gefällt, schützt Sie als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht.

Kilometerleasing:

Das Kilometerleasing funktioniert etwas anders als das Restwertleasing. Hier wird nicht der Restwert, sondern die Laufleistung während des Leasingzeitraums kalkuliert. Dies übernimmt nicht der Leasinggeber, sondern Sie als Leasingnehmer, da Sie sich und Ihre typischen Strecken am besten kennen. Ihre monatliche Leasingrate basiert anschließend auf dem angegebenen Kilometerwert: Je größer die geplante Distanz, desto höher fällt in der Regel die monatliche Rate aus. Doch auch die Nutzungsdauer hat für gewöhnlich Auswirkungen auf den monatlichen Betrag. Hier kann es sich lohnen, einmal an beiden Parametern herumzuspielen und so die idealen Konditionen zu bestimmen.

Doch was passiert, wenn Sie den angegebenen Kilometer-Wert vor Ende der Leasingzeit erreichen? In diesem Fall müssen Sie das Leasingfahrzeug selbstverständlich nicht sofort an den Leasinggeber zurückgeben. Stattdessen wird beim Kilometerleasing für diesen Fall vertraglich vorgesorgt – denn eine akkurate Vorhersage, wie viele Kilometer im Laufe mehrerer Jahre zusammenkommen, ist denkbar schwierig. Aus diesem Grund werden folgende Punkte im Vorhinein im Leasingvertrag festgelegt:

Kosten pro Mehrkilometer
Erstattungsbetrag für Minderkilometer

Solange die Preise für den Plus- und den Minusbereich nicht allzu weit auseinander liegen, ist dies eine faire Vereinbarung. Dass Mehrkilometer ein paar Cent mehr kosten als Minderkilometer einbringen, ist allerdings üblich.

Idealerweise schätzen Sie Ihre Laufleistung so realistisch wie möglich ein, ohne dabei allzu knapp zu kalkulieren. Das Gefühl, jeden gefahrenen Kilometer abseits des festgelegten Rahmens bezahlen zu müssen, vermindert den Fahrspaß. Planen Sie für Urlaube, Besuche und Wochenendtrips lieber ein paar Bonusstrecken ein. Hier kommt Ihnen auch zugute, dass viele Leasingverträge von vornherein ein Auge zudrücken und mit rund 2.500 Kilometern eine ganz ordentliche Toleranzgrenze mitbringen.

Können Sie trotzdem frühzeitig absehen, dass Sie aufgrund eines Umzugs oder Arbeitsplatzwechsels über das ursprüngliche Ziel hinausschießen, sollten Sie sich mit der Leasinggesellschaft in Verbindung setzen und die Fahrleistung anpassen lassen.
Kilometerleasing hat damit den großen Vorteil, dass entstehende Kosten transparent, vorhersehbar und bis zu einem gewissen Grad beeinflussbar sind. 

Ungeachtet der Form des Leasings findet sich bei vielen Angeboten die Möglichkeit, eine Anzahlung zu leisten. Durch eine Anzahlung ist es Ihnen ebenfalls möglich, Ihre monatlichen Leasingraten zu senken.

Das Auto-Leasing.

Ein aktuelles Traumauto fahren und trotzdem flexibel bleiben: Finden Sie hier das passende Leasing für Ihre Bedürfnisse.

Schritt 4: Die Leasingzeit – welche Pflichten habe ich?

Die Leasingzeit ist etwas Besonderes – und zwar emotional wie rechtlich. Zum einen erhalten Sie genau das passende Auto für Ihre aktuelle Lebenslage und darüber hinaus natürlich das unvergleichbare Neuwagen-Feeling. Zum anderen sorgt das Leasingmodell für eine ungewöhnliche Aufteilung von Eigentum, Nutzungsrechten und Verantwortung. Gehen Sie während des Leasingzeitraums sorgsam mit dem Auto um und pflegen Sie es regelmäßig. Vergessen Sie nicht, dass es bei der Rückgabe an den Leasinggeber in einem guten Zustand sein sollte.

Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zur Vertragslaufzeit im Überblick:

  • Die Leasinggesellschaft ist Eigentümer des Wagens.
  • Sie sind als Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs.
  • Sie sind verantwortlich für Reparaturen, Wartungen und Co. – sofern nicht anders in Ihrem Leasingvertrag vereinbart.
  • Sie zahlen Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge und Tankkosten.

Inspektionen, Wartungen & Reparaturen.

Seien Sie bei Inspektionen und Reparaturen genau und nehmen Sie die Vorschriften nicht auf die leichte Schulter. In der Regel ist präzise festgehalten, in welchem Turnus Wartungen und Inspektionen erfolgen müssen und wer diese durchführen darf.

Um sicherzustellen, dass alle Handgriffe fachgerecht durchgeführt werden, sind beim Autoleasing zudem meist Vertrags- und Partnerwerkstätten durch den Leasinggeber vorgeschrieben. Auch wenn diese vielleicht etwas teurer sind als die Werkstatt Ihres Vertrauens, halten Sie sich unbedingt an diese Vorgaben. Noch wichtiger: Halten Sie sämtliche Arbeiten fest. Bei der Rückgabe sollte im (digitalen) Scheckheft alles ordentlich vermerkt sein – dann sind Sie über jeden Zweifel erhaben.

Steuern & Versicherungen.

Für die Kfz-Steuer müssen in der Regel Sie als Leasingnehmer aufkommen. Da es sich hierbei um einen klassischen Teil der Unterhaltskosten handelt, sollte dieser Posten nicht überraschen.

Mit Blick auf die Versicherung eines Fahrzeugs können Sie sich als Eigentümer stets überlegen, ob Sie sich gegen Schäden zusätzlich zur Haftpflicht absichern möchten, etwa in Form einer Teil- oder Vollkasko. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung für den Fall der Fälle können Sie generell festlegen. Beim Leasing sind die Regeln allerdings meist klar vom Leasinggeber vorgegeben und sehen eine Vollkaskoversicherung vor. Für ein gutes Gefühl empfiehlt diese sich bei einem hochwertigen Neuwagen zwar ohnehin, kommt allerdings auch etwas teurer als lediglich eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung. Kalkulieren Sie die Kosten für die Vollkaskoversicherung also mit ein und freuen Sie sich im Gegenzug auf unbeschwerten Fahrspaß.

Übrigens gibt es einige wenige Szenarien, bei denen Ihnen leider auch trotz Vollkasko Kosten entstehen können. Darunter fällt beispielsweise ein Totalschaden oder auch der Diebstahl des Fahrzeugs. Hier schützt Sie eine sogenannte „Guaranteed Asset Protection“-Versicherung (GAP).

Unfälle & Schäden.

Ein Unfall mit einem Leasingauto ist eine etwas komplizierte Angelegenheit, denn hierin sind nicht nur die Fahrer verwickelt, sondern in gewisser Weise auch der Leasinggeber. Dieser hat nämlich Anspruch auf Schadensersatz vom Leasingnehmer.

Wie genau Sie sich unmittelbar nach einem Unfall mit Ihrem Leasingwagen verhalten und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Unfall mit dem Leasingwagen

Schritt 5: Rückgabe und Vertragsende – worauf muss ich mich einstellen?

Die Leasingdauer endet und es ist an der Zeit Abschied zu nehmen. Bevor es im nächsten Fahrzeug weitergehen kann, gilt es jedoch, das Leasingfahrzeug zurückzugeben und gemeinsam mit dem Leasinggeber festzuhalten, wie es dem Auto während der Fahrten mit Ihnen ergangen ist.

Inwiefern Restwert- und Kilometerleasing einen Unterschied machen, haben wir bereits oben geklärt – für beide gilt bei jeder Leasingrückgabe aber: Der Leasingnehmer erwartet in jedem Fall, das Fahrzeug in einem gepflegten Zustand zurückzubekommen.

In der Regel werden kleinere, oberflächliche Schäden nicht beanstandet und kosten Sie entsprechend auch nichts. Fallen Kratzer oder Beulen allerdings tiefer aus, können Kosten entstehen und wo die Grenze verläuft, halten Leasinggeber in einem Schadenkatalog fest. Schauen Sie, um sich einen Überblick zu verschaffen, doch einmal beispielhaft in den VW FS-Schadenkatalog.

Sollten Sie bei einigen Schäden schon ein mulmiges Gefühl haben und daher mit einer Nachzahlung rechnen, kann es sich auch lohnen, diese bereits im Vorhinein zu beheben.

Leasing – das Richtige für mich?

Leasing ist vor allem etwas für alle, die wirklich Freude an einem neuen Auto und moderner Technik haben. Denn so kommen Sie mit angenehmer Regelmäßigkeit in den Genuss eines neuen Fahrzeugs, genau passend für Ihre aktuelle Lebenslage. Wenn Sie also bekennender Benzin- oder Elektroauto-Fan sind und Sie Ihre Fahrzeuge ohnehin stets ausgiebig pflegen, könnte ein Leasingvertrag genau das Richtige für Sie sein. 

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